Erwerbsminderungsrente, Zurechnungszeit

Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit steigt auf 66 Jahre drei Monate

Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 18:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rentenkommission präsentiert 33 Reformvorschläge zur Alterssicherung. Kernpunkte: Abschaffung der Rente mit 63, Integration der Minijobs in die Sozialversicherung und Anpassungen bei Erwerbsminderungsrente.

Rentenreform 2026: Kommission will Rente mit 63 abschaffen und Minijobs umgestalten
Ein Schreibtisch mit Dokumenten zur Altersvorsorge und einem Kalender in einem hellen, modernen BĂĽro. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Die Rentenkommission hat am 23. Juni ihren Abschlussbericht vorgelegt – mit 33 Empfehlungen für eine grundlegende Neuausrichtung der Alterssicherung. Besonders umstritten: das Aus für die Rente mit 63.

Mehr Geld fĂĽr Neurentner bei Erwerbsminderung

Bereits in diesem Jahr profitieren Neurentner von einer Anpassung bei der Erwerbsminderungsrente. Die Zurechnungszeit – damit werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zum Renteneintritt weitergearbeitet – steigt 2026 auf 66 Jahre und drei Monate. Das sind zwölf Monate mehr als im Vorjahr.

Konkret bedeutet das: Bei einem vollen Entgeltpunkt und dem seit dem 1. Juli geltenden Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich ein Plus von rund 3,54 Euro brutto monatlich. Nur für Neurentner wohlgemerkt – Bestandsrenten bleiben unberührt. Bis 2031 soll die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden.

Schutzrente und längere Wiedereingliederung geplant

Die Kommission will zudem den Zugang zur Erwerbsminderungsrente grundlegend überarbeiten. Der Begriff der Erwerbsminderung soll modernisiert werden – mit stärkerem Blick auf realistische Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Besonders Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen sollen es künftig leichter haben.

Ein zentraler Vorschlag: die Verlängerung der Wiedereingliederungszeit von sechs auf zwölf Monate. Zusätzlich plant die Kommission eine sogenannte Schutzrente für gesundheitlich Beeinträchtigte mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie könnten zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen – vorausgesetzt, eine Gesundheitsprüfung bestätigt die Einschränkung.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereingliederung befasst, sollte auch die Anforderungen an ein rechtssicheres BEM-Verfahren kennen. Dieser kostenlose Leitfaden bietet eine praxisnahe Anleitung inklusive Gesprächsleitfaden und Muster-Betriebsvereinbarung. Vollständige BEM-Anleitung jetzt kostenlos herunterladen

Minijobs: Das Ende des Sonderstatus

Die Experten empfehlen, den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und sie vollständig in die Sozialversicherungspflicht zu integrieren. Nur für Schüler soll es Ausnahmen geben. Der Hintergrund: Im ersten Quartal 2026 zahlten von rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigten etwa 79,1 Prozent keine eigenen Rentenbeiträge.

Bei einem Verdienst von 603 Euro müssten Arbeitnehmer künftig rund 56 Euro Eigenbeitrag leisten – das Nettoeinkommen sinkt entsprechend. Branchenvertreter aus dem Gastgewerbe warnen bereits vor personellen Engpässen bei Abend- und Wochenendschichten.

Streit um die Rente mit 63 eskaliert

Der heikelste Punkt: die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Die Kosten dafür sind gewaltig – rund 13 Milliarden Euro jährlich. 2024 nutzten 262.000 Menschen diese Option, während 356.000 regulär in Altersrente gingen.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei pocht auf eine vollständige Umsetzung der Vorschläge. Doch sieben Ministerpräsidenten, darunter fünf aus Ostdeutschland, lehnen die Abschaffung ab. Auch in der SPD wächst der Druck für Nachbesserungen. DIW-Präsident Marcel Fratzscher warnt: Ohne das Aus für die Frührente sei die gesamte Reform gefährdet – immerhin wären Einsparungen von rund 10 Milliarden Euro möglich. Wirtschaftsweiser Martin Werding mahnt ebenfalls, das Paket nicht wieder aufzuschnüren.

Anzeige

Angesichts der geplanten Reformen und der neuen Verdienstgrenze von 603 Euro ab Januar 2026 ist die korrekte Gestaltung von Arbeitsverhältnissen für Arbeitgeber entscheidend. Sichern Sie sich eine rechtssichere Mustervorlage für Minijob-Verträge, um rechtliche Fallstricke sicher zu vermeiden. Kostenlose Mustervorlage für Minijobber-Arbeitsverträge sichern

Krankengeld: Neue Regeln ab 2027

Der Bundestag hat bereits am 10. Juli Änderungen beim Krankengeld beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch für Bezieher einer Teilrente, die mehr als zwei Drittel einer Vollrente ausmacht. Das spart rund 30 Millionen Euro pro Jahr.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die Antragsfrist für Krankengeld von zehn auf vier Wochen zu verkürzen. Auch eine Anrechnung von Krankengeld als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente wird geprüft. Die Umsetzung der großen Reform ist für Anfang 2027 geplant – ob das Paket den politischen Grabenkampf übersteht, ist offen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69919837 |