Elektrohandwerk, Qualifizierungswege

Elektrohandwerk: Neue Qualifizierungswege für 1,3 Millionen

12.06.2026 - 15:43:14 | boerse-global.de

Der ZVEH startet modulare Qualifizierung für Quereinsteiger. Strengere Photovoltaik-Vorschriften und Betriebssicherheitsregeln erhöhen die Anforderungen.

Elektrohandwerk: Neue Regeln und Wege für Quereinsteiger
Elektrohandwerk - Erwachsene lernen in einem Kurs für Elektrofachkräfte den Umgang mit elektrischen Komponenten und Solarmodulen. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Fachkräftemangel zwingt zu neuen Qualifizierungswegen, während verschärfte Regeln bei Photovoltaik und Betriebssicherheit die Haftungsrisiken erhöhen. Quereinsteiger sollen helfen, die Lücken zu schließen.

Modulare Qualifizierung öffnet neue Wege

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat ein neues Teilqualifizierungs-Set gestartet. Es richtet sich an Personen ab 25 Jahren, für die eine reguläre Ausbildung nicht infrage kommt.

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Das Programm ist in sieben Module unterteilt. Teilnehmer können es online oder hybrid absolvieren. Wer alle Module abschließt, kann über eine Externenprüfung den Gesellenbrief erlangen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 100 Prozent.

Am 26. und 30. Juni 2026 bietet der Verband kostenfreie Webinare zur Information an.

Auch in Nordrhein-Westfalen setzen die Industrie- und Handelskammern auf ähnliche Konzepte. Rund 1,3 Millionen Menschen in der Region haben keinen Berufsabschluss. Kammern wie die IHK Köln oder Nord Westfalen bieten berufsbegleitende Teilqualifikationen an. Nach einer Kompetenzfeststellung erhalten die Teilnehmer bundesweit anerkannte Zertifikate.

Photovoltaik: Strengere Regeln seit 2025

Seit Anfang 2025 gelten verschärfte Vorschriften für die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Die Tätigkeit wird nicht mehr als Minderhandwerk eingestuft. Unternehmen müssen sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Wer ohne Eintragung arbeitet, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Untersagung des Betriebs droht. Auftraggeber können ebenfalls in die Haftung genommen werden.

Eine Legalisierung ist möglich – etwa über die Altgesellenregelung oder die Bestellung eines qualifizierten Betriebsleiters.

Betriebssicherheitsverordnung: Was Betriebe wissen müssen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bleibt die zentrale Rechtsgrundlage für die allgemeine Anlagensicherheit. Zuletzt wurde sie im Dezember 2025 geändert. Eine umfassende Novellierung der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) steht im Raum.

Kernpflicht für Betriebe: die Gefährdungsbeurteilung nach § 3. Verstöße gegen Prüffristen können mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament der Betriebssicherheit, doch viele Unternehmen machen hierbei kostspielige Fehler. Dieser kostenlose Report klärt über die häufigsten Irrtümer auf und liefert rechtssichere Vorlagen für Ihren Betrieb. Diese 7 Irrtümer zur Gefährdungsbeurteilung können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen

Für überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge ist eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben. Die Prüfung erfolgt alle zwei Jahre. Für andere Betriebsmittel wie Leitern oder Gabelstapler reicht eine befähigte Person aus.

E-Check: Pflicht bei Altbausanierung

Der ZVEH empfiehlt eine verstärkte Nutzung des sogenannten E-Checks. Besonders bei der Sanierung älterer Immobilien mit Elektroinstallationen, die älter als 30 Jahre sind, ist die Prüfung wichtig.

Typische Mängel: veraltete Leitungen, fehlende Schutzschalter oder eine unzureichende Anzahl an Stromkreisen. Eine gründliche Prüfung der Installation, des Schutzleiters und der Zählerschränke bildet die Planungsgrundlage für moderne Technologien.

Denn Wärmepumpen, Wallboxen oder Photovoltaikanlagen lassen sich nur sicher integrieren, wenn die Elektroinstallation intakt ist.

Spezialisierungen gefragt

Der Bedarf an spezialisierten Fachkräften zeigt sich auch in konkreten Schulungsangeboten. Die Handwerkskammer Mannheim führt im Oktober 2026 Sachkundeschulungen für Airbag- und Gurtstraffersysteme durch. Kfz-Fachkräfte können dort die eingeschränkte Fachkunde (P1) erwerben. Anmeldungen sind bis Mitte Oktober möglich.

Große Prüfdienstleister erweitern ihr Spektrum. DEKRA berichtet nach einem wachstumsstarken Geschäftsjahr 2025 von neuen Aufgabenfeldern – unter anderem im Brandschutz für Industrieanlagen. Das Unternehmen plant Präsenzen auf Fachmessen wie der FeuerTrutz in Nürnberg Ende Juni 2026.

Die Nachfrage nach technischen Prüfungen im Bereich Nachhaltigkeit und Cybersicherheit nimmt laut Berichten aus der Prüfbranche deutlich zu.

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