Elektronische, Rechnung

Elektronische Rechnung: Ab 2027 Pflicht für Großunternehmen

29.06.2026 - 09:03:50 | boerse-global.de

Neue EU-Factsheets zeigen unterschiedliche nationale Fristen für die E-Rechnung. Deutschland startet 2025 mit der Empfangspflicht.

EU-Kommission veröffentlicht Factsheets zur E-Rechnungspflicht
Elektronische - Eine stilisierte, leuchtende digitale Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) mit Datenflüssen über vernetzte europäische Länderumrisse auf einem Schreibtisch. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Factsheets decken die Anforderungen für den Geschäftsverkehr mit Behörden (B2G) und zwischen Unternehmen (B2B) in allen 27 EU-Staaten sowie Island und Liechtenstein ab. Deutschland hat bereits konkrete Fristen definiert – doch der europaweite Vergleich zeigt ein heterogenes Bild.

Nationale Zeitpläne: Von Vorreitern bis Nachzüglern

Der Vorstoß der EU-Kommission soll Transparenz über die unterschiedlichen Regelungen schaffen. Die technische Basis bilden die europäische Norm EN 16931 und das Peppol-Netzwerk.

Während Italien bereits seit 2019 eine umfassende E-Rechnungspflicht hat und Rumänien 2024 nachzog, stehen anderen Ländern die Umstellungen noch bevor. Für Belgien, Kroatien, Polen und Dänemark ist der Start der B2B-Pflicht für 2026 vorgesehen. Estland plant den Schritt bereits für 2025, Frankreich eine gestaffelte Einführung 2026 und 2027. Lettland erwartet die allgemeine Verpflichtung erst 2028, Slowenien und die Slowakei setzen auf 2027.

Deutschland: Stufenweise Einführung für Unternehmen

Der deutsche Fahrplan ist gesetzlich verankert. Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen tritt bereits am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dann müssen alle inländischen Unternehmen strukturierte elektronische Formate entgegennehmen können.

Die aktive Ausstellungspflicht im B2B-Bereich erfolgt stufenweise:
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz
- Ab 1. Januar 2028: Alle übrigen Unternehmen

Die Regelungen betreffen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

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Technische Umsetzung: Formate und Tools

Für die rechtssichere Umsetzung sind Formate wie XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X zentral. Da die Dokumente im strukturierten XML-Format vorliegen, ist spezialisierte Software zur Prüfung und Visualisierung nötig. Mittlerweile gibt es browserbasierte Tools, die eine Validierung gegen die EN-16931-Norm ermöglichen – ohne dauerhaften Upload auf externe Server.

Parallel treibt die EU-Kommission weitere steuerliche Harmonisierungen voran. Am 24. Juni 2026 legte sie den Richtlinienvorschlag „Tax Omnibus“ vor, der administrative Prozesse vereinfachen soll. In Deutschland flankiert das Bundesfinanzministerium die Entwicklungen mit aktuellen Verwaltungsanweisungen – etwa einem Schreiben vom 24. Juni zur Vorsorgepauschale oder der Richtsatzsammlung für 2025.

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Automatisierung der Dokumenten-Workflows

Im Bereich technischer Infrastruktur gewinnt die Automatisierung an Bedeutung. Neue Kommandozeilen-Werkzeuge ermöglichen ab Ende Juni 2026 die automatisierte Verarbeitung von Dokumenten in CI/CD-Umgebungen. Spezialisierte Programmierschnittstellen (APIs) erlauben zudem die Erstellung und Bearbeitung von Office-Dokumenten ohne lokale Softwareinstallation.

Das erleichtert die Integration der E-Rechnung in bestehende ERP- und PDM-Systeme. Letztere dienen in Industrieunternehmen verstärkt als zentrale Instanz für produktbezogene Dokumente über den gesamten Lebenszyklus.

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