Elektro-Anlagen, DGUV

Elektro-Anlagen: DGUV reformiert Prüfvorschriften 3 und 4

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 10:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

DGUV plant Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4. Kommunale Ausschreibungen laufen bereits, EU-Verordnung verschärft Anforderungen ab 2027.

DGUV-Reform 2026: Neue Prüfstandards für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektriker bei der Sicherheitsprüfung einer elektrischen Anlage in einem modernen Industriegebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereitet eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Prüfungsrahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor. Wie der Spitzenverband am 17. Juli 2026 in einer Pressemitteilung bekannt gab, steht eine Reform der DGUV Vorschriften 3 und 4 bevor.

Experten arbeiteten am 10. August 2026 weitere Aktualisierungen in den Reformprozess ein, um die Sicherheitsstandards an den technologischen Fortschritt und veränderte betriebliche Rahmenbedingungen anzupassen.

Kommunen starten umfangreiche Ausschreibungen nach DGUV-Vorgaben

Parallel zu den angekündigten Reformen auf Bundesebene setzen Kommunen bereits jetzt umfangreiche Sicherheitsprüfungen auf Basis der aktuellen DGUV Vorschrift 4 um. Der Landkreis Nordsachsen hat am 9. August 2026 die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte an Schulen öffentlich ausgeschrieben.

Das Verfahren ist in fünf Lose unterteilt, welche die Regionen Oschatz, Torgau, Eilenburg, Delitzsch sowie Schkeuditz/Taucha umfassen. Die Angebotsfrist für interessierte Dienstleister endet am 29. September 2026, wobei der Zuschlag ausschließlich nach dem niedrigsten Preis erteilt werden soll. Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

Auch der Rhein-Neckar-Kreis hat am 9. August 2026 wiederkehrende Prüfungen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst drei Lose für Verwaltungsgebäude, Schulen sowie Straßenmeistereien und vermietete Gebäude. Ein spezifisches Los beinhaltet dabei die Prüfung von 207 Maschinen und Anlagen sowie 19 Photovoltaik-Anlagen. Die Submission für dieses Verfahren ist für Mitte September 2026 vorgesehen.

Neue EU-Vorgaben und technische Regeln ab 2027

Flankiert wird die nationale Reform durch neue Anforderungen auf europäischer Ebene. Ab dem 1. Januar 2027 tritt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 vollständig in Kraft. Diese sieht verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Antriebe gemäß der Norm EN 60204-1:2021 sowie erhöhte Anforderungen an Schutzvorrichtungen vor.

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Unternehmen, die gegen diese Konformitätsvorgaben verstoßen, müssen mit Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß rechnen. Zudem werden die Dokumentationsvorgaben für die verpflichtende CE-Kennzeichnung überarbeitet.

Ergänzend dazu wurden Anfang August 2026 diverse neue technische Regeln in den Bereichen Lüftungs- und Klimatechnik (LüKK) sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) veröffentlicht. Dazu gehören unter anderem die VDI-MT 6022 Blatt 2.1 für Sachverständige der Raumluftqualität sowie neue DIN-Normen für Wohnungslüftung, Gebäudeautomation und die Planung von Sporthallen.

Erweiterte Sicherheitskonzepte für Absturzsicherung

Im Bereich der Arbeitssicherheit reagieren auch Hersteller auf die steigenden Anforderungen. Das Unternehmen KRAUSE hat im August 2026 sein Sortiment für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erweitert.

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Die neuen Systemkomponenten, darunter Auffanggurte und Bandfalldämpfer, sind speziell auf ortsfeste Steigleitern und Dachübergänge ausgelegt. Bei der Entwicklung wurden laut Unternehmensangaben die TRBS 2121 sowie die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 berücksichtigt, um den Betreibern rechtssichere Sicherheitskonzepte zu ermöglichen.

Modernisierung der Prüfungsstandards und Akkreditierung

Auf internationaler Ebene treibt das IAASB die Modernisierung der Prüfungsstandards ISA 330, 500 und 520 voran. Die am 5. August 2026 veröffentlichten Vorschläge zielen darauf ab, den risikobasierten Prüfungsansatz unter verstärkter Berücksichtigung digitaler Technologien zu stärken. Stellungnahmen hierzu können bis zum 15. Dezember 2026 eingereicht werden.

Gleichzeitig hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) flexible Geltungsbereiche für alle Akkreditierungsnormen eingeführt. Durch neue Listen, die auf die jeweiligen Urkundenanlagen referenzieren, soll die Umstellung der Akkreditierungen flexibler gestaltet werden. Ein verbindlicher Termin für die Umstellung besteht nicht; sie erfolgt anlassbezogen im Rahmen der regulären Überwachung.

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