Einkommensteuerreform, Euro

Einkommensteuerreform: 4.000 Euro brutto bringen nur 10 Euro mehr im Jahr

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reform sieht höhere FreibetrĂ€ge vor, belastet manche Einkommen jedoch zusĂ€tzlich und Ă€ndert die Besteuerung neuer RentenbezĂŒge.

Steuerreform 2027: Geringe Entlastung, neue Abgaben und Rentenregeln
Ein einsamer FĂŒllfederhalter auf einem Stapel unbeschriebenen Papiers auf einem hölzernen Schreibtisch in einem ruhigen BĂŒro. Illustration mit AI erstellt.

Die steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung sehen sich wachsender Kritik ausgesetzt. Aktuelle Berichte bemĂ€ngeln die geplanten Maßnahmen als kurzfristige Symbolpolitik und verweisen auf die Gefahr, dass breite Teile der Bevölkerung trotz nomineller Entlastungen finanziell kaum profitieren. Neben Anpassungen bei den Tarifen stehen dabei auch spĂŒrbare Änderungen fĂŒr Rentner sowie neue Belastungen im Fokus der Debatte.

Geringe Entlastungswirkung fĂŒr mittlere Einkommen

Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner verdeutlichen, dass die steuerlichen Effekte fĂŒr mittlere Arbeitseinkommen im Jahr 2027 sehr gering ausfallen dĂŒrften.

Laut Hechtner verbleiben einem alleinstehenden BeschÀftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro lediglich 10 Euro mehr im Jahr, was rechnerisch 83 Cent im Monat entspricht. Ein Single mit einem Verdienst von 2.000 Euro monatlich kommt auf ein Plus von 34 Euro im Jahr (2,83 Euro pro Monat).

Höhere Einkommen werden hingegen spĂŒrbar belastet: Ein Single mit 6.000 Euro Monatsverdienst zahlt 147 Euro mehr, wĂ€hrend bei 7.500 Euro Monatsverdienst 390 Euro weniger verbleiben. Familien schneiden etwas gĂŒnstiger ab: Ein Paar mit zwei Kindern und jeweils 4.000 Euro Monatseinkommen hĂ€tte 416 Euro mehr zur VerfĂŒgung.

Der Bund der Steuerzahler warnte unterdessen davor, dass vielen BeschÀftigten 2027 unterm Strich weniger Netto vom Brutto verbleiben könnte. VerbandsprÀsident Reiner Holznagel verwies auf steigende Sozialversicherungsabgaben und kritisierte, dass die Bundesregierung erstmals seit 2016 darauf verzichten wolle, die kalte Progression im Tarif vollstÀndig auszugleichen. Besonders gutverdienende Facharbeiter seien durch doppelt steigende Beitragsbemessungsgrenzen betroffen.

Anzeige

Angesichts steigender Abgaben und komplexer TarifĂ€nderungen wird es fĂŒr Steuerpflichtige immer wichtiger, die verfĂŒgbaren digitalen Werkzeuge effizient zu nutzen. Dieses kostenlose E-Book erklĂ€rt Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie das Finanzportal MeinElster richtig bedienen und durch versteckte Funktionen Zeit sowie Kosten sparen. MeinElster E-Book jetzt kostenlos herunterladen

Eckpunkte des Gesetzentwurfs fĂŒr 2027 und 2028

Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform (BT-Drucks. 21/8235), dessen erste Lesung im Bundestag fĂŒr den 8. Oktober 2026 angesetzt ist, sieht fĂŒr 2027 und 2028 ein Entlastungsvolumen von insgesamt ĂŒber 10 Milliarden Euro vor.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll von 12.348 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Beim Kindergeld ist ein Anstieg von derzeit 259 auf 267 Euro monatlich ab Januar 2027 sowie auf 272 Euro ab Januar 2028 vorgesehen. Zugleich steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro.

Gleichzeitig enthÀlt der Entwurf Einschnitte: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, wobei der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro reduziert wird.

Der Pauschsteuersatz fĂŒr Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent angehoben werden. Zudem steigt der Pflege-Zusatzbeitrag fĂŒr Kinderlose 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent.

Anzeige

Wer sich mit den Auswirkungen neuer GesetzesĂ€nderungen befasst, sollte auch die Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Steuerlast genau prĂŒfen. Ein gratis Leitfaden enthĂŒllt, wie Sie Sonderabschreibungen und aktuelle Regelungen gezielt einsetzen, um Ihre LiquiditĂ€t dauerhaft zu verbessern. Kostenlosen Abschreibungs-Ratgeber sichern

Steuerliche Anpassungen fĂŒr Rentner ab 2027

FĂŒr den Rentenbereich bringt das Reformpaket ebenfalls gravierende Neuerungen. Personen, die ab dem 1. Januar 2027 in den Ruhestand gehen, mĂŒssen ihren Rentenbezug zu 84,5 Prozent versteuern; fĂŒr Bestandsrentner bleibt der bisherige Anteil maßgeblich. Der steuerfreie Teil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben.

Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro bleiben kĂŒnftig 2.790 Euro Jahresrente steuerfrei; nach weiteren AbzĂŒgen fallen bei einem zu versteuernden Betrag von rund 12.849 Euro ĂŒberschlĂ€gig 40 Euro Jahressteuer an. Bei einer Monatsrente von 1.400 Euro fĂ€llt nach den Berechnungen keine Steuer an.

Zudem wird das Besteuerungsverfahren modernisiert: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Steuerbescheide fĂŒr Inhaber eines Elster-Kontos grundsĂ€tzlich digital ĂŒbermittelt werden. Ein Bescheid gilt am vierten Tag nach Bereitstellung als bekannt gegeben; eine schriftliche Papierzustellung ist kĂŒnftig nur noch auf gesonderten Antrag möglich.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70248371 |