Elementarschäden: Bundesregierung plant 20.000-Euro-Selbstbehalt
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 10:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVersicherungsschutz soll breiter werden
- Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil haben Eckpunkte für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet.
- Elementarschäden umfassen unter anderem Schäden durch Hochwasser, Starkregen und Erdbeben.
- Bestehende Gebäudeversicherungen sollen nach einem Jahr automatisch erweitert werden können, wenn Eigentümer nicht reagieren.
Bundesregierung plant Schutz gegen Elementarschäden
Die Bundesregierung plant einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie die Flut im Ahrtal. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil haben dafür Eckpunkte für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet.
Neue Policen sollen Naturgefahren abdecken
Nach dem Vorhaben sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen auch weitere Naturgefahren abdecken. Dazu zählen Elementarschäden etwa durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben, die bislang nicht automatisch zum Standard gehören.
Im Schadensfall sollen Eigentümerinnen und Eigentümer höchstens 20.000 Euro selbst tragen. Hubig verwies auf die Erwartung, dass Extremwetter durch den Klimawandel häufiger große Schäden an Häusern verursachen werde.
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Versicherungsbranche fordert Prävention
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt mehr Versicherungsschutz, warnt aber davor, dass eine Pflichtversicherung Schäden verhindere. Für bezahlbaren Elementarschutz seien zugleich verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen nötig.
Viele Gebäude sind bislang nicht abgesichert
Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal Mitte Juli 2021 war nur ein Teil der massiven Gebäudeschäden durch Versicherungspolicen abgedeckt. Bundesweit sind derzeit über 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Überflutung und andere Elementarschäden versichert.
Auch bestehende Gebäudeversicherungen sollen erweitert werden können. Reagieren Eigentümer auf ein entsprechendes Angebot der Versicherungsunternehmen nicht, soll der zusätzliche Schutz nach einem Jahr automatisch greifen.
Das geplante Modell reagiert auf eine seit der Flutkatastrophe im Ahrtal sichtbare Lücke im deutschen Versicherungsschutz. Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Lawinen sind in Wohngebäude- und Hausratpolicen bislang meist nur über einen zusätzlichen Baustein versichert. Dadurch können selbst Eigentümer mit einer Gebäudeversicherung nach einer Naturkatastrophe auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.
Versicherungsschutz und Prävention
Die Eckpunkte verbinden eine breitere Absicherung mit einer Begrenzung der finanziellen Belastung. Der vorgesehene Selbstbehalt von höchstens 20.000 Euro soll den Schutz kalkulierbar machen. Zugleich hängt die Versicherungsprämie stark von der Gefährdungslage eines Grundstücks ab. Eine automatische Erweiterung bestehender Verträge nach einem Jahr könnte die Versicherungsquote erhöhen, wirft aber Fragen nach Information, Widerspruchsrechten und der konkreten Beitragshöhe auf.
Für die langfristige Bezahlbarkeit reicht Versicherungsschutz allein nicht aus. Hochwasserschutz, strengere Bauvorgaben, Entsiegelung und eine konsequente Berücksichtigung von Gefahrenkarten bleiben zentrale Bausteine. Für Eigentümer bedeutet der Vorstoß, bestehende Policen und Angebote künftig besonders auf Elementargefahren, Selbstbehalte und Ausschlüsse zu prüfen. Mieter wären vor allem dann betroffen, wenn Versicherungsbeiträge über die Nebenkosten weitergegeben werden könnten.
n-tv: „Hubig legt Versicherung gegen Elementarschäden vor“ (20.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die geplante Einbeziehung von Elementarschäden in neue und bestehende Wohngebäudeversicherungen und nennt ebenfalls den vorgesehenen Eigenanteil von höchstens 20.000 Euro. Zusätzlich hebt er mögliche günstigere Mindestversicherungen und die Prüfung hervor, ob Vermieter die Kosten nicht auf Mieter umlegen dürfen.

