Elektrogeräte-Prüfung, DGUV

Elektrogeräte-Prüfung: DGUV definiert neue Intervalle ab sofort

23.06.2026 - 14:42:52 | boerse-global.de

Neue DGUV-Richtwerte legen Prüfintervalle für elektrische Geräte fest. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt entscheidend für die Fristen.

DGUV aktualisiert Prüffristen für elektrische Betriebsmittel
Elektrogeräte-Prüfung - Nahaufnahme einer Hand, die ein modernes elektrisches Prüfgerät hält, mit unscharfem Hintergrund aus Kabeln und Industrieausrüstung. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 aktualisierte Prüffristen für elektrische Betriebsmittel veröffentlicht. Die Tabelle definiert verbindliche Richtwerte für verschiedene Einsatzbereiche.

Verbindliche Richtwerte – aber nicht starr

Für ortsveränderliche Geräte in Büros gilt künftig ein Prüfintervall von 24 Monaten. In Werkstätten müssen die Geräte alle 12 Monate kontrolliert werden, auf Baustellen sogar alle drei Monate. Ortsfeste Anlagen sind alle vier Jahre fällig.

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Die DGUV betont jedoch: Diese Werte sind Orientierungshilfen. Entscheidend bleibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Ein wichtiger Indikator: Überschreitet die Fehlerquote bei Prüfungen zwei Prozent, müssen die Intervalle verkürzt werden. Auch private Elektrogeräte von Mitarbeitern, die im Betrieb genutzt werden, fallen in den Prüfzyklus.

Neue Fachinformationen für Prüfpersonal

Bereits am 22. Juni 2026 wurde die überarbeitete DGUV Information 203-07 veröffentlicht. Sie richtet sich an zur Prüfung befähigte Personen und dient als Leitfaden für die Normen VDE 0701-0702 (mobile Geräte) und VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen).

Parallel dazu setzt sich die Digitalisierung der Prüfprozesse durch. Seit Juni 2026 ermöglichen neue Softwarelösungen die rechtssichere Dokumentation per Smartphone oder Tablet. Die Systeme bieten Fotodokumentation, verknüpfen Prüfprotokolle mit Auftragsdaten und unterstützen bei der automatisierten Wartungsplanung.

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Gerichtsurteile verschärfen Regeln für PV-Anlagen

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied Anfang Juni 2026: PV-Komplettangebote mit Planung, Installation und Wartung erfordern eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, betrifft aber Elektrotechniker und Dachdecker.

Die Landgerichte Bochum und Osnabrück präzisierten am 22. Juni 2026 die Sicherheitsanforderungen für Balkonkraftwerke. Speichersysteme mit mehr als 960 Watt PV-Leistung dürfen ohne speziellen Leitungsüberlastschutz nicht vertrieben werden. Die zugrunde liegende Norm DIN VDE V 0126-95 erlaubt die einfache Steckdoseneinspeisung nur bis zu dieser Grenze.

Kritisverordnung: Neue Schwellenwerte geplant

Ende Mai 2026 legte das Bundesinnenministerium einen Entwurf für eine neue Kritisverordnung vor. Demnach sollen Anlagen zur Netz-Anbindung von Erzeugungsanlagen ab 104 MVA als kritische Infrastruktur gelten. Die Schwellenwerte orientieren sich an einer Versorgungsleistung für 500.000 Personen.

Angesichts der regulatorischen Dynamik bleibt Weiterbildung für Fachkräfte essenziell. Spezielle Seminare zur Jahresunterweisung für ortsveränderliche Geräte oder zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie im Brandschutz helfen Betrieben, die Sicherheitsstandards einzuhalten.

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