KI bei Bewerbungen: Nur 12 Prozent der Unternehmen nutzen sie
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNur zwölf Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen nach einer Bitkom-Befragung Künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess ein. Am häufigsten nutzen Firmen die Technologie zum Entwerfen von Stellenanzeigen, während KI-gestützte Auswahlverfahren und Bewerbungsgespräche deutlich seltener vorkommen.
KI vor allem bei Stellenanzeigen im Einsatz
Für die Erhebung wurden 602 Unternehmen befragt. Neun Prozent setzen KI bereits zum Erstellen von Stellenanzeigen ein, sechs Prozent nutzen sie für die erste Sichtung eingehender Bewerbungen und fünf Prozent für Kompetenz- oder Potenzialanalysen.
Nur zwei Prozent der Unternehmen lassen Bewerbungsgespräche bereits von einer KI führen. Weitere 17 Prozent können sich einen solchen Einsatz künftig vorstellen.
Viele Unternehmen sehen weiteres Potenzial
Deutlich größer ist die grundsätzliche Offenheit für eine spätere Nutzung. 59 Prozent der befragten Unternehmen können sich KI für Stellenanzeigen vorstellen, 34 Prozent für Kompetenz- oder Potenzialanalysen und 27 Prozent für die erste Sichtung von Bewerbungen.
Rechtslage als zentrale Hürde
Nach Einschätzung des Digitalverbands Bitkom hält vor allem die Regulierung viele Unternehmen zurück. Adél Holdampf-Wendel, Bitkom-Bereichsleiterin für Future of Work und Arbeitsrecht, sagte der „Welt am Sonntag“: „Aus meiner Sicht gibt es selbst bei unseren Mitgliedern, die schon sehr digitalaffin sind, noch Zurückhaltung aufgrund der Regulatorik.“
Besonders das Recruiting sei betroffen. KI-Systeme für Personalentscheidungen fallen grundsätzlich unter die Hochrisiko-Regeln der europäischen KI-Verordnung. „Damit zurechtzukommen, ist anspruchsvoll“, sagte Holdampf-Wendel.
Der geringe Einsatz von KI im Recruiting steht einem deutlich größeren grundsätzlichen Interesse gegenüber. Die Befragung unterscheidet damit zwischen bereits etablierten Anwendungen und einer möglichen späteren Nutzung: Besonders bei Stellenanzeigen können sich viele Unternehmen einen Einsatz vorstellen, während automatisierte Auswahl- und Bewertungsverfahren zurückhaltender beurteilt werden.
Der Unterschied ist für Bewerber besonders relevant. Das Formulieren von Stellenanzeigen betrifft vor allem die Vorbereitung einer Ausschreibung. Bei der Sichtung von Bewerbungen oder bei Kompetenzanalysen kann KI dagegen unmittelbar beeinflussen, welche Kandidaten weiter berücksichtigt werden. Fehlerhafte oder verzerrte Trainingsdaten könnten dadurch größere Auswirkungen auf den Zugang zu einem Arbeitsplatz haben als bei rein unterstützenden Textanwendungen.
Rechtliche Anforderungen bremsen den Einsatz
Die europäische KI-Verordnung ordnet KI-Systeme für bestimmte Personalentscheidungen grundsätzlich dem Hochrisikobereich zu. Damit steigen unter anderem die Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation, Transparenz und menschliche Kontrolle. Für Unternehmen bedeutet das zusätzlichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand, bevor solche Systeme im Recruiting eingesetzt werden können.
Für Bewerber bleibt entscheidend, ob Unternehmen KI lediglich als Hilfsmittel verwenden oder ob sie Auswahlentscheidungen maßgeblich prägt. Die Umfragewerte zeigen, dass der deutsche Arbeitsmarkt bei dieser Entwicklung noch am Anfang steht. Zugleich deutet die hohe grundsätzliche Offenheit bei Stellenanzeigen darauf hin, dass sich der Einsatz zunächst dort ausweiten dürfte, wo KI Texte erstellt und Abläufe unterstützt, ohne allein über die berufliche Zukunft eines Menschen zu entscheiden.
