Erbschaftsteuer, Verschonungsbedarfsprüfung

Erbschaftsteuer: Großerben zahlen 2025 nur 276 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 13:46 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Bei 34 besonders großen Erbschaften und Schenkungen wurden 2025 zunächst fast vier Milliarden Euro Steuer veranschlagt. Nach der besonderen Prüfung blieben davon 276 Millionen Euro übrig; das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Regelung.

Vier Minderjährige erhalten 1,5 Milliarden Euro

  • Die Finanzämter prüften 2025 insgesamt 34 Fälle von Erbschaften und Schenkungen.
  • Die übertragenen Vermögenswerte summierten sich in diesen Fällen auf 13 Milliarden Euro.
  • Nach der Prüfung sanken die zunächst veranschlagten Steuern von fast vier Milliarden auf 276 Millionen Euro.
  • Vier Erben unter 18 Jahren zahlten für knapp 1,5 Milliarden Euro nur etwa acht Millionen Euro.
Finanzamt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Erbschaftsteuer sinkt nach Prüfung auf 276 Millionen Euro

Großerben in Deutschland zahlen immer weniger Erbschaftsteuer. In 34 Fällen von Erbschaften und Schenkungen über insgesamt 13 Milliarden Euro nahmen die Finanzämter 2025 eine besondere Prüfung vor, nach der von fast vier Milliarden Euro veranschlagter Steuer nur 276 Millionen Euro übrig blieben.

Vier Minderjährige mit Milliardenvermögen

Besonders niedrig fiel die Belastung bei Menschen unter 18 Jahren aus. Vier Erben erhielten Werte von fast 1,5 Milliarden Euro und zahlten nach der Prüfung rund 0,5 Prozent beziehungsweise knapp acht Millionen Euro Erbschaftsteuer.

Görke spricht von neuem Rekordwert

Die Zahlen stammen aus Angaben des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Christian Görke. Das nahezu steuerfrei vererbte und verschenkte Firmengroßvermögen habe 2025 einen neuen Rekordwert erreicht, sagte Görke.

Verfassungsgericht prüft Regelung

Im Mittelpunkt steht die Verschonungsbedarfsprüfung für besonders große Übertragungen von Betriebsvermögen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Zahlen machen sichtbar, wie stark die steuerliche Belastung großer Unternehmensübertragungen von der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung abhängen kann. Bei dieser Regelung wird geprüft, ob die Erben die Erbschaftsteuer aus ihrem verfügbaren Vermögen bezahlen können. Reicht dieses Vermögen nach den gesetzlichen Maßstäben nicht aus, kann die Steuer auf begünstigtes Betriebsvermögen teilweise oder vollständig erlassen werden.

Für die öffentliche Debatte ist besonders der Abstand zwischen dem zunächst berechneten Steuerbetrag und der tatsächlich festgesetzten Summe relevant. Die dts-Meldung beschreibt damit nicht die allgemeine Erbschaftsteuer, sondern einen eng begrenzten Bereich außergewöhnlich großer Erbschaften und Schenkungen. Zugleich zeigen die genannten Fälle, dass Minderjährige bei der Übertragung sehr großer Vermögen eine besondere Rolle spielen können.

Streit über Begünstigung von Betriebsvermögen

Die Regelung soll Unternehmensnachfolgen ermöglichen und verhindern, dass Betriebe zur Finanzierung der Erbschaftsteuer verkauft werden müssen. Kritiker sehen darin jedoch eine weitreichende Bevorzugung großer Betriebsvermögen gegenüber anderem privaten Vermögen und bezweifeln, dass in jedem Einzelfall eine Steuerstundung oder ein Erlass erforderlich ist.

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Rechtmäßigkeit der Verschonungsbedarfsprüfung. Eine Entscheidung könnte deshalb nicht nur die betroffenen Großfälle, sondern auch die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt beeinflussen. Für Erben, Unternehmer und Finanzämter bliebe bis dahin entscheidend, welche Voraussetzungen für eine Begünstigung erfüllt sind und wie die Prüfung im Einzelfall ausgeht.

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