Erbschaftssteuer-Reform, SPD

Erbschaftssteuer-Reform: SPD plant 1-Million-Euro-Freibetrag für Millionen Unternehmen

31.05.2026 - 15:30:56 | boerse-global.de

SPD-Plan und Karlsruher Urteil bedrohen die steuerlichen Vergünstigungen für Familienunternehmen bei der Betriebsübergabe.

Erbschaftssteuer-Reform: SPD plant 1-Million-Euro-Freibetrag für Millionen Unternehmen - Foto: über boerse-global.de
Erbschaftssteuer-Reform: SPD plant 1-Million-Euro-Freibetrag für Millionen Unternehmen - Foto: über boerse-global.de

Die deutsche Erbschaftssteuer steht vor einem grundlegenden Umbau – und mittelständische Unternehmen sitzen zwischen allen Stühlen.

Während das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Firmenvermögens-Befreiungen entscheiden muss, hat die SPD mit ihrem Konzept „FairErben" bereits einen weitreichenden Reformvorschlag auf den Tisch gelegt. Für die rund 3,8 Millionen Familienunternehmen in Deutschland geht es um nichts weniger als die Frage, ob der Generationenwechsel noch finanzierbar bleibt.

Der SPD-Plan: Einheitlicher Freibetrag von einer Million Euro

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Das von der SPD Mitte Januar vorgestellte Reformmodell würde das bestehende System radikal vereinfachen. Statt der aktuellen Regelung, bei der Freibeträge alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, soll ein lebenslanger Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Erbe eingeführt werden. Davon wären 900.000 Euro für Familienangehörige reserviert, 100.000 Euro für Dritte. Selbstgenutztes Wohneigentum bliebe steuerfrei.

Der Vorstoß kommt zu einem brisanten Zeitpunkt: Die aktuellen Freibeträge – 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder – sind seit Jahren unverändert. Dabei sind die Immobilienpreise seit 2009 um satte 94 Prozent gestiegen. Aktuelle Daten vom Mai 2026 zeigen durchschnittliche Quadratmeterpreise von 2.900 Euro für Häuser und 3.300 Euro für Wohnungen. Branchenexperten rechnen bis Jahresende mit einem weiteren Preisanstieg von 3,1 Prozent.

Wirtschaft warnt vor Gefahren für den Mittelstand

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich in einem Positionspapier vom 18. März klar gegen Reformen positioniert, die die bestehenden Befreiungen für betriebsnotwendiges Vermögen gefährden. Die Argumentation: Das Bundesverfassungsgericht habe 2014 einen klaren Rahmen vorgegeben, der erhalten bleiben müsse.

Die Zahlen zeigen, warum der Mittelstand alarmiert ist. 2024 erreichte das geschätzte gesamte Übertragungsvolumen rund 400 Milliarden Euro. Die Erbschaftssteuereinnahmen lagen bei 9,9 Milliarden Euro. Allein die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen betrafen Erbschaften im Wert von 4,0 Milliarden Euro und Schenkungen von 13,1 Milliarden Euro.

Neue Gerichtsentscheidungen erschweren die Planung

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom Februar 2025 sorgt zusätzlich für Unsicherheit. Demnach können Forderungen im Sonderbetriebsvermögen nicht mit entsprechenden Verbindlichkeiten im Gesamthandsvermögen verrechnet werden – zumindest nicht für die erbschaftssteuerliche Bewertung. Die Folge: Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen könnten als schädliches Verwaltungsvermögen eingestuft werden, wenn sie 15 Prozent des gesamten Unternehmenswerts übersteigen. Das würde die Steuerlast deutlich erhöhen.

Steuerberater raten daher zu Gegenmaßnahmen: entweder die Darlehen zurückzahlen oder in Eigenkapital umwandeln. Aktuelle Steuerkommentare aus dem Frühjahr 2026 stellen zudem klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter – inklusive 100-Prozent-Anteilen an Kapitalgesellschaften – muss zu Buchwerten erfolgen. Die optionale Aufdeckung stiller Reserven ist damit ausgeschlossen.

Pflichtteile als Liquiditätsfalle

Doch nicht nur das Finanzamt lauert. Pflichtteilsansprüche können Unternehmen in der Übergangsphase massiv unter Druck setzen. Sie stellen sofortige Zahlungsverpflichtungen dar, die auf dem vollen Marktwert des Unternehmens basieren.

Die Beratungspraxis hat drei Strategien entwickelt, um die Firmenkontinuität zu sichern:

  • Notarielle Pflichtteilsverzichte – oft gegen eine Ausgleichszahlung
  • Frühzeitige Vermögensübertragungen – um die Zehn-Jahres-Frist für die Abschlagsregelung zu nutzen
  • Umstrukturierung in Familiengesellschaften – als rechtliches Schutzschild

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Karlsruhe hält die Luft an

Während der Mittelstand auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 804/22) wartet, bleibt die Lage angespannt. Die Richter prüfen, ob die aktuellen Befreiungen für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind. Ein Urteil, das die Verschonungsregeln kippt, könnte die finanzielle Grundlage für tausende Unternehmensnachfolgen in Deutschland erschüttern.

Die Botschaft an die nächste Generation von Unternehmern ist klar: Wer heute nicht plant, zahlt morgen drauf.

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