Einigungsstellen, Konflikte

Einigungsstellen: Neue Konflikte bei Arbeitszeit und Überwachung

02.07.2026 - 19:30:53 | boerse-global.de

Zunehmende Konflikte in Betrieben führen häufiger zu Einigungsstellenverfahren. Aktuelle Urteile und neue Beratungsangebote prägen die Rechtsentwicklung.

Einigungsstellen bei Arbeitskonflikten: Neue Regeln und Urteile
Einigungsstellen - Ein stilisierter Hammer liegt auf einem Stapel juristischer Dokumente auf einem polierten Holztisch, im Hintergrund unscharfe Silhouetten von Personen in einem modernen Büro oder Sitzungssaal. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Gremium nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fungiert bei Themen wie Arbeitszeit, digitaler Überwachung oder Umstrukturierungen oft als letzte Instanz vor Gericht. Neue Beratungsangebote und aktuelle Urteile zeigen: Die rechtssichere Begleitung dieser Verfahren wird immer relevanter.

Spezialisierte Vertretung und klare Kostenregeln

Seit Anfang Juli gibt es in Frankfurt am Main neue Vertretungsleistungen für Einigungsstellenverfahren. Der Fokus liegt auf Beisitzern und deren Stellvertretern. Die Kosten orientieren sich an Honorarmaßstäben, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2019 festgelegt hat.

Der Vorsitzende einer Einigungsstelle erhält rund 3.000 Euro netto pro Sitzungstag. Beisitzer bekommen üblicherweise 70 Prozent dieses Satzes.

Mercedes-Benz: Sparkurs sorgt für Konflikte

Die Automobilindustrie zeigt, wie schnell betriebliche Konflikte eskalieren können. Bei Mercedes-Benz protestierten Anfang Juli Beschäftigte an Standorten wie Sindelfingen, Untertürkheim und Berlin. Hintergrund: Der Konzerngewinn brach im ersten Quartal 2026 um 17,2 Prozent ein.

Strittig sind die Verschiebung einer Sonderzahlung auf 2027 und Vorschläge zu Mehrarbeit bei gleichem Lohn. Da Arbeitszeit und Entgelt der Mitbestimmung unterliegen, könnte bei ausbleibender Einigung die Einigungsstelle angerufen werden.

Grundsätzlich gilt: Überstunden sind nur erlaubt, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das regeln. Ohne solche Grundlagen geht es nur in unvorhersehbaren Notfällen – und dann muss der Betriebsrat zustimmen.

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Microsoft-Funktion: Neuer Zündstoff für Betriebsräte

Ein weiteres Konfliktfeld eröffnet die Technik: Microsoft hat die Funktion „Workplace Check-in via Wi-Fi“ eingeführt. Sie erkennt den Arbeitsort von Beschäftigten automatisch übers Firmen-WLAN. Der Rollout war Ende Juni abgeschlossen.

Weil es sich um eine technische Einrichtung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle handelt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Funktion ist standardmäßig deaktiviert, Daten sollen täglich gelöscht werden. Trotzdem bieten Opt-out-Möglichkeiten und konkrete Ausgestaltung reichlich Diskussionsstoff.

BAG schärft Regeln: Das müssen Arbeitgeber wissen

Aktuelle Urteile präzisieren den Rahmen für betriebliche Auseinandersetzungen:

Hinweisgeberschutz: Der Schutz greift erst bei tatsächlicher Meldung eines Missstands. Bloße Kenntnis oder Absicht reichen nicht. In Kleinbetrieben oder während der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes gibt es keinen Weiterbeschäftigungsanspruch.

Massenentlassungen: Fehlt die Massenentlassungsanzeige oder ist sie fehlerhaft, sind Kündigungen unwirksam. Ein Nachholen ist ausgeschlossen – die 30-tägige Entlassungssperre ist zwingend.

Schwerbehinderte: Bei Kündigungen in der Probezeit muss die Wochenfrist zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung eingehalten werden – analog zu den BetrVG-Regeln.

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EU-Entgelttransparenz: Deutschland hinkt hinterher

Während die Gerichte die Rechtslage schärfen, verzögert sich die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie. Die Frist ist im Juni verstrichen, ein Gesetz wird erst Anfang 2027 erwartet. Ab 2028 sollen strengere Regeln gelten: ein Verbot der Gehaltsfrage und ausgeweitete Berichtspflichten für Unternehmen.

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