Elternzeit, Dienst

Elternzeit im öffentlichen Dienst: Bis zu 36 Monate pro Kind

15.06.2026 - 05:31:36 | boerse-global.de

Bis 2030 fehlen dem Staat rund 816.000 Fachkräfte. Flexible Auszeiten und Kündigungsschutz werden zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen.

Öffentlicher Dienst: Elternzeit als Schlüssel gegen Fachkräftemangel
Elternzeit - Eine vielfältige Gruppe von Eltern, einige mit Kindern, in einem modernen Büro des öffentlichen Dienstes, symbolisiert Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 15.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

000 Fachkräfte. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb um Personal.

Gesetzlicher Anspruch: Bis zu drei Jahre Auszeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein starkes Instrument an die Hand: Pro Kind stehen bis zu 36 Monate Elternzeit zur Verfügung. Die Auszeit muss vor dem dritten Geburtstag des Kindes beginnen.

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Ein Teil lässt sich sogar verschieben. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden.

Die Fristen sind klar geregelt: Wer die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag starten will, meldet sie sieben Wochen vorher an. Für den späteren Zeitraum sind es 13 Wochen. Während der Auszeit ist Teilzeit mit bis zu 32 Wochenstunden erlaubt.

Finanzen: Was bleibt vom Gehalt?

Die finanzielle Absicherung läuft über das Elterngeld. Das Basiselterngeld gibt es maximal 14 Monate lang – zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen, 65 bis 100 Prozent sind drin.

Mit ElterngeldPlus lässt sich der Bezug auf bis zu 28 Monate strecken. Die monatlichen Zahlungen fallen dann niedriger aus, dafür fließen sie länger.

Wer nach der Elternzeit zurückkommt, steigt im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) dort ein, wo er aufgehört hat. Die Stufenlaufzeit – also die geplanten Gehaltssteigerungen – wird während der Auszeit unterbrochen.

Kündigungsschutz: Streng, aber nicht absolut

Der besondere Kündigungsschutz ist ein Kernstück der Elternzeit. Bei Kindern unter drei Jahren greift er acht Wochen vor dem geplanten Start. Bei älteren Kindern sind es 14 Wochen.

Kündigungen durch den Arbeitgeber sind in dieser Phase grundsätzlich tabu – auch fristlose. Die einzige Ausnahme: Der Betrieb oder die Dienststelle wird komplett geschlossen. Dann ist für eine betriebsbedingte Kündigung die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde nötig.

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Der Schutz endet mit dem letzten Tag der Elternzeit. Danach gelten wieder die normalen Kündigungsregeln.

Väter im Rückstand: Die Zahlen zeigen ein klares Bild

Die Nutzung von Elternzeit bleibt ungleich verteilt. Im deutschen öffentlichen Dienst nahmen 2024 rund 45 Prozent der Väter mindestens zwei Monate Auszeit.

Ein Blick nach Österreich zeigt noch größere Unterschiede. Dort gingen Väter im Schnitt nur neun Tage in Karenz, Frauen dagegen 416 Tage. Nur 18,8 Prozent der Männer bezogen 2023 Kinderbetreuungsgeld – und über die Hälfte von ihnen weniger als drei Monate.

Der Hauptgrund: finanzielle Aspekte. In vielen Haushalten verdienen Männer noch immer mehr. Der Verzicht auf das höhere Einkommen wiegt schwerer.

Quereinstieg wird zum Schlüssel

Der Personalbedarf treibt die Bedeutung familienfreundlicher Regelungen weiter an. Besonders in Bildung, IT, Bauverwaltung und Ordnungsamt werden in den kommenden Jahren händeringend Leute gesucht.

Die Einstiegsgehälter 2026 orientieren sich an den Tarifverträgen. In Entgeltgruppe 5 (Sachbearbeitung) sind es brutto ab 2.928 Euro, in Gruppe 13 (akademische Berufe) ab 5.003 Euro. Einschlägige Berufserfahrung kann auf die Stufenzuordnung angerechnet werden – ein Anreiz für Quereinsteiger.

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