Einkommensteuerreform, Handwerker-Förderung

Einkommensteuerreform: Handwerker-Förderung um ein Drittel gekĂŒrzt

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante KĂŒrzung des Handwerkerbonus stĂ¶ĂŸt auf Widerstand, wĂ€hrend Institute die Steuerreform unterschiedlich bewerten und Folgen fĂŒr Betriebe sehen.

Handwerkerbonus soll sinken: Steuerreform sorgt fĂŒr Kritik
Ein leerer, sonnendurchfluteter Holztisch in einer Werkstatt, der eine ruhige und professionelle Arbeitsumgebung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beabsichtigt, die steuerliche Förderung fĂŒr Handwerkerleistungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG) spĂŒrbar zu reduzieren. Ein entsprechender Entwurf sieht vor, den sogenannten Handwerkerbonus nach § 35a EStG von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten zu senken. Damit einhergehend wĂŒrde der maximale Steuerabzug von aktuell 1.200 Euro auf kĂŒnftig 900 Euro pro Kalenderjahr fallen.

Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform

Das Bundeskabinett hat die zugrunde liegende Einkommensteuerreform bereits am 2. September 2026 beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) belĂ€uft sich das gesamte Entlastungsvolumen der Reform auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Da der Kabinettsbeschluss jedoch noch nicht geltendes Recht ist, findet derzeit die parlamentarische Debatte ĂŒber die konkrete Ausgestaltung statt.

Beobachter warnen bereits vor den Folgen dieser spezifischen KĂŒrzung. So wies der Staatsanzeiger darauf hin, dass die Absenkung des Bonus notwendige Modernisierungen privater ImmobilieneigentĂŒmer bremsen und zudem die Gefahr einer Zunahme von Schwarzarbeit erhöhen könnte.

Wirtschaftsforschungsinstitute bewerten Entlastung als unzureichend

FĂŒhrende Wirtschaftsforschungsinstitute wie das IW, das ifo Institut und das DIW Ă€ußerten sich gegenĂŒber Ippen.Media skeptisch zu den PlĂ€nen des Finanzministers. Der IW-Ökonom Hentze ordnete das 10-Milliarden-Euro-Paket primĂ€r als Inflationsausgleich ein.

Von der Gesamtsumme entfielen demnach rund 9,8 Milliarden Euro auf den Ausgleich der kalten Progression, wĂ€hrend lediglich rund 100 Millionen Euro als echte Entlastung durch Änderungen bei Sonn- und FeiertagszuschlĂ€gen anzusehen seien.

Anzeige

Wer sich mit den Auswirkungen von GesetzesÀnderungen auf die eigene Steuerlast befasst, sollte auch die Möglichkeiten zur Optimierung der LiquiditÀt kennen. Dieser kostenlose Leitfaden erklÀrt verstÀndlich, wie Sie verschiedene Formen der Abschreibung steuerlich optimal nutzen. Kostenlosen Ratgeber Abschreibung von A-Z herunterladen

Das DIW bezifferte die nominale Entlastung fĂŒr den Zeitraum 2027/28 auf 7 Milliarden Euro. Dieser stĂŒnden jedoch Belastungen durch die kalte Progression in Höhe von 12,6 Milliarden Euro gegenĂŒber, was unter dem Strich zu einer realen Mehrbelastung von 8,3 Milliarden Euro fĂŒhre. Das ifo Institut sieht in der Reform dennoch ein Potenzial fĂŒr die Schaffung von 200.000 bis 400.000 Vollzeitstellen.

Kritik aus der Politik und Forderungen des Handwerks

Innerhalb der Union wĂ€chst der Widerstand gegen die aktuellen SteuerplĂ€ne. Dennis Radtke (CDU), Chef des CDA, kritisierte den Entwurf als zu schwach und forderte einen vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression fĂŒr das Jahr 2027. Zur Gegenfinanzierung schlug er unter anderem den Verzicht auf die dritte Stufe der MĂŒtterrente vor, was Einsparungen von 5 Milliarden Euro erbringen wĂŒrde.

Zudem forderte er eine KĂŒrzung von Bundessubventionen, die laut aktuellem Subventionsbericht rund 78 Milliarden Euro pro Jahr betragen, sowie eine Reform der Erbschaftsteuer.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zeichnet ein besorgniserregendes Bild der Branche. Laut ZDH-PrĂ€sident Dittrich wurden im Jahr 2025 ĂŒber 180.000 Handwerksbetriebe abgemeldet, wobei nur 13 Prozent dieser Abmeldungen auf Insolvenzen zurĂŒckzufĂŒhren waren.

Anzeige

Angesichts komplexer steuerlicher Regelungen und Reformen rĂŒcken bewĂ€hrte Strategien zur Steueroptimierung wieder verstĂ€rkt in den Fokus von ImmobilieneigentĂŒmern und Gewerbetreibenden. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, wie Sie die degressive AfA und Sonderabschreibungen gezielt fĂŒr Ihre Investitionen einsetzen. Jetzt kostenlosen PDF-Leitfaden sichern

Die SozialversicherungsbeitrÀge seien auf knapp 43 Prozent gestiegen; das Handwerk fordert eine Senkung auf unter 40 Prozent, was einer Entlastung von rund 60 Milliarden Euro entsprÀche. Da der Lohnanteil im Handwerk etwa 60 Prozent der Gesamtkosten ausmache, belaste jeder zusÀtzliche Prozentpunkt bei den BeitrÀgen die Branche mit rund 20 Milliarden Euro.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Kampf gegen Schwarzarbeit

Parallel zu den geplanten GesetzesĂ€nderungen beschĂ€ftigt sich die Justiz mit der praktischen Anwendung des Handwerkerbonus. Ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. VIII R 11/26) soll klĂ€ren, ob ein gesonderter Ausweis der Arbeitskosten auf der Rechnung zwingend erforderlich ist oder ob SchĂ€tzungen zulĂ€ssig sind. Zuvor hatte das ThĂŒringer Finanzgericht in einem Urteil vom 28. Januar 2026 eine SchĂ€tzung abgelehnt.

Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch das seit dem 1. Januar 2026 geltende SchwarzArbMoDiG erheblich erweitert. Die Behörde darf nun IdentitĂ€ten mittels Fotos und FingerabdrĂŒcken feststellen und automatisiert polizeiliche Datenbanken sowie Cloud-Systeme von Unternehmen prĂŒfen.

Bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die DatenĂŒbermittlung drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, wĂ€hrend gewerbsmĂ€ĂŸige Ordnungswidrigkeiten mit Freiheitsstrafen von bis zu fĂŒnf Jahren geahndet werden können.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70081957 |