Entgelttransparenz: Deutschland verfehlt EU-Frist am 7. Juni
02.06.2026 - 01:49:21 | boerse-global.deDer Stichtag am 7. Juni 2026 rückt näher, doch ein Gesetzesentwurf liegt noch immer nicht vor. Stattdessen plant Berlin eine Verschiebung bis Anfang 2027.
Politischer Streit um die Umsetzung
Das Bundesfamilienministerium hat signalisiert, dass weitere interne Abstimmungen nötig sind, bevor die Richtlinie in deutsches Recht gegossen werden kann. Ursprünglich war der 7. Juni 2026 als letzter Termin für die Umsetzung vorgesehen. Nun peilt das Ministerium den Beginn des kommenden Jahres an. Die zentralen Neuerungen – etwa das erweiterte Auskunftsrecht und die Berichtspflichten für Unternehmen – sollen sogar erst im Juni 2028 in Kraft treten.
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Dieser Zeitplan sorgt für erhebliche Spannungen in der Koalition. Abgeordnete der SPD werfen der Union vor, die Umsetzung der EU-Vorgaben zu blockieren. Die Parlamentarierinnen Carmen Wegge und Jasmina Hostert bezeichnen die Verzögerung als „Affront gegen Millionen von Frauen“ und fordern die sofortige Vorlage eines Gesetzentwurfs. Familienministerin Karin Prien (CDU) hingegen betont die Notwendigkeit einer bürokratiearmen Umsetzung. Ihr Ziel: nur die Mindestanforderungen erfüllen, die Brüssel vorgibt.
Was die neue Richtlinie vorsieht
Die EU-Richtlinie 2023/970 bringt weitreichende Änderungen mit sich, um die geschlechtsspezifische Lohnlücke endlich zu schließen. Zu den Kernpunkten gehören:
- Transparente Stellenanzeigen: Arbeitgeber müssen künftig ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne in ihren Ausschreibungen angeben.
- Verbot der Gehaltsfrage: Unternehmen dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Verdienst fragen.
- Erweiterte Auskunftsrechte: Beschäftigte können Daten über die durchschnittliche Vergütung nach Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen.
- Berichtspflicht: Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen ihren internen Gender-Pay-Gap offenlegen.
- Beweislastumkehr: Bei Klagen wegen Lohndiskriminierung müssen künftig die Arbeitgeber beweisen, dass keine Benachteiligung vorlag.
- Gemeinsame Gehaltsprüfung: Zeigt ein Bericht eine Lücke von über fünf Prozent, die nicht objektiv begründet werden kann, muss der Chef mit dem Betriebsrat eine Analyse durchführen.
Auch wenn private Arbeitgeber ohne nationales Gesetz zunächst nicht gebunden sind: Ab dem 7. Juni müssen deutsche Gerichte bestehende Gesetze im Lichte der EU-Richtlinie auslegen. Für den öffentlichen Dienst gilt die Richtlinie ab diesem Datum sogar direkt.
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Die Lohnlücke in Zahlen
Aktuelle Daten aus den Jahren 2025 und 2026 zeigen: Der Gender-Pay-Gap in Deutschland bleibt hartnäckig. Der unbereinigte Unterschied liegt bundesweit bei 16 Prozent, der bereinigte – der Qualifikationen und Karrierewege berücksichtigt – bei rund sechs Prozent. In Bayern klafft die Schere mit 19 Prozent (unbereinigt) und sieben Prozent (bereinigt) noch weiter auseinander.
Die Statistik von 2025 spricht eine klare Sprache: Frauen verdienten im Schnitt 22,81 Euro pro Stunde, Männer hingegen 27,05 Euro. Zum Vergleich: In Österreich beträgt die Lohnlücke aktuell 17,6 Prozent, womit das Land in einem internationalen Ranking zur Arbeitsmarktsituation von Frauen nur Platz 27 von 33 belegt.
Geteilte Reaktionen aus Wirtschaft und Politik
Der geplante Reformstau stößt auf scharfe Kritik. Der Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, wirft der Regierung Tatenlosigkeit vor. Er warnt: Wenn Deutschland die Frist verstreichen lasse, drohten Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel und empfindliche Strafen. Immerhin bewerteten fast 60 Prozent der befragten Unternehmen die EU-Richtlinie positiv – als Instrument für mehr Fairness.
Ganz anders sehen das die Wirtschaftsverbände. Der BDA und die Vereinigung der Familienunternehmer schlagen Alarm vor übermäßiger Bürokratie. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, mahnt: Die Transparenzregeln dürften nicht zu einem „Maximalniveau an Bürokratie“ oder einem „unüberschaubaren Berg an Dokumentation“ führen. Der DGB hingegen drängt auf eine zügige und vollständige Umsetzung – gleicher Lohn für gleiche Arbeit sei längst überfällig.
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