Entgeltgleichheit: LAG zwingt Daimler Truck zu 210.000 Euro Nachzahlung
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem richtungsweisenden Urteil zur Entgeltgleichheit hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg dem Fahrzeughersteller Daimler Truck eine umfangreiche Nachzahlung auferlegt.
Das Gericht entschied am 18. August 2026, dass das Unternehmen einer angestellten Abteilungsleiterin rund 210.000 Euro brutto nachzahlen muss (Az. 2 Sa 14/24). Damit stärkt die Rechtsprechung die Ansprüche von Beschäftigten auf eine faire Vergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz, auch wenn nicht alle Forderungen der Klägerin erfüllt wurden.
Differenz zum Medianentgelt als Berechnungsgrundlage
Der Kern des Rechtsstreits drehte sich um die Frage, wie die Benachteiligung einer weiblichen Führungskraft gegenüber ihren männlichen Kollegen finanziell auszugleichen ist.
Die zugesprochene Summe von rund 210.000 Euro brutto entspricht laut dem LAG der Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt der Klägerin und dem Medianentgelt einer männlichen Vergleichsgruppe innerhalb des Unternehmens. Dieser Anspruch bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 2018 und 2022.
Die Entscheidung macht deutlich, dass der Medianwert – also der Wert, der genau in der Mitte einer nach Höhe sortierten Gehaltsliste steht – eine entscheidende Messgröße für Entgeltgleichheit darstellt.
Die Klägerin hatte ursprünglich eine weitergehende Forderung gestellt: Sie verlangte eine Anpassung ihres Gehalts an das Niveau des am besten verdienenden männlichen Kollegen in ihrer Vergleichsgruppe. Diesen Anspruch wies das LAG Baden-Württemberg jedoch zurück. Ein Recht auf das Maximalgehalt innerhalb einer Vergleichsgruppe lasse sich aus den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht ableiten.
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Eingeschränkter Erfolg und Widerlegung der Benachteiligungsvermutung
Obwohl die Nachzahlungssumme erheblich ist, war die Klage nur teilweise erfolgreich. In dem Verfahren gelang es Daimler Truck nach Ansicht der Richter, die gesetzliche Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung in bestimmten Aspekten zu widerlegen.
Im deutschen Arbeitsrecht führt ein Verstoß gegen Auskunftspflichten oder das Vorliegen von Entgeltunterschieden bei gleicher Arbeit normalerweise zur Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt. Arbeitgeber müssen dann beweisen, dass sachliche, geschlechtsunabhängige Gründe für die Gehaltsdifferenzen vorliegen.
Das Verfahren vor dem LAG ist mit diesem Urteil faktisch abgeschlossen, da das Gericht keine Revision zugelassen hat. Damit ist der Weg zum Bundesarbeitsgericht (BAG) für die Parteien vorerst versperrt. Dennoch könnte der Fall noch eine juristische Fortsetzung finden.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gab am 18. August 2026 bekannt, dass sie derzeit die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil prüft. Ziel wäre es dabei, die Revision doch noch zu erzwingen und eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen.
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Rechtlicher Kontext und die Rolle des Bundesarbeitsgerichts
Das Urteil aus Baden-Württemberg ist vor dem Hintergrund einer geschärften Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu sehen. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das BAG in einem grundlegenden Urteil (8 AZR 300/24 vom 23.10.2025) den sogenannten Paarvergleich im Equal-Pay-Streit ermöglicht.
Diese Entscheidung hat die Position von Klägerinnen und Klägern deutlich verbessert, da sie den Nachweis einer Benachteiligung durch den direkten Vergleich mit einzelnen Kollegen oder Gruppenmediane erleichtert.
Für Unternehmen unterstreicht das aktuelle Urteil die Notwendigkeit, Vergütungsstrukturen transparent zu gestalten und Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern durch belastbare, sachliche Kriterien zu rechtfertigen.
Die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg zeigt, dass bereits die Abweichung vom Medianentgelt der Vergleichsgruppe hohe Nachzahlungsverpflichtungen auslösen kann, sofern der Arbeitgeber die Diskriminierungsvermutung nicht vollständig entkräften kann.
