EmpCo-Richtlinie ab 27. September: Bis zu 4% Strafe für Greenwashing
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 15:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Richter bestätigten: Die Behauptung, Kunden könnten die Emissionen ihres Fluges direkt durch Zuzahlungen für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) senken, ist irreführend. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Unternehmen europaweit mit strengeren Regeln für Umweltaussagen rechnen müssen.
Warum die Werbung irreführend war
Im Zentrum des Verfahrens (Az. 6 U 68/25) stand die Frage: Darf Lufthansa bewerben, dass Kunden die CO2-Emissionen ihres Fluges direkt bei der Buchung durch einen Aufpreis reduzieren können? Das Gericht verneinte dies. Der Grund: SAF wird nicht sofort im gebuchten Flug eingesetzt, sondern fließt zeitverzögert in das Gesamtsystem der Airline ein. Da SAF etwa dreimal teurer ist als konventionelles Kerosin, finanzieren Kunden durch Zuzahlungen lediglich einen höheren Anteil nachhaltiger Kraftstoffe im gesamten Flottenbetrieb.
Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzielte damit einen Teilerfolg. Lufthansa hatte die beanstandete Aussage bereits 2024 von ihrer Website genommen und zugesichert, den durch Kunden finanzierten SAF künftig innerhalb von sechs Monaten einzusetzen. Das Gericht wertete die ursprüngliche Darstellung dennoch als unzulässig.
Weitergehende Vorwürfe der DUH wies der Senat zurück. Die Umweltschutzorganisation hatte unter anderem kritisiert, dass Lufthansa nicht ausreichend über Klimaschäden durch Kondensstreifen, Stickoxide oder Emissionen in der Lieferkette informiere. In diesen Punkten sah das Gericht keine wettbewerbsrechtlichen Verstöße – eine Entscheidung, die das Unternehmen ausdrücklich begrüßte.
Neue EU-Richtlinie verschärft die Regeln
Der Fall Lufthansa ist kein Einzelfall. Bereits 2024 war die Tochtergesellschaft Eurowings in einem ähnlichen Verfahren unterlegen. Die Gerichte schränken den Spielraum für ökologische Werbeversprechen zunehmend ein.
Ab dem 27. September 2026 wird es für Unternehmen noch schwieriger. Dann tritt die neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) in Kraft. Sie sieht strenge Vorgaben für Umweltaussagen vor: Unternehmen müssen ihre Angaben künftig auf einer fundierten Datenbasis belegen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Lufthansa-Urteil zeigt: Werbeaussagen zur CO2-Reduktion werden gerichtlich streng geprüft. Ab September 2026 drohen bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie Strafen von bis zu 4% des weltweiten Umsatzes. Dieser Report liefert eine konkrete Checkliste, mit der Sie Ihre Aussagen auf Konformität prüfen – bevor die ersten Bußgelder kommen. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Juristen raten Unternehmen daher dringend, bestehende Werbematerialien, Siegel und Nachhaltigkeitsbehauptungen zu prüfen. Besonders im Finanz- und Reisesektor dürften die neuen Verbote die Marketingpraxis grundlegend verändern.
Parallelentwicklung: Strengere Berichtspflichten
Neben der Rechtsprechung zum Greenwashing entwickelt sich auch der regulatorische Rahmen für die Unternehmensberichterstattung weiter. Die EU-Kommission hat Anfang Juli überarbeitete Fassungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Sie enthalten unter anderem Konkretisierungen zur Wesentlichkeitsanalyse und zur Darstellung finanzieller Effekte aus Nachhaltigkeitsaspekten.
Zudem wurde ein freiwilliger Standard für kleinere und mittlere Unternehmen beschlossen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht der CSRD fallen. Erste Erfolge zeigen sich bereits: Rund 75 Prozent der berichtspflichtigen Unternehmen weisen mittlerweile Scope-3-Emissionen aus – also auch die indirekten Emissionen in der Wertschöpfungskette.
Warnsignal: Budgets für Nachhaltigkeit schrumpfen
62% der Nachhaltigkeitsverantwortlichen arbeiten als Generalisten – doch die neuen ESRS-Standards verlangen spezifisches Know-how. Ohne klare Wesentlichkeitsanalyse und geprüfte Umweltaussagen riskieren Unternehmen Strafen und Reputationsverluste. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Berichterstattung und Werbung rechtskonform gestalten. ESRS-Leitfaden jetzt sichern
Trotz der zunehmenden Regulierungsdichte zeigt der „Sustainability People Report 2026“ eine gegenläufige Entwicklung: In vielen Unternehmen sinken derzeit die Budgets und Gehälter im Nachhaltigkeitsmanagement. 62 Prozent der Verantwortlichen arbeiten als Generalisten. Branchenbeobachter warnen: Der Mangel an spezialisierten Fachkräften (Green Skills) könnte die Umsetzung der komplexen neuen Anforderungen gefährden.
Die Lufthansa-Aktie reagierte übrigens kaum auf das Urteil. Sie notierte am Tag danach leicht im Plus bei etwa 9,32 Euro. Analysten von Barclays bleiben bei einer vorsichtigen Bewertung – das Kursziel hoben sie leicht auf 7,75 Euro an.
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