Elternzeit, BAG

Elternzeit: BAG stärkt Schutz bei gestückelten Abschnitten

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 19:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BAG-Urteil stärkt Kündigungsschutz bei Elternzeitabschnitten. Stillpausen sind Pflicht, ein Beschäftigungsverbot in Schulen selten.

Stillende Lehrerinnen: Rechte zu Pausen und Beschäftigungsverbot
Eine Lehrerin mit einem Baby in einem Tragebeutel in einem modernen Klassenzimmer, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für ein Still-Beschäftigungsverbot und die Pflichten der Arbeitgeber bei Stillzeiten.

Gefährdungsbeurteilung im Klassenzimmer

Ein Still-Beschäftigungsverbot ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Fachleute betonen: Ein solches Verbot kommt primär beim Umgang mit Gefahrstoffen in Betracht. In der regulären Schulumgebung sind solche Expositionen in der Regel nicht gegeben.

Anders als während der Schwangerschaft wird die Infektionsgefahr durch Viren im Klassenzimmer für stillende Mütter bewertet. Experten stufen eine Gefährdung durch haushaltsübliche Viren für das gestillte Kind meist als unbedenklich ein. Der Grund: Über die Muttermilch werden Antikörper an den Säugling weitergegeben. Das mindert das Infektionsrisiko, anstatt es zu erhöhen.

Eine Freistellung allein aufgrund der allgemeinen Viruslast in Schulen ist rechtlich kaum begründbar.

Stillpausen: Pflicht des Arbeitgebers

Solange kein Beschäftigungsverbot besteht, muss der Arbeitgeber die Rahmenbedingungen für stillende Mitarbeiterinnen schaffen. Dazu gehört die Gewährung von Stillpausen. Schulleitungen müssen durch Stundenplangestaltung oder Vertretungsregelungen sicherstellen, dass diese Zeiten wahrgenommen werden können.

Anzeige

Die rechtssichere Planung von Arbeitszeiten und Pausen stellt viele Schulleitungen vor Herausforderungen, insbesondere bei Sonderregelungen für stillende Mütter. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Verantwortlichen, wie sie Pausenregelungen und Arbeitszeitdokumentation nach aktuellem Recht korrekt umsetzen. Tausende Personalverantwortliche nutzen bereits diese kostenlose Checkliste zur Arbeitszeiterfassung

Verweigern Arbeitgeber die Stillpausen oder können sie diese organisatorisch nicht umsetzen, hat das Folgen für die Betroffenen. Lehrerinnen müssen dann gegebenenfalls die Fristen für die Beantragung oder Verlängerung der Elternzeit prüfen.

BAG-Urteil stärkt Kündigungsschutz

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) ist für die Elternzeitplanung relevant. Die Richter stärkten die Position der Arbeitnehmer.

Das Gericht stellte klar: Der Kündigungsschutz nach § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) entsteht vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt neu. Das gilt selbst dann, wenn mehrere Abschnitte bereits in einem gemeinsamen Schreiben beantragt wurden.

Für Arbeitgeber bedeutet das eine erhöhte Prüfungspflicht: Vor einer Kündigung muss geklärt sein, ob ein beantragter Elternzeitabschnitt innerhalb der achtwöchigen Vorwirkungsfrist des Kündigungsschutzes liegt.

Anzeige

Gerade bei sensiblen Themen wie Mutterschutz und der Rückkehr in den Beruf unterschätzen viele Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Report mit praktischen Checklisten, um rechtssichere Dokumente zu erstellen, die vor jeder Aufsichtsbehörde standhalten. Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz: Kostenlose Checklisten und Vorlagen jetzt herunterladen

Was das für Lehrerinnen bedeutet

Die Rechtslage zeigt: Ein Still-Beschäftigungsverbot bleibt die Ausnahme. Es ist an spezifische Gefahren gebunden, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen. Der Fokus liegt stattdessen auf der aktiven Unterstützung durch die Bereitstellung von Stillpausen.

Die gefestigte Rechtsprechung zum Kündigungsschutz bei gestückelten Elternzeiten gibt betroffenen Lehrkräften mehr Planungssicherheit – für den Fall, dass eine Fortführung der Tätigkeit unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69761444 |