Erwerbsminderungsrente, Kommission

Erwerbsminderungsrente: Kommission empfiehlt Arbeitserprobung für zwölf Monate

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission schlägt zwölf Monate Arbeitserprobung und eine Schutzrente vor; konkrete Regeln fehlen, ein Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Erwerbsminderungsrente: Kommission empfiehlt Schutzrente und längere Erprobung
Symbolbild: ergonomischer Bürostuhl am Stehschreibtisch Illustration mit AI erstellt.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine umfassende Reform der Erwerbsminderungsrente. Im Zentrum der Vorschläge steht eine Neudefinition des Begriffs der Erwerbsminderung. Künftig sollen bei einem täglichen Leistungsvermögen von etwa drei Stunden die tatsächlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt stärker in die Bewertung einfließen.

Bislang fehlen allerdings konkrete neue Grenzwerte und Verfahrensvorschriften für diese Einstufung. Zudem betont das Gremium, dass es sich bei den vorgelegten Punkten um reine Empfehlungen handelt, aus denen sich noch keine geltenden Rechtsansprüche ableiten lassen.

Schutzrente für langjährig Versicherte und längere Erprobungsphasen

Für rentennahe und langjährig beschäftigte Personen schlägt die Kommission die Einführung einer sogenannten Schutzrente vor. Diese soll an eine individuelle Gesundheitsprüfung gekoppelt sein, um besonderen Härten im fortgeschrittenen Erwerbsleben Rechnung zu tragen.

Gleichzeitig soll der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben für Betroffene erleichtert werden. Die zulässige Dauer für eine Arbeitserprobung von Personen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, soll nach den Empfehlungen von bisher sechs Monaten auf ein volles Jahr beziehungsweise zwölf Monate verdoppelt werden. Dadurch soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz flexibler gestaltet werden, ohne den Rentenanspruch vorzeitig zu gefährden.

Abgrenzung zur geltenden Rechtslage

Nach dem aktuell gültigen Recht richtet sich der Rentenanspruch strikt nach dem zeitlichen Leistungsvermögen. Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält grundsätzlich die volle Erwerbsminderungsrente.

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Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt — darunter eine Verdopplung der Arbeitserprobung von sechs auf zwölf Monate und eine Schutzrente für langjährig Versicherte. Konkrete neue Grenzwerte und Verfahrensvorschriften fehlen bislang, und aus den Empfehlungen lassen sich noch keine geltenden Ansprüche ableiten. Der kostenlose Leitfaden trennt geltendes Recht, Empfehlung und Gesetzesvorhaben sauber voneinander. Leitfaden zur Erwerbsminderungsrente jetzt anfordern

Bei einem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden besteht ein Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Personen, die mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind, erhalten im Regelfall keine Leistungen wegen Erwerbsminderung.

Versicherungsrechtlich verlangt das Gesetz derzeit eine Wartezeit von regelmäßig fünf Jahren sowie mindestens drei Pflichtbeitragsjahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Minderung. Bestehende Ansprüche sollen nach den Plänen der Kommission geschützt bleiben: Eine allgemeine Neuberechnung bereits bewilligter Renten oder eine nachträgliche Erhöhung bestehender Abschläge ist in dem Konzept nicht vorgesehen.

Zeitplan und flankierende rentenpolitische Maßnahmen

Die Vorschläge zur Erwerbsminderung sind Teil eines Gesamtpakets von 33 Empfehlungen, die die Alterssicherungskommission im Juni 2026 vorgelegt hat. Nach Vorstellungen des Koalitionsausschusses soll ein entsprechendes Gesetzespaket möglichst bis Ende 2026 parlamentarisch beraten werden.

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Wer heute eine Erwerbsminderungsrente bezieht und über einen Wiedereinstieg nachdenkt, steht vor einer offenen Frage: Wie lange darf eine Arbeitserprobung dauern, ohne den Rentenanspruch zu gefährden? Nach geltendem Recht sind es sechs Monate, die Kommission empfiehlt künftig zwölf — beschlossen ist das nicht. Die beigefügte Checkliste zeigt, welche Regeln heute greifen und welche Punkte im Gesetzgebungsverfahren noch offen sind. Checkliste zur Arbeitserprobung jetzt sichern

Das Gesamtpaket berührt auch weitere Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Das Rentenniveau soll bis einschließlich 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden, nachdem die Renten zum 1. Juli 2026 bundesweit um 4,24 Prozent gestiegen sind.
- Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2032 könnten stärkere Dämpfungsfaktoren künftige Rentenerhöhungen verlangsamen.
- Bei der Grundsicherung schlägt das Gremium Freibeträge von beispielhaft 20 Prozent oder 30 Prozent der Bruttorente vor, begrenzt auf maximal zwei Drittel der Regelbedarfsstufe 1.
- Eine geplante Kapitalrente sieht einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt 2 Prozent des Bruttolohns vor, der in Schritten von 0,5 Prozentpunkten aufgebaut werden soll; heutige Rentnerinnen und Rentner sollen aus diesem Topf keine Zahlungen erhalten.

Ob und in welchen Details der Bundestag die Empfehlungen zur Erwerbsminderungsrente übernimmt, entscheidet sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren.

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