US-Gericht stoppt Trumps Zölle â Was bedeutet das?
29.05.2025 - 15:49:12Die Entscheidung sorgt fĂŒr Aufsehen und ist eine herbe Niederlage fĂŒr US-PrĂ€sident Donald Trump: Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhĂ€ngen. Was folgt aus dieser Entscheidung? Einige wichtige Fragen und Antworten:
Welche Zölle sind betroffen?
Die Entscheidung des zustĂ€ndigen Gerichts fĂŒr internationalen Handel in New York betrifft die meisten Zölle, die von Trumps Regierung erlassen oder vorĂŒbergehend ausgesetzt wurden. Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten «Tag der Befreiung» Anfang April verhĂ€ngt hatte. Trump verhĂ€ngte damals sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begrĂŒndete - setzte diese aber wegen der Talfahrt an den FinanzmĂ€rkten vorlĂ€ufig wieder aus. Gleichzeitig verhĂ€ngte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls betroffen sind bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.Â
Nicht betroffen sind dagegen Zölle, die die Regierung unter Berufung auf einen anderen gesetzlichen Rahmen als das Notstandsgesetz erlassen hat - beruhend auf Paragraf 232 des «Trade Expansion Acts» aus dem Jahr 1962. Dazu zĂ€hlen Trumps Zölle auf bestimmte Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos sowie Abgaben auf Produkte wie Arzneimittel und Halbleiter, die die US-Regierung angedroht hat. Auch hier beruft sich Trump auf die nationale Sicherheit.Â
Ab wann gilt die Aussetzung der Zölle?
Das zustĂ€ndige Gericht fĂŒr internationalen Handel in New York ordnete an, die betreffenden Zölle mĂŒssten vorerst «aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt» werden. Das heiĂt aber nicht, dass die Zölle damit direkt auĂer Kraft gesetzt sind. Der «New York Times» zufolge gibt die Entscheidung der Regierung bis zu 10 Tage Zeit, um den bĂŒrokratischen Prozess der Aufhebung abzuschlieĂen.Â
Was kann Trump jetzt machen?
Die Entscheidung sei ein Schlag fĂŒr die Handelsagenda Trumps, aber «nicht das letzte Wort», zitiert die «New York Times» den Handelsanwalt Ted Murphy. Erste Schritte fĂŒr eine Berufung hat die US-Regierung gegen die Entscheidung bereits eingeleitet und eine entsprechende Mitteilung vor Gericht eingereicht. Murphy zufolge ist es zudem wahrscheinlich, dass die Trump-Regierung einen Dringlichkeitsantrag zur Aussetzung der gerichtlichen Anordnung stellen wird.Â
Der juristische Streit wird also nun voraussichtlich den Weg durch die Instanzen gehen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ein Berufungsgericht die Zölle bis zu einer finalen Entscheidung wieder erlaubt. Letztlich könnte der Fall vor dem Obersten US-Gericht - dem Supreme Court - landen. Hier hat Trump die Mehrheit wÀhrend seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben.
Trump kann auch versuchen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhĂ€ngen. Sollte er dies tun, ist es wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. Die Unsicherheit fĂŒr Handelspartner und Verbraucher dĂŒrfte also absehbar bestehen bleiben.Â
Kann die EU im Handelsstreit mit den USA nun aufatmen?Â
«FĂŒr die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung», erklĂ€rt Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie verweist auf andere Gesetze neben dem Notstandsgesetz, die Trump nutzen könnte, um Zölle zu verhĂ€ngen. «DafĂŒr muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas lĂ€nger», fĂŒhrt sie aus. Einmal eingefĂŒhrt wĂŒrden die Zölle dann aber ĂŒber viele Jahre erhalten bleiben.
Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael HĂŒther, wertet die Entscheidung nicht als sicheres Ende der Zollpolitik Trumps. «Gewiss ist, dass die Ungewissheit hoch bleibt», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Selbst wenn die Gerichte Trump definitiv stoppen, bleibt der Vertrauensschaden, den die Handelspolitik im Zusammenspiel mit fragwĂŒrdig gewordenen Sicherheitsversprechen und Spekulationen ĂŒber die Rolle des US-Dollar als WeltwĂ€hrung angerichtet hat.» Deutschland und Europa mĂŒssten sich auf die eigenen StĂ€rken besinnen.Â
Wie reagieren Deutschland und die EU?
Sowohl die Bundesregierung als auch die EU Ă€uĂerten sich nach der Entscheidung zurĂŒckhaltend. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklĂ€rte in Berlin, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren. «Wir setzen weiter darauf, dass eine fĂŒr beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann», hieĂ es.
Die fĂŒr Handelspolitik zustĂ€ndige EU-Kommission wollte die Gerichtsentscheidung zunĂ€chst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung ĂŒber einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen HandelsbeschrĂ€nkungen.


