Eigenbedarfskündigungen: Warum Mieterberatungen deutlich mehr Fälle melden
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:06 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Deutschland verzeichnen Mieterberatungen eine deutliche Zunahme von Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Als Hauptursache für diese Entwicklung gilt die anhaltende Knappheit auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter greifen demnach verstärkt auf die eigenen Bestandsimmobilien zurück, da nahe Angehörige wie Kinder oder Eltern in vielen Städten keine bezahlbaren Mietwohnungen mehr finden.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Kündigung bildet Paragraf 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Gesetz verlangt ein berechtigtes Interesse des Vermieters, etwa wenn der Wohnraum für ihn selbst, nahe Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt wird.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Formfehler führen regelmäßig zur Unwirksamkeit des Schreibens. Zudem können betroffene Mieter in vielen Fällen Widerspruch einlegen, insbesondere wenn ein Härtefall vorliegt.
Betriebskosten dominieren den Beratungsalltag
Trotz des Anstiegs bei den Eigenbedarfskündigungen machen Streitigkeiten rund um die Betriebskostenabrechnung weiterhin den größten Teil der Mieterberatung aus. Rund ein Drittel des gesamten Beratungsvolumens entfällt auf diesen Bereich.
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Auf den weiteren Plätzen folgen Auseinandersetzungen über Wohnungsmängel, die Rückzahlung von Mietkautionen, vertragliche Renovierungspflichten sowie Mieterhöhungen. Dennoch verzeichnen Mietrechtsexperten eine kontinuierliche Zunahme an Nachfragen zu ausgesprochenen Kündigungen sowie zur Anwendung der Mietpreisbremse.
Bei der Mietpreisbremse zeigt sich in der Praxis ein strukturelles Defizit: Verstöße von Vermietern bleiben gesetzlich ohne unmittelbare Sanktionen. Wehren sich Mieter nicht aktiv gegen eine überhöhte Miete, verbleibt der finanzielle Vorteil beim Vermieter. Allerdings lassen sich bei entsprechenden Verstößen häufig spürbare Mietreduzierungen auch ohne langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen.
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Hohe finanzielle Risiken bei Räumungsprozessen
Kommt es bei einer Kündigung dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, drohen beiden Seiten erhebliche finanzielle Belastungen. Der Streitwert eines Räumungs- oder Schadensersatzprozesses bemisst sich grundsätzlich nach der Jahresmiete der betroffenen Wohnung. Dadurch liegen die anfallenden Verfahrenskosten für Gerichte und anwaltliche Vertretung schnell im vierstelligen oder sogar fünfstelligen Bereich.
Vor dem Hintergrund dieser Prozessrisiken und der zunehmenden Konfliktdichte auf dem Mietmarkt bewerten Fachleute den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein als ratsam.
