Erbschaftsteuer: SPD plant 5-Millionen-Freibetrag für Firmen
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Innerhalb der Bundesregierung aus SPD und Union ist eine Debatte über die künftige Ausrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer entbrannt. Während die SPD auf eine Verschärfung der Regelungen und die Streichung von Privilegien dringt, lehnt die Union unter Bundeskanzler Friedrich Merz die Pläne ab. Der Streitpunkt betrifft insbesondere die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und die Frage, inwieweit hohe Erbschaften stärker zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen sollen.
Reformpläne der SPD für Betriebsvermögen
Die SPD zielt mit ihrem aktuellen Vorstoß auf eine grundlegende Neugestaltung der Steuerbefreiungen für Unternehmen ab. Das Konzept sieht vor, einen neuen Freibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen einzuführen. Vermögenswerte, die diese Grenze überschreiten, sollen nach den Vorstellungen der Partei künftig konsequent besteuert werden. Damit einher gehen soll die Streichung bisheriger Vergünstigungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende Steuerfreistellung von Firmenerben ermöglichten.
Um die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Unternehmen trotz der höheren Steuerlast zu gewährleisten, schlägt die SPD ein Entlastungsmodell vor. Dieses sieht einen Zahlungsaufschub von bis zu 20 Jahren vor, damit die Steuerzahlungen aus den laufenden Erträgen der Betriebe geleistet werden können, statt die Substanz der Unternehmen anzugreifen.
Widerstand der Union und der Familienunternehmen
Bundeskanzler Friedrich Merz kritisierte die Pläne des Koalitionspartners deutlich. Aus Sicht des Kanzlers ist ein aktuelles Eingreifen des Gesetzgebers nicht angezeigt. Er verwies darauf, dass zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden müsse, die für das Jahr 2026 erwartet wird. Eine vorzeitige Reform ohne die Leitplanken der Verfassungsrichter wird von der Union abgelehnt.
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Auch aus der Wirtschaft kommt massiver Widerstand gegen die SPD-Vorschläge. Vertreter der Familienunternehmen kritisierten das Vorhaben und warnten vor einer Gefährdung der mittelständischen Struktur in Deutschland. Sie befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Nachfolgeplanung erschweren und finanzielle Mittel binden könnten, die für Investitionen fehlen würden.
Juristischer Zeitplan und Klagen der Länder
Die politische Debatte wird durch zwei unmittelbar bevorstehende juristische Termine verschärft. Am 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Das Urteil der Karlsruher Richter könnte die Regierung ohnehin zu Neuregelungen verpflichten, sollte das geltende Recht als verfassungswidrig eingestuft werden.
Zusätzlich erhöht das Land Bayern den Druck auf die Bundesregierung. Für den 12. Oktober 2026 hat die bayerische Staatsregierung eine eigene Klage zur Erbschaftsteuer angekündigt. Damit wird die steuerliche Belastung zu einer Frage, die nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch zwischen Bund und Ländern sowie vor den höchsten Gerichten ausgefochten wird.
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Fiskalische Bedeutung und statistische Einordnung
Die Tragweite der Diskussion wird durch aktuelle Daten der Bundesregierung verdeutlicht. Jährlich werden in Deutschland schätzungsweise Vermögenswerte in einer Größenordnung von 300 Milliarden Euro bis 400 Milliarden Euro übertragen. Von dieser Summe werden statistisch etwa 115 Milliarden Euro steuerlich erfasst. Im Jahr 2024 beliefen sich die Einnahmen des Staates aus der Erbschaftsteuer auf insgesamt 13 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung führt zudem Beispiele an, um die Auswirkungen der Steuer für Privatpersonen zu illustrieren. So kann etwa ein Erbe in Höhe von 67.000 Euro bereits zu einem Steuerbescheid über 7.050 Euro führen. Diese Diskrepanz zwischen der Besteuerung kleinerer Privatvermögen und den weitreichenden Ausnahmen für große Betriebsvermögen bildet den Kern der aktuellen politischen Auseinandersetzung.
