Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist, Verfahren droht

09.06.2026 - 01:54:22 | boerse-global.de

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Ein Vertragsverletzungsverfahren droht, während Österreich bereits einen Gesetzentwurf vorlegt.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Entgelttransparenz - Eine stilisierte, leicht durchsichtige Sanduhr vor einem verschwommenen Hintergrund in EU-Flaggenfarben und Gesetzestexturen, die ablaufende Fristen symbolisiert. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland hat die Frist verstreichen lassen. Das Bundesfamilienministerium stellt eine Umsetzung nun für Anfang 2027 in Aussicht.

Vertragsverletzungsverfahren droht

Das zuständige Ministerium begründet die Verzögerung mit ausstehenden Abstimmungen innerhalb der Regierung. Damit riskiert die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission. Die möglichen Folgen: erhebliche Geldstrafen.

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Rechtsexperten warnen vor den Konsequenzen für Unternehmen. Beschäftigte können sich zwar noch nicht direkt auf die nicht umgesetzte Richtlinie berufen. Doch nationale Gerichte sind bereits jetzt angehalten, bestehendes Recht richtlinienkonform auszulegen. Das könnte bei Klagen auf Equal Pay relevant werden.

Österreich legt Entwurf vor – und erntet Kritik

Anders als Deutschland hat Österreich kurz vor Fristablauf einen Gesetzentwurf vorgelegt. Arbeitsministerin Korinna Schumann präsentierte die Pläne zur nationalen Umsetzung. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern sollen demnach regelmäßig Entgeltberichte erstellen müssen.

Die Wirtschaft reagierte umgehend mit Gegenwind. Kritiker bezeichnen das Vorhaben als „Bürokratiemonster“. Besonders kleine und mittlere Unternehmen könnten unter der Überregulierung leiden, warnen Industrievertreter und Opposition.

Neue Pflichten für Unternehmen

Unabhängig vom Stand der nationalen Gesetzgebung definiert die EU-Richtlinie klare Standards. Arbeitgeber dürfen Bewerber künftig nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Stattdessen müssen Stellenausschreibungen Entgeltspannen oder Einstiegsgehälter enthalten.

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Die Richtlinie sieht zudem ein Auskunftsrecht vor: Beschäftigte können das Durchschnittsentgelt von Kollegen in vergleichbaren Positionen erfragen. Ziel ist die Senkung des Gender-Pay-Gap. In Deutschland liegt der geschlechtsspezifische Lohnunterschied bei 15,6 Prozent – der EU-Durchschnitt bei 11,1 Prozent. Bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit schrumpft die Lücke auf etwa 6 Prozent.

Welle von Entgeltklagen erwartet

Gewerkschaften wie die IG Metall fordern eine ambitionierte Umsetzung und kritisieren das Zögern der Bundesregierung. Faire Bezahlung werde zum Wettbewerbsfaktor um Fachkräfte, so die Argumentation.

Anwälte rechnen gleichzeitig mit einer Zunahme von Klagen wegen ungleicher Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht hatte Vergleiche mit Bestverdienern zuletzt erleichtert.

Bislang erfüllt nur etwa jedes dritte Unternehmen die künftigen Anforderungen vollständig. Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft BDO empfiehlt eine proaktive Vorbereitung. Transparente Vergütungsstrukturen minimierten nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkten auch das Vertrauen im Unternehmen.

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