Einkommensteuerreform, Union

Einkommensteuerreform: Union knüpft Zustimmung an Arbeitsmarktgesetze

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Union verlangt arbeitsrechtliche Zugeständnisse; der Steuerentwurf mit rund 5,6 Milliarden Euro Nettoentlastung wird weiter beraten.
Die Außenansicht des Reichstagsgebäudes in Berlin unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 ist ins Stocken geraten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion knüpft ihre Zustimmung zu den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil an Bedingungen: Die Abgeordneten der Union wollen das Vorhaben vorerst stoppen, bis Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die zuvor verabredeten Reformen für den Arbeitsmarkt vorlegt. Damit verknüpft die Unionsfraktion das steuerliche Entlastungspaket direkt mit unternehmensbezogenen Zugeständnissen.

Koalitionsabsprachen und Konfliktpunkte im Arbeitsrecht

Der Hintergrund der Auseinandersetzung reicht bis zur Koalitionsvereinbarung von Anfang Juli zurück. Damals hatte die SPD Entgegenkommen im Arbeitsrecht zugesagt, während die Union im Gegenzug einer höheren Besteuerung besonders hoher Einkommen zustimmte.

Die CDU/CSU pocht nun auf die Umsetzung konkreter Punkte: Sie fordert die Verlängerung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen auf bis zu vier Jahre statt der bisherigen zwei Jahre sowie eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener ab einem Bruttojahreseinkommen von 177.000 Euro.

Auch flexiblere Wochenarbeitszeiten stehen auf der Agenda der Fraktion, sind innerhalb der Koalition bislang jedoch nicht vereinbart. Über den Sommer hinweg war das Bundesarbeitsministerium mehrfach zur Vorlage entsprechender Entwürfe aufgefordert worden.

Die Verzögerungen reihen sich in bestehende koalitionsinterne Spannungen ein. Zuvor hatte das Bundeskanzleramt ein von Klingbeil geplantes Modell für eine Zuckersteuer nach dem Einspruch zweier Unionsminister gestoppt. Umgekehrt hatte die SPD zuvor das Pflegegesetz von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann aufgehalten, das erst nach Nachverhandlungen das Bundeskabinett passierte.

Finanzpolitische Eckpunkte und parlamentarische Debatte

Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf zur Steuerreform am 2. September 2026 beschlossen, um Bundestag und Bundesrat eine Verabschiedung bis zum Jahresende zu ermöglichen. Finanzminister Klingbeil verteidigte seinen Entwurf bei den Beratungen im Bundestag gegen Vorbehalte.

Das Konzept sieht steuerliche Entlastungen in Höhe von 9,9 Milliarden Euro vor. Da diesen Maßnahmen zusätzliche Einnahmen von 4,3 Milliarden Euro gegenüberstehen, beläuft sich die geplante Nettoentlastung auf rund 5,6 Milliarden Euro.

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Gegenwind kommt derweil auch aus den Bundesländern. Der Bundesrat verlangt in einer Stellungnahme Nachbesserungen bei der geplanten Zuschlagsbesteuerung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Die Länderkammer kritisiert, dass die Neuregelung zusätzliche Komplexität schaffe und vor allem Besserverdienende begünstige, während die geplante Anhebung des Grundlohns bei unteren und mittleren Einkommen kaum spürbar sei. Zudem mahnen die Länder Korrekturen bei der Besteuerung von Rechenzentren an. Die Bundesregierung lehnt diese Änderungswünsche unter Verweis auf drohende Einnahmeausfälle ab.

Kritik von Verbänden und Modellrechnungen

Am 27. Oktober 2026 forderte Reinhard Brandl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Nachbesserungen und plädiert für einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression sowie eine Senkung der Stromsteuer für alle Stromkunden.

Dem trat SPD-Finanzexpertin Wiebke Esdar entgegen, die im Gegenzug eine Übergewinnsteuer als Gegenfinanzierung ins Spiel brachte. Klingbeil schloss eine flächendeckende Stromsteuersenkung trotz erwarteter Mehreinnahmen von vier Milliarden Euro im kommenden Jahr aus.

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Nach Berechnungen von Rainer Holznagel, dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, fließen derzeit 53 Cent jedes verdienten Euro an die öffentlichen Kassen; der unvollständige Ausgleich der kalten Progression belaste die Steuerzahler im Jahr 2027 mit rund sechs Milliarden Euro zusätzlich.

Auch die Wirtschafts- und Berufsverbände äußerten Bedenken. In einer Stellungnahme vom 21. Oktober 2026 begrüßte der Deutsche Steuerberaterverband zwar Entlastungen für Familien, warnte jedoch davor, dass die Reichensteuer von 45 Prozent ab 250.000 Euro sowie der neue Spitzensatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen treffen.

Dehoga-Präsident Guido Zöllick kritisierte die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent, da die Hälfte der Beschäftigten im Gastgewerbe auf dieser Basis arbeite.

Modellrechnungen der FAU Erlangen-Nürnberg vom 30. Oktober 2026 bezifferten die konkreten Effekte: Kinderlose Singles mit monatlich 1.500 bis 5.750 Euro Bruttogehalt erhielten demnach teils lediglich 8 bis 34 Euro Entlastung pro Jahr, während ein Beschäftigter mit einem Monatsbrutto von 8.850 Euro jährlich 1.491 Euro an zusätzlichen Sozialabgaben trage. Der Entwurf liegt derzeit zur weiteren Beratung in den Fachausschüssen.

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