Entgelttransparenz, EU-Richtlinie

Entgelttransparenz: EU-Richtlinie verpflichtet Firmen ab Juni

22.06.2026 - 04:56:01 | boerse-global.de

Nach Whistleblower-Vorwürfen zur Weitergabe von Kundendaten treten CEO und Partner bei KPMG Australien zurück. Externe Ermittlungen laufen.

KPMG Australien: Whistleblower-Vorwürfe führen zu Führungswechsel
Entgelttransparenz - Eine Person im Anzug steht nachdenklich in einem dunklen Büroflur, symbolisierend die Konsequenzen von Whistleblowing für Führungskräfte. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der CEO und ein weiterer Partner legten ihre Ämter nieder.

Hintergrund: Ein Hinweisgeber hatte die unangemessene Weitergabe von Kundendaten öffentlich gemacht. Eine erste interne Prüfung durch eine externe Anwaltskanzlei ergab zunächst keine hinreichende Substanz. Daraufhin wandte sich der Whistleblower direkt an das Board.

Vor einem parlamentarischen Ausschuss bezeichnete der Hinweisgeber das Unternehmen als nicht vertrauenswürdig. Die Kanzlei Allens leitete eine neue Untersuchung ein. Parallel ermittelt die australische Aufsichtsbehörde ASIC gegen mehrere Abschlussprüfer.

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Kunden verunsichert

Der Konzern Lendlease und andere Kunden äußerten sich besorgt über den möglichen Vertrauensbruch. Der Vorsitzende von KPMG entschuldigte sich und kündigte eine umfassende Überprüfung der internen Meldekultur an.

Whistleblowing im Gesundheitswesen

Nicht nur in der Wirtschaftsprüfung: Auch in anderen Branchen nehmen Meldungen über Machtmissbrauch zu. Die Ombudsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe verzeichnet seit 2024 durchschnittlich ein bis zwei Beschwerden pro Woche.

Eine Umfrage des Marburger Bundes zeigt das Ausmaß: 49 Prozent der befragten Ärzte gaben an, im vergangenen Jahr Machtmissbrauch erlebt zu haben. 13 Prozent der Frauen berichteten von sexueller Belästigung durch Kollegen oder Vorgesetzte.

Die Ärztekammer Nordrhein plant spezialisierte Ausschüsse. Einzelne Kliniken führen flachere Hierarchien ein, um das Risiko von Fehlverhalten zu senken.

Schärfere Regeln für Unternehmen

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Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Sie sieht einen erweiterten Auskunftsanspruch für Beschäftigte und ein Verbot von Geheimhaltungsklauseln vor. Bei Entgeltunterschieden von mehr als fünf Prozent sind Unternehmen zu gemeinsamen Bewertungen mit Arbeitnehmervertretungen verpflichtet. Verstöße können zu einer Beweislastumkehr führen.

Gleichzeitig geraten Aufsichtsräte wegen mangelnder Kontrolle in die Kritik. Im Rahmen der Signa-Insolvenz erhob der Chef der österreichischen Finanzprokuratur schwere Vorwürfe gegen die Kontrollgremien. Bei über 1.100 Gesellschaften des Konzerns seien planmäßig Bilanzlegungsregeln umgangen worden, ohne dass der Aufsichtsrat eingriff.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer. Der Verdacht: Untreue. Als Aufsichtsratsvorsitzender zweier Signa-Gesellschaften soll er durch mangelnde Aufsicht Schäden im zweistelligen Millionenbereich mitverursacht haben. Gusenbauer weist die Vorwürfe zurück.

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