Entgelttransparenz: Frist verstrichen – Deutschland setzt EU-Vorgabe nicht um
09.06.2026 - 05:05:32 | boerse-global.de
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verlangt eine grundlegende Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zwar begrüßt der Verband die aktuellen Korrekturen an den europäischen Nachhaltigkeitsstandards ESRS – doch das reicht bei weitem nicht.
Wesentlichkeitsanalyse als Knackpunkt
Besonders bei der Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette sehen die Institute massiven Nachbesserungsbedarf. Die Verbände fordern präzisere Vorgaben für die Erfassung der sogenannten Scope-3-Ziele. Diese betreffen die indirekten Emissionen eines Unternehmens.
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Auch die Anforderungen an die Lieferketten-Berichterstattung müssten verständlicher und praxistauglicher werden. Das Ziel: ein schlankeres Reporting-Modell, das die Transparenzziele der CSRD erreicht, ohne Banken mit übermäßiger Bürokratie zu belasten.
Widerstand an mehreren Fronten
Die Forderungen der Finanzbranche sind Teil einer breiteren Kritik an der regulatorischen Flut aus Brüssel. Auch der ZVEI läuft Sturm: Die Geschäftsführung kritisiert die geplante Veröffentlichungspflicht und Drittprüfung für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 7,5 Gigawattstunden im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes.
Der Verband fordert zudem eine Beschleunigung der Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause – und eine Senkung der Stromsteuer zur Entlastung der Betriebe.
Parallel warnt der Markenverband vor den Folgen der neuen EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Sie tritt im September 2026 in Kraft. Die verschärften Vorgaben für Umweltwerbung könnten dazu führen, dass bereits produzierte Verpackungen mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ in großem Stil vernichtet werden. Laut Verbandsangaben droht die Entsorgung funktionsfähiger Produkte, weil der Handel kurzfristig neue Verpackungen anfordert.
Gehaltstransparenz: Frist verstrichen
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Während über künftige Vereinfachungen debattiert wird, stockt die Umsetzung bestehender EU-Vorgaben in Deutschland. Anfang Juni verstrich die Frist für die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Bundesregierung hat die Vorgaben nicht vollständig in nationales Recht überführt.
Die Richtlinie sieht vor: Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich über Entgeltunterschiede berichten. Bei Differenzen von über fünf Prozent sind Korrekturmaßnahmen fällig.
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) kritisierte die Verschiebung der Umsetzung auf 2027. Der Verband fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinie. Die Unternehmen bräuchten realistische Fristen und endlich Rechtssicherheit.
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