Einspeisevergütung: Solaranlagen erhalten ab August weniger Geld
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 20:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Solarbranche erlebt 2026 einen regelrechten Boom – doch hinter den Kulissen brodelt es. Während steuerliche Erleichterungen für PV-Betreiber endlich Klarheit schaffen, entzündet sich ein heftiger Streit am Smart-Meter-Rollout. Und ab August sinkt die Einspeisevergütung erneut.
Steuerliche Klarheit bei Zählerschränken
Gute Nachrichten für alle, die eine PV-Anlage planen: Der Nullsteuersatz gilt nicht nur für die Solarmodule selbst. Eine Bestätigung des Bundesfinanzministeriums aus Juli 2023 stellt klar: Auch die Erweiterung oder Erneuerung von Zählerschränken ist steuerfrei – sofern sie im Zuge der PV-Installation erfolgt.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt diese Rechtssicherheit. Sie vereinfache die Arbeit für Fachbetriebe und Anlagenbetreiber gleichermaßen.
Bis zum 31. Juli läuft zudem die Frist für die Einkommensteuererklärung 2025. Hausbesitzer sollten Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unbedingt angeben – sie mindern die Steuerschuld spürbar. Wer energetisch saniert, kann über drei Jahre einen Bonus von bis zu 40.000 Euro abschöpfen. PV-Anlagen bis 30 kWp bleiben grundsätzlich steuerfrei.
Smart Meter: Tempo versus Sicherheit
Bis 2032 müssen alle analogen Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Die Kosten sind für Privathaushalte auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Der ZVEH will den Prozess beschleunigen: 90 Prozent aller Messstellen sollen bereits 2030 umgerüstet sein.
Doch ein Streit droht das Tempo zu bremsen. Mehrere Energieanbieter fordern die Einführung eines „Smart Meter Light“ – für unter 40 Euro pro Jahr. Diese Geräte verzichten auf die aufwendige Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und setzen stattdessen auf lokale Schnittstellen wie WLAN.
Die Handwerksverbände laufen Sturm. Sie befürchten den Aufbau teurer Doppelstrukturen. Stattdessen fordern sie eine stärkere Einbindung des Fachhandwerks bei der Installation zertifizierter Systeme.
Neben der Einkommensteuer müssen PV-Anlagenbetreiber auch die umsatzsteuerlichen Pflichten und die korrekte Erstellung der Steuererklärung für ihre Anlage im Blick behalten. Experten des VNR Verlags erklären im kostenlosen E-Book, wie Sie die Umsatzsteuererklärung für Ihre Anlage richtig erstellen. Photovoltaik-Anlage auf dem Dach? Dann droht vielen Hausbesitzern eine böse Überraschung vom Finanzamt
Einspeisevergütung sinkt – und neue Regeln kommen
Ab dem 1. August 2026 wird es für Neuanlagen etwas weniger Geld geben. Bei Volleinspeisung sinkt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp von 12,34 auf 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Bei Teileinspeisung sind es künftig 7,70 statt 7,78 Cent.
Ab 2027 kommt eine weitere Änderung: Nach einer 36-monatigen Übergangsfrist müssen Betreiber dann in die verpflichtende Direktvermarktung wechseln.
Die Rechtsprechung hat zudem klargestellt: Verträge über Lieferung und Montage einer PV-Anlage sind einheitliche Werkverträge. Der Oberste Gerichtshof entschied am 19. Mai 2026 (5 Ob 145/25x), dass der Werklohn erst nach vollständiger Fertigstellung fällig wird.
Wer darf installieren? Klare Antwort vom Gericht
Nicht nur Elektriker und Dachdecker dürfen PV-Anlagen montieren. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte am 2. Juni 2026: Auch das SHK-Handwerk ist berechtigt. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) betont, dies gelte besonders für Projekte mit Wärmepumpen oder Metalldächern. Gewerkeübergreifende Kooperationen seien empfehlenswert.
Wer als Immobilienbesitzer oder Gewerbetreibender in PV-Anlagen investiert, sollte auch die steuerlichen Vorteile durch aktuelle Abschreibungsregeln wie die degressive AfA voll ausschöpfen. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie sich jetzt den maximalen Steuervorteil durch das Wachstumschancengesetz sichern. Degressive AfA ist zurück: So sichern Sie sich jetzt den maximalen Steuervorteil
Sachsen-Anhalt: Solar überholt Windkraft
Ein Beispiel für den Solarboom: In Sachsen-Anhalt hat die Photovoltaik 2026 die Windkraft als wichtigsten regenerativen Energieträger überholt. Über 99.000 Dachanlagen und rund 40.000 Balkonkraftwerke sind installiert – ein deutlicher Zuwachs.
Doch Landespolitiker warnen vor geplanten Bundesreformen. Der Wegfall der Einspeisevergütung für kleine Anlagen unter 25 kW könnte den Boom ausbremsen. Stattdessen schlagen sie alternative Förderinstrumente wie Kaufzuschüsse vor. Die Frage bleibt: Wie lässt sich die Attraktivität für private Haushalte erhalten?
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