Elektrogeräte-Reform, Thekenmodell

Elektrogeräte-Reform: Thekenmodell ab Juli für Wertstoffhöfe

27.05.2026 - 12:30:41 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 gelten verschärfte Entsorgungsregeln für Elektrogeräte. Das Thekenmodell und neue Pflichten für Händler treten in Kraft.

Elektrogeräte-Reform: Thekenmodell ab Juli für Wertstoffhöfe - Foto: über boerse-global.de
Elektrogeräte-Reform: Thekenmodell ab Juli für Wertstoffhöfe - Foto: über boerse-global.de

Die Reform des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) bringt vor allem an Wertstoffhöfen tiefgreifende Veränderungen mit sich. Künftig dürfen Elektroaltgeräte nur noch an speziellen Annahmestellen abgegeben werden, an denen geschultes Personal die Geräte entgegennimmt. Grund dafür ist die wachsende Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus.

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Das „Thekenmodell" kommt – was bedeutet das?

Im Landkreis Donau-Ries startet die Umstellung bereits am 1. Juli 2026. Das sogenannte „Thekenmodell" sieht vor, dass Lampen, Kleingeräte und Bildschirme direkt an Mitarbeiter übergeben werden müssen. Große Haushaltsgeräte wie Backöfen dürfen weiterhin von den Bürgern selbst in Container eingeworfen werden. Ähnliche Regelungen gelten bereits im Rhein-Pfalz-Kreis, wo die persönliche Übergabe schon Praxis ist.

Besonders knifflig: Industriebatterien, etwa aus E-Bikes, werden auf öffentlichen Recyclinghöfen gar nicht mehr angenommen. Diese müssen zwingend über den Fachhandel zurückgegeben werden. Um die Brandgefahr weiter zu senken, empfehlen Experten seit dem Sommer 2025, Lithium-Batterien vor der Entsorgung aus den Geräten zu entfernen und die Pole mit Klebeband abzukleben.

Supermärkte und Online-Handel in der Pflicht

Die Rücknahmepflicht betrifft nicht nur Wertstoffhöfe. Große Supermärkte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen seit Juli 2022 kleine Elektrogeräte zurücknehmen. Fachhändler mit über 400 Quadratmetern sind bereits seit 2006 dazu verpflichtet. Für größere Geräte gilt die 1:1-Rücknahme: Wer ein neues Gerät kauft, kann das alte Altgerät gleicher Größe abgeben.

Ab dem 19. Juni 2026 kommt eine weitere Hürde auf den Online-Handel zu: Ein verpflichtender elektronischer „Widerrufsbutton" muss auf jeder B2C-Webseite gut sichtbar platziert sein. Der Kunde klickt auf „Vertrag widerrufen" und bestätigt dann seine Entscheidung in einem zweiten Schritt. Weder ein Login noch die Angabe von Gründen darf verlangt werden.

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Greenwashing wird teuer – die EmpCo-Richtlinie kommt

Zum 27. September 2026 tritt die EU-Verbraucherschutzrichtlinie „EmpCo" (Empowering Consumers for the Green Transition) in Kraft. Sie reguliert Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen streng. Produkte mit überholten oder irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor fehlenden Übergangsfristen für bestehende Verpackungen. Was bis September nicht umetikettiert ist, könnte von Verkaufsverboten oder gar der Vernichtung bedroht sein.

EU-Batterieverordnung: Wann sind Akkus austauschbar?

Die EU-Batterieverordnung schreibt vor, dass ab dem 18. Februar 2027 Smartphone-Akkus vom Nutzer selbst austauschbar sein müssen. Doch es gibt eine Ausnahme: Erfüllt ein Gerät bestimmte Haltbarkeits- und Schutzstandards – etwa 83 Prozent Kapazität nach 500 Ladezyklen oder 80 Prozent nach 1.000 Zyklen bei gleichzeitiger Staub- und Wasserresistenz –, greifen die strengeren Austauschregeln nicht. Branchenkenner gehen davon aus, dass aktuelle Modelle wie das iPhone 15 diese Kriterien bereits erfüllen.

Niederlande als Warnsignal für deutsche Hersteller

Ein Blick in die Niederlande zeigt, wohin die Reise gehen könnte: 2025 wurden dort 245 Millionen Kilogramm Elektroschrott gesammelt – ein Plus von drei Prozent zum Vorjahr. Trotzdem verfehlte das Land die gesetzlichen Sammelziele von 85 Prozent. Die Kosten für das Recycling stiegen auf 113 Millionen Euro, die Herstellerbeiträge legten um 23 Prozent zu. Angesichts von rund sieben Milliarden Kilogramm Rohstoffen in Elektrogeräten, von denen zehn Prozent als kritische Metalle gelten, wird effizientes Recycling zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.

Gerichtsurteil erschüttert Heimspeicher-Markt

Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12. Mai 2026 sorgt für Aufsehen. Das Gericht entschied, dass bestimmte Heimspeicher des Herstellers Senec gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen. Wegen konkreter Brand- und Deflagrationsgefahr hätten die Geräte nie auf den Markt gebracht werden dürfen. Bereits 2022 musste der Hersteller rund 66.000 Speicher fernabschalten. Das Urteil ebnet den Weg für Schadensersatzklagen betroffener Verbraucher.

Trotz dieser Sicherheitsbedenken bleibt der regulatorische Rahmen für Batteriespeicher grundsätzlich förderlich. Die Bundesnetzagentur bestätigte kürzlich, dass die Netzentgeltbefreiung für Speicher bestehen bleibt. Anlagen, die vor dem 4. August 2029 in Betrieb gehen, profitieren weiterhin von einer 20-jährigen Befreiung – sofern die finale Investitionsentscheidung vor dem Inkrafttreten neuer Regeln fällt, was frühestens 2027 erwartet wird.

Ausblick: Bidirektionales Laden als nächster Meilenstein

Die Integration von Batterien ins Stromnetz wird die nächste große regulatorische und technische Herausforderung. BMW, Volkswagen und Mercedes haben bereits erste Tarife für bidirektionales Laden (V2G) vorgestellt. In Pilotprojekten erhalten BMW-Kunden 40 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie Strom ins Netz zurückspeisen – deutlich mehr als der übliche Arbeitspreis.

Volkswagens Tochter „Elli" rechnet mit marktreifen Produkten ab dem vierten Quartal 2026. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erwartet eine umfassende Interoperabilität jedoch erst 2027 oder 2028. Dynamische Netzentgelte für Speicher werden nach Einschätzung von Experten frühestens zwischen 2030 und 2033 eingeführt. Für aktuelle Investoren in stationäre und mobile Batterietechnik bedeutet das eine phase relativer Planungssicherheit.

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