ESG-Berichtspflicht, Schwellenwerte

ESG-Berichtspflicht: Schwellenwerte um 90% erhöht, KMU entlastet

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Europäische Reformen entlasten viele Autohäuser bei der Berichtspflicht, doch Banken, Hersteller und Kunden verlangen weiterhin ESG-Daten.

ESG im Autohandel: Weniger Berichtspflichten, anhaltender Datendruck
Ein minimalistisches, lichtdurchflutetes Industriegebäude mit hohen Decken und Betonboden ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Trotz der deutlichen Anhebung der Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch europäische Reformen bleibt das Thema ESG für die Automobilhandelsbranche von zentraler Bedeutung. Während gesetzliche Pflichten für viele Betriebe entfallen, fordern Banken, Hersteller und Großkunden weiterhin Transparenz bei Nachhaltigkeitsdaten.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich für den deutschen Mittelstand im Jahr 2026 grundlegend gewandelt. Durch die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft trat, wurde der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv eingeschränkt.

Dennoch verdeutlichen aktuelle Fachberichte und neue Weiterbildungsangebote, dass Autohäuser ihre ESG-Strategien (Environmental, Social, Governance) nicht vernachlässigen dürfen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Neuregelung der Berichtspflichten durch die Omnibus-Verordnung

Die am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichte Änderungsrichtlinie 2026/470 hat die Kriterien für die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verschärft. Seit dem Inkrafttreten am 18. März 2026 sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro vorweisen.

Zuvor lag die Grenze deutlich niedriger: Betriebe mussten bereits berichten, wenn sie zwei der drei Merkmale – 250 Beschäftigte, 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme – erfüllten.

Nach Einschätzung von Kammerorganisationen hat sich der Kreis der betroffenen Unternehmen durch diese Reform um rund 90 Prozent verringert. Der neue Anwendungsbereich gilt ab dem Geschäftsjahr 2027, wobei die ersten Berichte im Jahr 2028 vorzulegen sind.

Ergänzend dazu tritt am 10. November 2026 die Verordnung (EU) 2026/1563 in Kraft. Diese als „ESRS Revised“ bekannte Neufassung der Berichtsstandards reduziert die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent.

Marktdruck jenseits gesetzlicher Vorgaben

Obwohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab Januar 2027 keine allgemeine gesetzliche Berichtspflicht besteht, steigt der Bedarf an Nachhaltigkeitsinformationen über andere Kanäle. Laut Experten verlagert sich die Nachfrage nach Daten vor allem auf die Bereiche Finanzierung, öffentliche Ausschreibungen und die Anforderungen innerhalb der Wertschöpfungskette.

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Große, berichtspflichtige Kunden dürfen ab dem Geschäftsjahr 2027 von ihren Zulieferern und Partnern – sofern diese weniger als 1.000 Beschäftigte haben – keine Angaben verlangen, die über den sogenannten VSME-Standard (Voluntary SME Standard) hinausgehen.

Dieser Standard wurde von der EU-Kommission am 3. Juli 2026 als delegierte Verordnung angenommen. Dennoch zeigen Erhebungen der EU-Generaldirektion GROW, dass bereits in der Vergangenheit rund 43 Prozent der mittleren und 31 Prozent der kleinen Unternehmen aktiv um Nachhaltigkeitsangaben gebeten wurden.

Für Autohäuser sind insbesondere die Anforderungen von Automobilherstellern, Flottenkunden und finanzierenden Banken relevant. Letztere knüpfen Kreditkonditionen zunehmend an ESG-Nachweise. Zudem sieht das Energieeffizienzgesetz (§17) für Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden (GWh) spezifische Pflichten vor, die bis zum 31. März jeden Jahres aktualisiert werden müssen.

Strategische Umsetzung in der Praxis

Ein Beispiel für die fortgeführte ESG-Orientierung trotz Deregulierung ist das Autozentrum Walter in Pforzheim. Seniorchef Markus Walter hat das Thema Nachhaltigkeit als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie verankert. Das Unternehmen reagiert damit auf die steigenden Transparenzanforderungen von Herstellern und Geschäftspartnern sowie auf neue Händlerstandards.

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Um Betriebe bei der Identifikation relevanter Anforderungen und der Erstellung eines ESG-Fahrplans zu unterstützen, bietet die Plattform AUTOHAUS next einen neuen Videokurs an. Unter der Leitung des ESG-Experten Werner Koller von der WeKo-Beratung vermittelt der Kurs in sechs Modulen, wie Autohäuser ihre Ausgangslage bewerten und strategische Maßnahmen umsetzen können.

Auch Verbände begrüßen die administrative Entlastung, mahnen jedoch weitere Schritte an. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärte, dass die Vereinfachungen den Umfang und die Komplexität der Berichterstattung zwar reduzierten, forderte jedoch einen „Financial Services Omnibus“ als nächsten regulatorischen Schritt zur weiteren Harmonisierung.

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