Entgelttransparenz: Deutschland drohen Lohnnachzahlungen bis 2029
28.06.2026 - 01:48:50 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – doch Deutschland hat kein Umsetzungsgesetz. Arbeitgebern drohen rückwirkende Lohnnachzahlungen für bis zu drei Jahre.
Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Während öffentliche Arbeitgeber direkt an die EU-Vorgaben gebunden sind, sitzen private Firmen in einer juristischen Grauzone. Da Berlin die Umsetzungsfrist zum 7. Juni verpasst hat, orientieren sich Arbeitsgerichte bereits an den europäischen Regeln.
Die Konsequenzen sind konkret: Schweigeklauseln über das eigene Gehalt in Arbeitsverträgen sind künftig unwirksam. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Stattdessen müssen Stellenanzeigen konkrete Gehaltsspannen nennen.
Besonders die IT-Branche muss jetzt handeln. Die Dokumentationspflichten verschärfen sich massiv.
BAG-Urteile ebnen den Weg für Klagen
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtslage bereits präzisiert. Seit Oktober 2025 reicht ein Einzelvergleich mit einer besser verdienenden Person des anderen Geschlechts als Indiz für Diskriminierung. Das macht es Beschäftigten deutlich leichter, Ansprüche durchzusetzen.
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Ein Urteil vom Februar 2026 schränkte die Auskunftsansprüche zwar auf das jeweils letzte Kalenderjahr ein. Doch die Gefahr bleibt: Bei nachgewiesener Diskriminierung sind Nachzahlungen für bis zu drei Jahre möglich. Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten müssen ihre Entgeltstrukturen offenlegen.
Deutschland hinkt hinterher
Hintergrund der Verschärfung: Der Gender Pay Gap in Deutschland liegt bei 16 Prozent – deutlich über dem EU-Schnitt von 11,1 Prozent. Selbst bereinigt beträgt der Unterschied noch rund 6 Prozent.
Bisher haben nur vier EU-Staaten die Richtlinie fristgerecht umgesetzt: Italien, die Slowakei, Malta und Litauen. Deutschland lässt sich Zeit – Experten rechnen frühestens Anfang 2027 mit einem nationalen Gesetz.
Bis dahin gilt: Wer seine Vergütungsstrukturen nicht prüft und variable Bestandteile nicht transparent dokumentiert, riskiert teure Klagen.
Parallel-Entwicklung: Massenentlassungen und Arbeitszeit
Auch in anderen arbeitsrechtlichen Bereichen tut sich was. Das BAG entschied Anfang April: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens sind unwirksam – eine spätere Nachholung hilft nicht. Ein Urteil vom 25. Juni präzisierte: Nur Fehler, die dem Schutzzweck der Anzeige zuwiderlaufen, führen zur Unwirksamkeit. Eine zu hoch angegebene Zahl geplanter Entlassungen sei dagegen unerheblich.
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Derweil plant Mercedes-Benz Berichten zufolge eine Arbeitszeitverlängerung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich und verschiebt eine für Juli vorgesehene Sonderzahlung auf 2027. Der Konzern reagiert damit auf einen deutlichen Ergebnisrückgang im ersten Quartal.
