Wirtschaftsrecht, Steuern

Einzelunternehmen in GmbH mit Holding umwandeln: Marcel BailÀnder von der Steuerkanzlei BailÀnder verrÀt, wann sich der Wechsel steuerlich lohnt

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 13:53 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Landshut - Viele Unternehmer starten als Einzelunternehmen und behalten diese Rechtsform auch dann bei, wenn ihr Betrieb lĂ€ngst gewachsen ist. SpĂ€testens bei einem Jahresgewinn von rund 150.000 Euro und einem geplanten Immobilienkauf kann es sich jedoch lohnen, die bestehende Struktur zu ĂŒberprĂŒfen. Welche steuerlichen Vorteile eine GmbH mit Holdingstruktur bieten kann und worauf es bei der Umwandlung ankommt, erfahren Sie hier.
Einzelunternehmen in GmbH mit Holding umwandeln: Marcel BailÀnder von der Steuerkanzlei BailÀnder verrÀt, wann sich der Wechsel steuerlich lohnt - Bild: presseportal.de

Ein Unternehmen wĂ€chst, die Auftragslage ist gut und die Gewinne steigen. Was einst als kleines Einzelunternehmen begonnen hat, ist inzwischen ein etablierter Betrieb mit Mitarbeitern und langfristigen InvestitionsplĂ€nen. Vielleicht steht sogar der Kauf einer eigenen Produktionshalle oder eines BĂŒrogebĂ€udes bevor. WĂ€hrend sich das Unternehmen ĂŒber die Jahre weiterentwickelt hat, bleibt die einmal gewĂ€hlte Rechtsform jedoch hĂ€ufig unangetastet. Ob sie noch zu den heutigen Gewinnen, Investitionen und ZukunftsplĂ€nen passt, wird dabei nicht immer neu geprĂŒft. „Was bei der GrĂŒndung richtig war, kann heute viel Geld kosten ohne dass es jemand merkt, weil es nie jemand nachgerechnet hat“, erklĂ€rt Marcel BailĂ€nder, Steuerberater und Inhaber der Steuerkanzlei BailĂ€nder in Landshut.

„Eine Rechtsform ist keine Entscheidung fĂŒr die Ewigkeit, sondern eine Momentaufnahme“, betont Marcel BailĂ€nder weiter. Deshalb lohnt es sich gerade bei steigenden Gewinnen und grĂ¶ĂŸeren InvestitionsplĂ€nen, die bisherige Unternehmensstruktur neu zu betrachten. Eine Möglichkeit ist die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH mit darĂŒberliegender Holdinggesellschaft. Marcel BailĂ€nder hat sich mit seiner Kanzlei unter anderem auf entsprechende Umstrukturierungen spezialisiert. Als Diplom-Finanzwirt bringt er Erfahrung aus der Finanzverwaltung, verschiedenen Steuerkanzleien, seiner TĂ€tigkeit bei KPMG sowie der Betreuung grĂ¶ĂŸerer Immobilienprojekte mit. Entscheidend ist fĂŒr ihn dabei nicht die Rechtsform allein, sondern die Frage, ob sie zu den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmers passt.

Ab wann sich die Umwandlung in eine GmbH mit Holdingstruktur lohnen kann

Ob ein Einzelunternehmen steuerlich noch sinnvoll aufgestellt ist, hĂ€ngt wesentlich von der Höhe seiner Gewinne und deren Verwendung ab. Als Faustregel nennt Marcel BailĂ€nder einen jĂ€hrlichen Gewinn vor Steuern von rund 150.000 Euro. Ab dieser GrĂ¶ĂŸenordnung kann es sich lohnen, die Umwandlung in eine GmbH mit Holdingstruktur genauer durchzurechnen. WĂ€hrend Gewinne eines Einzelunternehmens mit einem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet werden können, liegt die Steuerbelastung einer GmbH je nach Gemeinde bei rund 30 bis 33 Prozent. Relevant wird dieser Unterschied vor allem dann, wenn Gewinne nicht vollstĂ€ndig privat benötigt, sondern im Unternehmen belassen und fĂŒr weitere Investitionen eingesetzt werden.

Die Grenze von 150.000 Euro ist allerdings kein Automatismus. Eine GmbH verursacht zusĂ€tzliche Kosten und Verwaltungsaufwand. Außerdem kommt es darauf an, wie viel Geld der Unternehmer privat entnimmt und welche Investitionen geplant sind. Auch die Besteuerung spĂ€terer AusschĂŒttungen muss in die Rechnung einfließen. Statt allein auf eine bestimmte Gewinnhöhe zu schauen, sollte deshalb zunĂ€chst die individuelle Situation durchgerechnet werden. Genau darauf hat sich die Steuerkanzlei BailĂ€nder spezialisiert. „Wir machen das nicht nebenbei, sondern jeden Tag“, sagt Marcel BailĂ€nder ĂŒber die Umwandlungen, die seine Kanzlei begleitet.

Wie Holding, operative GmbH und Immobilien-GmbH zusammenspielen

Soll neben dem laufenden GeschĂ€ft langfristig Immobilienvermögen aufgebaut werden, kann eine Struktur aus drei Gesellschaften sinnvoll sein. An der Spitze steht eine Holding-GmbH, die dem Unternehmer gehört. Diese hĂ€lt die Beteiligungen an der operativen GmbH, in die das bisherige Einzelunternehmen eingebracht wird, und an einer separaten Immobilien-GmbH. WĂ€hrend die operative Gesellschaft weiterhin das eigentliche GeschĂ€ft betreibt, kauft die Immobilien-GmbH beispielsweise die benötigte Halle oder das BĂŒrogebĂ€ude und vermietet es an die operative Gesellschaft. Auf diese Weise bleiben GeschĂ€ftsbetrieb und Immobilienvermögen organisatorisch voneinander getrennt.

Steuerlich relevant wird die Aufteilung durch die unterschiedliche Behandlung der Gewinne. Die operative GmbH kann die Miete als Betriebsausgabe berĂŒcksichtigen und damit ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Die Immobilien-GmbH erzielt entsprechende Mieteinnahmen. Verwaltet sie ausschließlich eigenen Grundbesitz und erfĂŒllt sie die gesetzlichen Voraussetzungen, kann sie die erweiterte GewerbesteuerkĂŒrzung in Anspruch nehmen. Auf die begĂŒnstigten GrundstĂŒcksertrĂ€ge fĂ€llt dann keine Gewerbesteuer an, sodass im Wesentlichen Körperschaftsteuer und SolidaritĂ€tszuschlag verbleiben. „Man saugt mit der Miete Gewinn aus dem Hochsteuerbereich in den Niedrigsteuerbereich“, beschreibt Marcel BailĂ€nder den Mechanismus.

Die Trennung kann zugleich fĂŒr den langfristigen Vermögensaufbau interessant sein. Verbleiben nach Steuern, Finanzierungskosten und laufenden Ausgaben ÜberschĂŒsse in der Immobilien-GmbH, können diese beispielsweise zur Tilgung oder fĂŒr weitere Immobilieninvestitionen genutzt werden. Auch die wirtschaftlichen Risiken des operativen GeschĂ€fts und das Immobilienvermögen werden dadurch grundsĂ€tzlich voneinander getrennt. Bei einem spĂ€teren Verkauf des operativen Unternehmens kann die Aufteilung ebenfalls relevant werden: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Holding ihre Beteiligung steuerbegĂŒnstigt verĂ€ußern, wĂ€hrend die Immobiliengesellschaft bestehen bleibt. Welche Möglichkeiten tatsĂ€chlich bestehen, hĂ€ngt jedoch von der konkreten Gestaltung ab.

Was die Struktur finanziell bewirken kann: ein konkretes Rechenbeispiel

Wie groß der steuerliche Unterschied ausfallen kann, zeigt eine vereinfachte Berechnung fĂŒr einen Betrieb in MĂŒnchen. Zahlt die operative GmbH ihrer Immobilien-GmbH jĂ€hrlich 120.000 Euro Miete fĂŒr die Betriebsimmobilie, reduziert diese Zahlung bei einer angenommenen Steuerbelastung von rund 33 Prozent die Steuer der operativen Gesellschaft um etwa 39.570 Euro. Gleichzeitig fallen auf die MietertrĂ€ge in der Immobilien-GmbH rund 18.990 Euro Steuern an, sofern die Voraussetzungen fĂŒr die erweiterte GewerbesteuerkĂŒrzung erfĂŒllt sind.

In der vereinfachten Rechnung ergibt sich damit eine Differenz von rund 20.580 Euro pro Jahr. Über zehn Jahre entspricht das rechnerisch etwa 205.800 Euro. Zugrunde liegt der MĂŒnchner Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 Prozent, wobei ein höherer Hebesatz den dargestellten Vorteil vergrĂ¶ĂŸern kann. Abschreibungen und Zinsen wurden in beiden Varianten gleichermaßen gewinnmindernd berĂŒcksichtigt. Hinzu kommt die geplante schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 auf zehn Prozent im Jahr 2032. Dadurch wĂŒrde die Belastung entsprechender MietertrĂ€ge auf gut 10,5 Prozent sinken.

Warum die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf entscheidend ist

Damit sich solche steuerlichen Vorteile ĂŒberhaupt nutzen lassen, kommt es jedoch nicht nur auf die gewĂ€hlte Struktur, sondern auch auf den richtigen Zeitpunkt an. „Die Struktur muss stehen, bevor die Immobilie gekauft wird“, betont Marcel BailĂ€nder von der Steuerkanzlei BailĂ€nder. Wer ĂŒber eine Umwandlung nachdenkt und gleichzeitig eine Betriebsimmobilie erwerben möchte, sollte sich deshalb zuerst mit der Unternehmensstruktur beschĂ€ftigen. Wird die Immobilie zunĂ€chst im Einzelunternehmen gekauft und spĂ€ter in eine andere Gesellschaft ĂŒbertragen, können zusĂ€tzliche steuerliche Folgen entstehen. Unter UmstĂ€nden fĂ€llt erneut Grunderwerbsteuer an oder bislang unversteuerte Wertsteigerungen mĂŒssen als stille Reserven versteuert werden. Die GrĂŒndung der Gesellschaften, die Übertragung des bisherigen Betriebs und der anschließende Immobilienerwerb sollten deshalb frĂŒhzeitig aufeinander abgestimmt werden.

Auch bei der Umsetzung selbst kommt es auf die Details an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Einzelunternehmen zu Buchwerten in die operative GmbH eingebracht werden, sodass vorhandene stille Reserven zunĂ€chst nicht besteuert werden mĂŒssen. Dabei gilt allerdings eine siebenjĂ€hrige Sperrfrist, innerhalb derer ein Anteilsverkauf nachtrĂ€gliche Steuerfolgen auslösen kann. Gleichzeitig darf die Immobilien-GmbH die Voraussetzungen fĂŒr die erweiterte GewerbesteuerkĂŒrzung nicht gefĂ€hrden. Schon mitvermietete Betriebsvorrichtungen oder zusĂ€tzliche NebengeschĂ€fte können problematisch werden. Auch die Miete zwischen den Gesellschaften muss marktĂŒblich sein und einem Fremdvergleich standhalten.

Warum nicht jede Holding automatisch Steuern spart

Doch selbst wenn die Struktur steuerlich sauber umgesetzt wird, muss sie sich fĂŒr den einzelnen Unternehmer auch wirtschaftlich rechnen. Drei Gesellschaften bringen nicht nur steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch drei JahresabschlĂŒsse, zusĂ€tzliche Buchhaltung und mehr Verwaltungsaufwand mit sich. Ob diese Kosten in einem sinnvollen VerhĂ€ltnis zum möglichen Vorteil stehen, lĂ€sst sich deshalb nicht allein an der Rechtsform festmachen. Auch vorhandenes Vermögen, Finanzierungen, private Entnahmen und die weiteren PlĂ€ne des Unternehmers spielen eine Rolle. Die von Marcel BailĂ€nder genannte Schwelle von rund 150.000 Euro Gewinn ist daher ein Orientierungswert aus der Beratungspraxis und keine allgemeingĂŒltige Grenze.

Am Anfang sollte deshalb eine Bestandsaufnahme stehen: Wie hoch sind Gewinn und Steuerlast heute? Welche Vermögenswerte sind bereits vorhanden? Steht ein Immobilienkauf an? Soll weiteres Vermögen aufgebaut, das operative Unternehmen spĂ€ter verkauft oder irgendwann an die nĂ€chste Generation ĂŒbergeben werden? Erst daraus ergibt sich, welche Struktur tatsĂ€chlich sinnvoll ist. In der Steuerkanzlei BailĂ€nder folgt auf diese Analyse bei Bedarf die Umsetzung, von der GrĂŒndung der Gesellschaften ĂŒber die Umwandlung des bestehenden Betriebs bis zum geplanten Immobilienerwerb. „Eine Rechtsform ist kein Schicksal. Wer heute 150.000 Euro Gewinn macht und ĂŒber eine eigene Immobilie nachdenkt, sollte jetzt rechnen lassen, nicht erst nach dem Notartermin“, betont Marcel BailĂ€nder abschließend.

Sie möchten prĂŒfen, ob Ihre bestehende Unternehmensstruktur noch zu Ihren Gewinnen und InvestitionsplĂ€nen passt? Marcel BailĂ€nder und sein Team der Steuerkanzlei BailĂ€nder unterstĂŒtzen Sie dabei, Ihre aktuelle Situation zu analysieren und mögliche Umstrukturierungen zu prĂŒfen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Pressekontakt:

Steuerkanzlei BailÀnder
Marcel BailÀnder
E-Mail: info@bailaender.de
Internet: www.bailaender.de

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