Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt auf 12 Monate, Sätze steigen
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 17:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Schwangere Zahnärztinnen und Mitarbeiterinnen sollen künftig seltener mit einem pauschalen Beschäftigungsverbot rechnen müssen. Stattdessen rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt. Das betonte die Politik am 7. Juli 2026.
Differenzierte Risikoanalyse am Arbeitsplatz
Arbeitgeber in Zahnarztpraxen müssen vor einem Beschäftigungsverbot erst konkrete Schutzmaßnahmen prüfen. Im Fokus stehen biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe sowie körperliche und psychische Belastungen. Aktuelle juristische Einschätzungen fordern eine detaillierte Einzelfallprüfung.
Ziel ist es, den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind mit dem Praxisbetrieb zu vereinbaren. Die Regelung gilt nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch in der Stillzeit.
Bundesweite Reformpläne beim Elterngeld
Parallel dazu zeichnen sich auf politischer Ebene umfassende Änderungen ab. Am 6. Juli 2026 wurde ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Elterngelds bekannt. Geplant ist eine Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate – sofern jedes Elternteil mindestens drei Monate übernimmt.
Ob biologische Arbeitsstoffe oder körperliche Belastung – Arbeitgeber müssen im Mutterschutz präzise Risikoanalysen vorlegen. Wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die vor Aufsichtsbehörden Bestand hat, zeigt dieser kostenlose Ratgeber mit praktischen Checklisten. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Kostenlose Vorlagen herunterladen
Der Entwurf sieht zudem höhere Sätze vor: Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Für Alleinerziehende bleibt ein Bezug von bis zu 12 Monaten möglich. Auch das Mutterschutzgesetz soll angepasst werden: Arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote werden auf 12 Monate nach der Entbindung begrenzt. Die Bundesregierung erwartet Einsparungen von rund 500 Millionen Euro bis 2027.
Initiative zur Absicherung selbstständiger Frauen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Absicherung von Selbstständigen während der Mutterschutzfrist. Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur stellte am 6. Juli 2026 eine Bundesratsinitiative vor. Basis ist das Modell „FAIRsorgt".
Hintergrund: Jährlich geraten rund 27.000 selbstständige Frauen in finanzielle Schwierigkeiten. Im Handwerk verzeichnen 75 Prozent der Betroffenen Einkommenseinbußen von durchschnittlich 47 Prozent.
Das vorgeschlagene Modell umfasst drei Bausteine:
- Eine einmalige Basisleistung von 5.000 Euro
- Eine optionale einkommensbasierte Aufstockung auf das volle Nettoeinkommen
- Finanzielle Unterstützung für Ersatzkräfte im Betrieb
Die gesetzlichen Pflichten beim Mutterschutz werden oft unterschätzt, was für Betriebe schnell teuer werden kann. Erfahrene Sicherheitsfachkräfte nutzen daher spezielle Checklisten, um rechtssichere Dokumente in kürzester Zeit zu erstellen – jetzt als gratis E-Book verfügbar. Kostenloses E-Book zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz sichern
Die Kosten für die persönlichen Absicherungsleistungen werden auf 135 bis 190 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen bis zu 135 Millionen Euro für die betriebliche Unterstützung. In Nordrhein-Westfalen tragen Frauen derzeit 31 Prozent der gewerblichen Gründungen und 52 Prozent der Gründungen in freien Berufen.
Internationale Impulse
Auch im benachbarten Ausland wird über Anpassungen diskutiert. In Österreich sprach sich Familienministerin Claudia Bauer am 6. Juli 2026 für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten aus. Je nach Zeitpunkt der Entbindung sollen Schutzfristen zwischen zwei und acht Wochen eingeführt werden. Zudem ist eine Neuregelung für eingefrorene Eizellen bis zum Frühjahr 2027 geplant – mit einer Altersgrenze zwischen 45 und 50 Jahren.
