Deutschland, Europa

Bahn muss bei VerspÀtungen durch NotfÀlle nicht mehr zahlen

07.06.2023 - 00:18:31 | dpa.de

Ein verspĂ€teter Zug kann ganz schön Nerven kosten - doch ab einer Stunde werden Teile des Ticketpreises immerhin zurĂŒckerstattet. In manchen Szenarien entfĂ€llt kĂŒnftig dieser EntschĂ€digungsanspruch.

ZugverspĂ€tungen am Hauptbahnhof in Essen. In manchen FĂ€llen entfĂ€llt kĂŒnftig der EntschĂ€digungsanspruch. - Foto: Lisa Ducret/dpa

Bei ZugausfĂ€llen und -verspĂ€tungen mĂŒssen Bahnunternehmen in der EU keine EntschĂ€digungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche UmstĂ€nde der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung Â«ĂŒber die Rechte und Pflichten der FahrgĂ€ste im Eisenbahnverkehr» hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.

Bisher konnten FahrgĂ€ste durch die Verordnung bei VerspĂ€tungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurĂŒckverlangen. Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der EntschĂ€digungsanspruch entfĂ€llt. Unter anderem werde kĂŒnftig bei KabeldiebstĂ€hlen, NotfĂ€llen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschĂ€digt, sagte DB-Marketing-VorstĂ€ndin Stefanie Berk kĂŒrzlich.

«Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen», sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch kĂŒnftig kulante Regelungen treffen.

Auch weitere Änderungen treten in Kraft: Sind außergewöhnliche UmstĂ€nde die Ursache fĂŒr die ZugausfĂ€lle, kann das Bahnunternehmen kĂŒnftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei NĂ€chte begrenzen, heißt es im Artikel 20 der Verordnung.

Außerdem können FahrgĂ€ste bei einer absehbaren VerspĂ€tung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um EntschĂ€digungen gĂŒltig zu machen, muss der Antrag kĂŒnftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres.

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