Entgelttransparenz: EU-Frist am 7. Juni – Österreich und Deutschland säumig
06.06.2026 - 03:32:34 | boerse-global.de
Kurz vor Ablauf der EU-Frist zur Entgelttransparenz zeigt eine neue Analyse: Ă–sterreichs Arbeitsmarkt hat bei der Gleichstellung massiven Nachholbedarf. Der Gender Pay Gap liegt deutlich ĂĽber dem OECD-Schnitt.
Frauen arbeiten seltener in Vollzeit
Der aktuelle PwC Women in Work Index 2026 zeichnet ein düsteres Bild. Im Vergleich von 33 OECD-Ländern landet Österreich nur auf Platz 27. Besonders auffällig: Der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen sank von 65,8 auf 64,5 Prozent. Bei Männern liegt die Quote dagegen bei 90,2 Prozent.
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Auch beim Lohnunterschied klafft eine große Lücke. Der Gender Pay Gap beträgt 17,6 Prozent – der OECD-Schnitt liegt bei 12,4 Prozent. Die Zahlen zeigen: Strukturell hat sich in der heimischen Wirtschaft wenig bewegt.
Zeitdruck bei der EU-Richtlinie
Bis zum 7. Juni 2026 müssen alle EU-Staaten die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Österreich gehört neben Deutschland zu den säumigen Ländern. Bisher haben nur Italien und die Slowakei die Vorgaben vollständig umgesetzt. Schweden und Dänemark kritisieren die Bürokratie und mögliche Eingriffe in die Tarifautonomie.
Die neuen Regeln: Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen ihre Gehaltsstrukturen offenlegen. Angestellte erhalten ein Auskunftsrecht über die Bezahlung vergleichbarer Positionen. Für den öffentlichen Dienst gelten wesentliche Bestimmungen bereits ab dem 8. Juni 2026.
Arbeitsrechtler warnen: Bei ausbleibender Umsetzung droht ein erhöhtes Klagerisiko. Arbeitnehmer könnten sich direkt auf die EU-Vorgaben berufen.
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Lichtblicke und Reformen
Trotz der statistischen Defizite gibt es positive Signale. Auf der EPBN WISE Conference in Prag wurden mehrere österreichische Organisationen ausgezeichnet – darunter IKEA, die ÖBB und die Erste Bank. Der Hintergrund: Eine europaweite Studie zeigt, dass rund 63 Prozent der LGBTIQ-Beschäftigten Mikroaggressionen am Arbeitsplatz erleben.
In Deutschland hat das Bundeskabinett bereits am 6. Mai 2026 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wurde von zwei auf vier Monate verlängert, der Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet. Solche Reformen gelten oft als Blaupause für den gesamten deutschsprachigen Raum.
Die Relevanz solcher Maßnahmen unterstreichen aktuelle Zahlen: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete 2025 über 13.000 Beratungsanfragen – ein neuer Höchststand. Rund 27 Prozent davon betrafen direkt das Erwerbsleben.
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