eHBA-Zertifikate: Zahnarztpraxen stellen auf ECC-Verfahren um
01.07.2026 - 01:20:04 | boerse-global.de
Die digitale Identifikation wird umgestellt, die IT-Sicherheitsrichtlinien werden strenger.
ECC löst RSA ab: eHBA-Zertifikate werden umgestellt
Seit dem 1. Juli 2026 sind für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) nur noch Zertifikate nach dem ECC-Verfahren (Elliptic Curve Cryptography) zulässig. Die bisherigen RSA-Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit für gesicherte Anwendungen. Eine Übergangsfrist lief bis zum 30. Juni.
Die Umstellung ist Teil einer umfassenderen Verschärfung der IT-Sicherheit. Bereits seit Januar gilt die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V für Zahnarztpraxen verbindlich. Sie definiert technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten und zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs.
Parallel dazu wurden Anfang des Jahres neue Positionen für die zahnärztliche Früherkennung (Z1 bis Z6) im Gelben Heft verankert.
Homeoffice: Weg zum Mittagessen kann Arbeitsunfall sein
Ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt sorgt für Aufsehen: Der Weg zum Mittagessen im Homeoffice kann unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall gewertet werden. Voraussetzung ist, dass der Weg der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dient und der häusliche Arbeitsplatz explizit als Betriebsort vereinbart wurde.
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Im verhandelten Fall erkannte das Gericht den Sturz eines Mitarbeiters auf dem Weg zu einem Imbiss während der Mittagspause rechtlich an.
Anders entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Die Klage einer Physiotherapeutin auf Anerkennung einer „Frozen Shoulder“ als Berufskrankheit wurde abgewiesen. Die Erkrankung ist nicht als Berufskrankheit gelistet. Eine Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit“ scheiterte an der Multikausalität – Faktoren wie Alter oder Übergewicht können die Erkrankung ebenfalls beeinflussen.
Digitale Arbeitsmedizin: Präsenz bleibt Goldstandard
Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin sind künftig zulässig – aber nur unter Auflagen. Aktuelle Synopsen zur DGUV Vorschrift 2 und zur arbeitsmedizinischen Regel AMR 3.4 betonen: Digitale Betreuung muss ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie die herkömmliche Betreuung gewährleisten. Der Goldstandard bleibt die Präsenzbetreuung vor Ort.
Ob digitale Betreuung oder Präsenz vor Ort – die korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Ratgeber inklusive fertiger Mustervorlagen für Stundenzettel, um die aktuellen BAG-Vorgaben sofort und unkompliziert umzusetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
Für Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten besteht weiterhin Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Am 1. Juli fand dazu ein Grundlagenseminar in Saarbrücken statt. Die DGUV Vorschrift 2 sieht eine Auffrischung der Kenntnisse alle fünf Jahre vor.
Praxis geschlossen: Gericht bestätigt Entzug der Betriebsbewilligung
Ein Urteil des Bundesgerichts zur Schließung einer Zahnarztpraxis in Appenzell Ausserrhoden unterstreicht die Bedeutung fachlicher Qualifikationen. Das Gericht bestätigte den Entzug der Betriebsbewilligung. Eine administrative Leiterin ohne entsprechende Ausbildung hatte wiederholt Prophylaxe-Behandlungen durchgeführt.
Hinzu kamen abgelaufene Medikamente und die Missachtung behördlicher Anordnungen.
Neue Forschung: Zahnpasta gegen Parodontitis-Erreger
Wissenschaftliche Fortschritte gibt es in der Prävention: Forscher des Fraunhofer IZI entwickelten eine Substanz, die gezielt das Wachstum des Parodontitis-Erregers Porphyromonas gingivalis blockiert. Eine entsprechende Mikrobiom-Zahnpasta, die die gesunde Mundflora unberührt lässt, wird bereits durch ein Spin-off vertrieben.
Auch für Bruxismus-Patienten gibt es Neues: Die aktuelle S3-Leitlinie beschreibt erstmals den Einsatz von Botulinumtoxin zur Reduktion der Muskelaktivität über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten.
