Erbschaftsteuer, Karlsruhe

Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt am 12. und 13. Oktober über die Regeln

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer stehen an; geprüft werden Begünstigungen, Immobilienwerte und Freibeträge, ein Urteil ist noch offen.

Erbschaftsteuer: Karlsruhe prüft Betriebsvermögen und Immobilienbewertung
Fassade des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an einem sonnigen Herbsttag ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in Kürze erneut grundlegend mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wie das Karlsruher Gericht mitteilte, verhandelt der Erste Senat am 12. Oktober 2026 ab 14:00 Uhr sowie am 13. Oktober 2026 ab 10:00 Uhr mündlich über zwei richtungsweisende Verfahren. Gegenstand der Überprüfung sind sowohl die Privilegierung von Betriebsvermögen als auch die bestehenden Freibeträge und Bewertungsverfahren für Immobilien.

Normenkontrolle aus Bayern und Klage eines Privaterben

Im ersten Verfahren (Az. 1 BvF 1/23) verhandelt das Gericht über einen Normenkontrollantrag der bayerischen Staatsregierung. Bayern rügt dabei eine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Artikel 72 Absatz 2 und Artikel 105 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Zudem beanstandet der Freistaat eine realitätsferne Bewertung von Immobilien sowie das Fehlen einer Inflationsanpassung bei den gesetzlichen Freibeträgen nach § 16 Absatz 1 und den Steuersätzen nach § 19 Absatz 1 des Erbschaftsteuergesetzes.

Verwiesen wird auch auf erhebliche regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen, womit Bayern Verstöße gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG), den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) sowie den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) geltend macht.

Am Folgetag steht die Verfassungsbeschwerde eines Privaterben im Fokus (Az. 1 BvR 804/22). Der Kläger hatte von seiner Tante Vermögen und Grundstücke geerbt und musste darauf höhere Steuern zahlen als ein Erbe von gleichwertigem Betriebsvermögen. Er sieht in der Bevorzugung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen wie Wertpapierdepots oder Grundbesitz eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Im Raum steht zudem der Vorwurf, dass Immobilien im Rahmen der steuerlichen Bewertungsverfahren teils bis zu 30 Prozent unter dem tatsächlichen Verkehrswert erfasst werden.

Rechtlicher Vorlauf und diskutierte Reformmodelle

Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht seit 1995 bereits dreimal beanstandet. Zuletzt erklärte Karlsruhe im Jahr 2014 die damaligen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für unvereinbar mit der Verfassung, woraufhin die Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel die Vorschriften im Jahr 2016 überarbeitete.

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über die Privilegierung von Betriebsvermögen, die Immobilienbewertung und die seit Jahren unangepassten Freibeträge. Wer Immobilien oder Depots vererbt, sollte die diskutierten Modelle kennen, bevor das Urteil fällt. Kostenlosen Leitfaden zur Erbschaftsteuer anfordern

Wann die Richter im aktuellen Verfahren entscheiden, ist offen; im Jahr 2014 erging das Urteil rund fünf Monate nach der mündlichen Verhandlung, weshalb auch diesmal erst in einigen Monaten mit einem Spruch gerechnet wird.

Unter Experten und Verfahrensbeteiligten werden verschiedene Modelle diskutiert. Dazu zählen eine einheitliche Besteuerung im Sinne einer Flat Tax von 10 Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen sowie ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro, aufgeteilt in 900.000 Euro für Familienangehörige und 100.000 Euro für Dritte. Auch eine progressive Besteuerung zwischen 6 und 60 Prozent für Privat- und Betriebsvermögen steht in der Diskussion.

Politischer Streit und Vorstöße aus Wirtschaft und Parlament

Die anstehenden Verhandlungen fallen in eine Phase intensiver wirtschaftspolitischer Auseinandersetzungen. Am 5. Oktober 2026 wandten sich mehr als 90 Unternehmer in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil, um vor Belastungen zu warnen und zugleich eine verlässliche Reform einzufordern.

Innerhalb der Bundespolitik gehen die Vorstellungen weit auseinander: Während die Union bisherige Erhöhungen unter Verweis auf den mittelständischen Mittelstand ablehnt und das Urteil abwarten will, dringt die SPD auf Reformen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnte eine Anhebung der Erbschaftsteuer zuletzt ab.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte hingegen Korrekturen und argumentierte, dass kleinere und mittlere Erbschaften stark belastet würden, während Milliardärsfamilien legale Ausnahmen nutzten; zudem entfielen 95 Prozent des steuerlich vererbten Vermögens und der Schenkungen auf das westliche Bundesgebiet.

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Ein Urteil steht noch aus — doch schon jetzt zeigt der Fall eines Privaterben, dass geerbtes Privatvermögen höher belastet wird als gleichwertiges Betriebsvermögen. Wer Grundbesitz oder Wertpapierdepots im Nachlass hat, findet in diesem Leitfaden eine Bewertungs-Checkliste und einen klaren Handlungsplan für die Zeit bis zur Entscheidung. Checkliste für Erben jetzt sichern

Zugleich forderte Stefan Nacke, Vorsitzender der 62 Abgeordnete zählenden Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, zusammen mit Co-Autor Friedrich von Schönfeld ein Umdenken in den eigenen Reihen. Geschützt werden müsse der Fortbestand von Betrieben, nicht die steuerfreie Vermögensweitergabe an Erben.

Während die AfD die vollständige Abschaffung der Steuer verlangt, sieht ein Reformpaket der Grünen-Fraktion vor, Ausnahmen für Großvermögen ab 26 Millionen Euro sowie Bestände ab 300 Wohnungen abzuschaffen, was Bund, Ländern und Kommunen Mehreinnahmen von 20 Milliarden Euro bringen soll.

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