EEG-Finanzierung 2027: Netzbetreiber erwarten 17,524 Milliarden Euro
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW beziffern in ihrer aktuellen Prognose den Finanzierungsbedarf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2027 auf 17,52 Mrd. Euro, exakt ausgewiesen als 17,524 Mrd. Euro. Damit liegt der errechnete Bedarf um rund 1 Mrd. Euro über dem Ansatz von 16,5 Mrd. Euro, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 eingeplant hat. Die staatliche EEG-Förderung wird seit 2025 direkt aus dem Kernhaushalt des Bundes bestritten.
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses steht bevor
Das Bundesfinanzministerium ließ eine Anpassung des Haushaltsansatzes vorerst offen. Eine Entscheidung darüber könnte in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses fallen, die für den 12.11.2026 terminiert ist.
Entlastung für die Bundeskasse könnte sich jedoch aus dem laufenden Jahr ergeben: Für 2026 erwarten die Übertragungsnetzbetreiber einen positiven Saldo auf dem EEG-Konto in Höhe von 2 Mrd. Euro.
Daraus resultiert ein voraussichtlicher Rückzahlungsanspruch des Bundes gegenüber den Betreibern, der im Jahr 2027 fällig wird. Zudem prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für 2026 einen Ausgleichsanspruch nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 2 Mrd. Euro.
Für das laufende Jahr 2026 hatte der Bundestag insgesamt 16,2 Mrd. Euro an EEG-Mitteln bewilligt. In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 wurden davon 12,6 Mrd. Euro überwiesen, während das Guthaben auf dem EEG-Konto seit Jahresbeginn um rund 800 Mio. Euro anwuchs. Da die Ausgaben für 2026 insgesamt niedriger ausfallen, stehen dem Bundeshaushalt 2027 rechnerisch mehr Mittel zur Verfügung.
Abhängigkeit von Strombörsenpreisen und Marktwertfaktoren
Die Höhe des erforderlichen staatlichen Zuschusses wird maßgeblich von den Erlösen an den Strombörsen bestimmt: Erzielen Wind- und Solaranlagen am Markt nur niedrige Preise, muss der Staat größere Differenzen ausgleichen.
Die Übertragungsnetzbetreiber beziffern den EEG-Finanzierungsbedarf für 2027 auf 17,524 Mrd. Euro — rund 1 Mrd. Euro über dem Ansatz von 16,5 Mrd. Euro im Haushaltsentwurf. Wer die Lücke und die Abhängigkeit von Börsenpreisen und Marktwertfaktoren für die eigene Finanzplanung einordnen will, findet hier die zentralen Annahmen und Prüfpunkte. Kostenlosen EEG-Finanzierungs-Report anfordern
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) legte am 26.10.2026 eine Mittelfristprognose vor, nach der die Förderzahlungen im Jahr 2027 auf rund 18,3 Mrd. Euro beziffert werden, nach knapp 17,7 Mrd. Euro für 2026. Bis 2029 rechnet das Institut mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs auf 22,3 Mrd. Euro, bevor bis 2031 ein leichter Rückgang auf etwa 20,6 Mrd. Euro eintreten soll.
In ihren Annahmen setzt die FfE den durchschnittlichen Börsenstrompreis für 2027 mit 10,6 Cent je kWh vergleichsweise hoch an. Im Trendszenario der Forscher sinkt der Börsenstrompreis von rund 106 Euro/MWh im Jahr 2026 auf etwa 70 Euro/MWh bis 2030. Zugleich wird für Photovoltaik ein sinkender Marktwertfaktor vorhergesagt: Für 2027 taxiert die FfE diesen auf nur 41 %, für 2031 auf lediglich 25 %.
Den größten Förderanteil im Jahr 2027 macht laut den Berechnungen vom 26.10.2026 der Solarbereich mit 9,6 Mrd. Euro aus. Davon entfallen rund 9,7 Mrd. Euro auf sonstige Solaranlagen – insbesondere Dachanlagen – sowie 2,25 Mrd. Euro auf Freiflächenanlagen, was zusammen etwa 65 % der erwarteten Gesamtzahlungen darstellt.
Reformpläne der Politik und Kritik aus der Branche
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche kündigte an, staatliche Fördermittel begrenzen und künftig enger an den Fortschritt beim Netzausbau koppeln zu wollen. Zudem beabsichtigt die Ministerin, die feste Einspeisevergütung für Solaranlagen ab dem Jahr 2027 abzuschaffen.
Bestehende Altvergütungen bleiben über ihren festgelegten Förderzeitraum von 20 Jahren unangetastet. Vertreter der Branche äußerten die Befürchtung, diese Pläne könnten die Energiewende abwürgen.
Sinkende Börsenstrompreise und ein für Photovoltaik auf 41 % geschätzter Marktwertfaktor treiben den staatlichen Ausgleichsbedarf — und die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung ab 2027 verändert die Erlösseite neuer Anlagen. Dieser Leitfaden trennt geltende Regeln von Reformvorhaben und zeigt, wo Bestandsschutz greift. Leitfaden zu Reformplänen und Bestandsschutz sichern
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) übte am 26.10.2026 Kritik an den Berechnungsgrundlagen der Prognosen. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärte, dass die jüngste EEG-Novelle sowie der verstärkte Zubau von Batteriespeichern in den Berechnungen unberücksichtigt geblieben seien.
Neu ans Netz gehende Anlagen benötigten deutlich weniger Fördergelder, weshalb künftig mit sinkenden EEG-Kosten zu rechnen sei. Der Verband betonte, dass zusätzliche Speicher und Flexibilitäten im Stromnetz die Marktwerte der erneuerbaren Energien stabilisieren und dadurch die staatlichen Förderaufwendungen verringern könnten.
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