VerbĂ€nde sehen wachsende KlimalĂŒcke im GebĂ€udesektor
15.04.2024 - 13:15:38Die Bundesregierung mĂŒsse gegensteuern, um Klimaziele 2030 und 2045 einhalten zu können, teilten die VerbĂ€nde am Montag mit - darunter der Naturschutzbund Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Deutsche Umwelthilfe. Sie forderten eine Sanierungsoffensive, verbunden mit einem beschleunigten Ausbau erneuerbarer WĂ€rmeversorgung.
Im Auftrag der VerbĂ€nde erstellte das Forschungsinstitut fĂŒr WĂ€rmeschutz MĂŒnchen ein Gutachten. Das Ergebnis: Ein Weiter-So im GebĂ€udesektor fĂŒhre bis 2030 insgesamt zu einer Mehremissionsmenge von 84 Millionen Tonnen sogenannter CO2-Ăquivalente. 2023 hatte neben dem Verkehrssektor auch der GebĂ€udesektor gesetzliche CO2-Vorgaben verfehlt, wenn auch knapp.
Um die LĂŒcke zu schlieĂen, mĂŒssten bis 2030 zusĂ€tzlich 3 Millionen Wohnungen saniert und knapp 3 Millionen WĂ€rmepumpen eingebaut werden, hieĂ es. Die bisherigen MaĂnahmen der Bundesregierung reichten nicht aus, sagte Barbara Metz, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Umwelthilfe. Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte, Ein- und ZweifamilienhĂ€user spielten eine SchlĂŒsselrolle. Finanzielle Mittel zur Sanierung mĂŒssten erhöht werden.
Eine Folge des umstrittenen Heizungsgesetzes und des zĂ€hen politischen Ringens war der laut Gutachten "unvorhergesehen" zahlreiche Einbau neuer Gasthermen im vergangenen Jahr. Diese Heizungen wĂŒrden noch fĂŒr Jahrzehnte CO2 produzieren, bis 2045, so Studienautor Andreas Holm. Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe in Heizungen spĂ€testens ab 2045 nicht mehr genutzt werden dĂŒrfen.
Im vergangenen Jahr war nach erbitterten Streitigkeiten in der Ampel eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes beschlossen worden. Es sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunĂ€chst fĂŒr Neubauten in einem Neubaugebiet. FĂŒr bestehende GebĂ€ude und Neubauten auĂerhalb von Neubaugebieten gibt es aber Ăbergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale WĂ€rmeplanung.

