Finanzwende, LĂ€nder

Finanzwende: LĂ€nder mĂŒssen Gesetz zu BĂŒrokratieabbau stoppen

17.10.2024 - 04:00:40 | dpa.de

Ein Gesetz zum BĂŒrokratieabbau soll Firmen entlasten, doch kĂŒrzere Aufbewahrungsfristen fĂŒr Belege erschweren den Kampf gegen Steuerbetrug, warnt der Verein. Er ruft die LĂ€nder zu Widerstand auf.

  • Banken waren am Steuerbetrug mit windigen Aktiendeals beteiligt - der Verein Finanzwende fordert schnellere AufklĂ€rung. (Archivbild) - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
    Banken waren am Steuerbetrug mit windigen Aktiendeals beteiligt - der Verein Finanzwende fordert schnellere AufklÀrung. (Archivbild) - Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
  • Gerhard Schick, GeschĂ€ftsfĂŒhrer beim Verein Finanzwende, fordert eine schnellere AufklĂ€rung von Steuerbetrug mit Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktiendeals. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
    Gerhard Schick, GeschĂ€ftsfĂŒhrer beim Verein Finanzwende, fordert eine schnellere AufklĂ€rung von Steuerbetrug mit Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktiendeals. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
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Mit dem Gesetz zum BĂŒrokratieabbau will die Bundesregierung Unternehmen entlasten, doch die BĂŒrgerbewegung Finanzwende fĂŒrchtet schwere Folgen im Kampf gegen milliardenschweren Steuerbetrug. Nun fordert der Verein die BundeslĂ€nder auf, bei der Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag Widerstand gegen das BĂŒrokratie-Entlastungs­gesetz zu leisten. «Der Bundesrat hat die Gelegenheit, das Gesetz ĂŒber den Vermittlungsausschuss noch zu Ă€ndern», sagte Gerhard Schick, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der BĂŒrgerbewegung Finanzwende, der Deutschen Presse-Agentur. Briefe mit entsprechendem Appell wurden dem Verein zufolge an die MinisterprĂ€sidenten der LĂ€nder verschickt.

Nachteil durch kĂŒrzere Aufbewahrungsfristen?

Finanzwende kĂ€mpft gegen das BĂŒrokratie-Entlastungsgesetz IV, das unter anderem vorsieht, Buchungsbelege und Rechnungen nur noch acht statt zehn Jahre aufzubewahren. Der Bundestag stimmte dem Vorhaben Ende September zu. Belege seien wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals, argumentiert Finanzwende, hier gelte eine VerjĂ€hrungsfrist von 15 Jahren. Viele FĂ€lle könnten nie aufgeklĂ€rt werden, sollte das Gesetz in Kraft treten.

«Der Bundestag hĂ€tte das BĂŒrokratie-Entlastungsgesetz mit der VerkĂŒrzung der Aufbewahrungsfristen nie verabschieden dĂŒrfen - diese Regelung entlastet vor allem Steuerhinterzieher, fĂŒr die meisten ehrlichen Unternehmen ist die Reduzierung von BĂŒrokratielasten minimal, weil die Belege digital aufbewahrt werden», kritisierte Schick. Seit Monaten lĂ€gen kritische Stellungnahmen aus den Landesfinanzministerien vor. 

Finanzwende: Landesminister mĂŒssen Kurs korrigieren

«Fast alle Landesfinanzminister haben gegen die VerkĂŒrzung der Aufbewahrungsfristen votiert - kein Wunder, es geht ja auch um ihre Steuergelder», kritisierte Schick. So hatte sich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk kritisch zu dem Gesetz geĂ€ußert. Nun mĂŒssten die MinisterprĂ€sidenten den Mut haben, den Kurs zu Ă€ndern, so Schick.

Vom neuen BĂŒrokratiegesetz wĂ€ren Finanzwende zufolge Cum-Ex- und Cum-Cum-FĂ€lle betroffen, bei denen noch keine Ermittlungen liefen. Mithilfe von Cum-Ex-Deals prellten Banken und andere Investoren den deutschen Staat um geschĂ€tzt mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei erstatteten FinanzĂ€mter unwissentlich Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Cum-Cum-GeschĂ€fte gelten als artverwandt und weiter verbreitet, aber als noch weniger aufgeklĂ€rt. 

Der Steuerschaden von Cum-Cum liege konservativ geschĂ€tzt bei rund 28,5 Milliarden Euro, nur einen Bruchteil davon habe sich der Fiskus zurĂŒckgeholt, heißt es seitens Finanzwende.

Finanzwende schlÀgt Aufschubregelung vor

Finanzwende setzt nun auf eine Ausnahme im Gesetz: FĂŒr Personen und Gesellschaften unter Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin soll die VerkĂŒrzung der Aufbewahrungsfristen ein Jahr spĂ€ter gelten - begrĂŒndet mit Cum-Ex-Ermittlungen. «Die Aufschubregelung sollte aus unserer Sicht eine generelle Ausnahmeregelung werden», fordert Schick. Damit wĂ€re der Rest des BĂŒrokratie-Entlastungsgesetzes nicht gefĂ€hrdet, aber Cum-Cum-AufklĂ€rung weiter möglich.

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