Elterngeld-Reform, Bezugsdauer

Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt auf 12 Monate ab November

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 14:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes mit kĂŒrzerer Bezugsdauer und höheren BetrĂ€gen. VerbĂ€nde und Opposition kritisieren die PlĂ€ne scharf.

Elterngeld-Reform 2027: KĂŒrzung der Bezugsdauer und höhere SĂ€tze
Eine nachdenkliche Mutter hĂ€lt ihr Baby und blickt auf Dokumente, die auf einem Tisch liegen, was finanzielle Planung und Familienwohl symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Einem Referentenentwurf von Familienministerin Karin Prien zufolge sinkt die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate. Gleichzeitig steigen die Mindest- und HöchstbetrÀge.

KĂŒrzung und höhere SĂ€tze zugleich

Die neue Regelung soll fĂŒr Geburten ab dem 1. November 2027 gelten. Jeweils drei Monate sind dann fest fĂŒr einen Elternteil reserviert, sechs Monate bleiben flexibel. Wer den vollen Anspruch ausschöpfen will, muss als Vater faktisch drei Monate Elternzeit nehmen.

Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Alleinerziehende können bis zu 12 Monate beziehen. Das ElterngeldPlus bleibt erhalten. Die Einsparungen: rund 500 Millionen Euro jÀhrlich.

Scharfe Kritik von VerbÀnden und Opposition

Der Deutsche Frauenrat kritisierte die PlĂ€ne scharf. Das Familienministerium soll insgesamt acht Prozent seines Haushalts einsparen. Neben dem Elterngeld sind auch KĂŒrzungen beim Unterhaltsvorschuss und der Demokratiebildung vorgesehen.

Die GrĂŒnen legten einen Gegenentwurf vor. Sie fordern 18 Monate Basiselterngeld nach einem „6+6+6“-Modell. Jeweils sechs Monate pro Elternteil, sechs Monate zur freien VerfĂŒgung. Der Mindestbetrag soll auf 500 Euro steigen, der Höchstbetrag auf 2.400 Euro. Auch Pflegeeltern sollen einen Anspruch erhalten.

Unterhaltsvorschuss wird gekĂŒrzt

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Das Familienministerium plant zudem Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss fĂŒr Alleinerziehende. KĂŒnftig soll die Leistung nur noch bis zum 15. Lebensjahr gewĂ€hrt werden, statt wie bisher bis 18. Grund: Die Kosten haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht. 2024 standen Ausgaben von 3,2 Milliarden Euro RĂŒckzahlungen von weniger als 600 Millionen Euro gegenĂŒber. Diskutiert werden Sanktionen wie der Entzug des FĂŒhrerscheins fĂŒr sĂ€umige Unterhaltspflichtige.

BAG stĂ€rkt KĂŒndigungsschutz in Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat den Schutz von Arbeitnehmern in Elternzeit prĂ€zisiert. Ein Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellt klar: Der besondere KĂŒndigungsschutz entsteht vor jedem angemeldeten Elternzeitabschnitt neu – auch wenn mehrere Abschnitte in einem Antrag zusammengefasst wurden. Arbeitgeber mĂŒssen vor einer KĂŒndigung prĂŒfen, ob fĂŒr die Zukunft bereits Elternzeit beantragt wurde.

Klarstellungen beim Urlaubsanspruch

Weitere Entscheidungen betreffen den Urlaub wĂ€hrend der Elternzeit. Ein Arbeitgeber kann den Urlaub nur fĂŒr volle Kalendermonate der Elternzeit kĂŒrzen. An- und Abreisemonate dĂŒrfen nicht prozentual gekĂŒrzt werden. Die VerjĂ€hrung von UrlaubsansprĂŒchen ist wĂ€hrend der Elternzeit gehemmt. In einem Fall sprach das Gericht einem Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung fĂŒr 146 Tage in Höhe von ĂŒber 24.900 Euro zu – weil der Arbeitgeber die KĂŒrzung nicht rechtzeitig und formal korrekt erklĂ€rt hatte.

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Geburtenrate auf Tiefstand

Die Reformdiskussion fĂ€llt in eine Zeit sinkender Geburtenzahlen. 2025 fiel die Rate in Deutschland auf 1,32 Kinder pro Frau – der niedrigste Stand seit 1997. Experten machen wirtschaftliche Unsicherheiten, Inflation und internationale Konflikte dafĂŒr verantwortlich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gilt weiterhin als zentraler Faktor fĂŒr den Kinderwunsch. Der aktuelle Wechsel der Sportmoderatorin Lea Wagner in den Mutterschutz zeigt, wie relevant die gesetzlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die Karriereplanung sind.

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