EEG-Novelle, Förderstopp

EEG-Novelle: Förderstopp droht ab 2027 ohne Systemwechsel

05.07.2026 - 19:09:30 | boerse-global.de

Die geplante EEG-Reform steckt fest, während die EU-Fördergenehmigung Ende 2026 ausläuft. Grüne und Landvolk erhöhen Druck auf die Politik.

EEG-Novelle: Grüne fordern Ministerin vor Ausschuss
EEG-Novelle - Eine weitläufige Photovoltaikanlage unter einem dramatischen Himmel, die den Übergang zu neuen Fördermodellen im Energiesektor symbolisiert. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Grünen fordern Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor den Bundestagsausschuss. Hintergrund: Die EEG-Novelle steckt im Kabinett fest – dabei läuft die EU-Genehmigung für die aktuelle Förderung Ende 2026 aus.

Ohne Reform droht Förderstopp

Die Zeit drängt. Ohne rechtzeitige Neuregelung droht ab 2027 ein Förderstopp für Neuanlagen. Grünen-Politiker Michael Kellner wirft der Ministerin Untätigkeit vor: „Das Ausbleiben der Reform gefährdet wichtige Investitionen und Arbeitsplätze im Sektor der erneuerbaren Energien."

Reiche hatte eigentlich eine Reform bis zur Sommerpause angepeilt. Doch daraus wurde nichts. Jetzt schaltet sich auch das Landvolk Niedersachsen ein – mit einem Brandbrief an Kanzler Merz. Der Verband fordert beschleunigte Entscheidungen, besonders für Biomasseanlagen und höhere Ausschreibungsvolumina.

Systemwechsel bei der Vergütung

Kern der geplanten Novelle ist der Wechsel von festen Einspeisevergütungen zu sogenannten Contracts for Difference (CfD). Das Modell funktioniert so: In Ausschreibungen wird ein Referenzpreis ermittelt. Liegt der Marktpreis darunter, bekommt der Betreiber die Differenz erstattet. Steigt der Preis darüber, muss er die Mehrerlöse abführen.

Branchenanalysen nennen hier beispielhaft Referenzpreise von etwa 7,5 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen, die noch vor einem festgelegten Stichtag in diesem Jahr in Betrieb gehen, gilt Bestandsschutz über 20 Jahre.

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Steuerliche Anreize bleiben bestehen

Trotz des Systemwechsels bleiben wichtige steuerliche Vorteile erhalten. Dazu gehören der Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent sowie Sonderabschreibungen von 40 Prozent und degressive Abschreibungen von 15 Prozent.

Für gewerbliche Projekte ab 150 Kilowattpeak (kWp) kalkulieren Experten mit Renditen von bis zu 8 Prozent vor Steuern. Mit den richtigen steuerlichen Hebeln sind sogar bis zu 12 Prozent nach Steuern drin.

Ein kritischer Punkt bleibt der Netzanschluss. Das sogenannte Netzpaket 2026 macht den Anschlusswert zur Schlüsselvariable. Und: Für Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung des Stroms bereits Pflicht – das erfordert professionelles Management.

Streit um Kleinanlagen und Netzkosten

Während der CfD-Pfad für Großanlagen klar scheint, gibt es bei privaten Dachanlagen bis 25 kWp noch offene Fragen. Agora Energiewende warnt: Würde die feste Einspeisevergütung auch hier gestrichen, müssten Haushalte mit jährlichen Mehrkosten von 185 bis 277 Euro rechnen. Die Organisation plädiert dafür, diese Pflicht auf 2031 zu verschieben – Zeit genug für die nötige digitale Infrastruktur.

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Parallel dazu diskutiert die Branche über die künftige Verteilung der Netzkosten. Der Verband der Energieabnehmer (VEA) begrüßt grundsätzlich das Verursacherprinzip, warnt aber vor einer bloßen Kostenumverteilung zu Lasten der Strompreise. Besonders in der Mittelspannungsebene der Verteilnetze sehen Experten die größten Herausforderungen für die Netzstabilität.

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