ESRS, Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS 2.0: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird um 60% entlastet

06.07.2026 - 15:38:31 | boerse-global.de

Die EU-Kommission beschließt die ESRS 2.0-Reform mit deutlich weniger Pflichtangaben und entlastet Unternehmen von Bürokratie.

EU-Kommission entlastet Firmen: Neue Nachhaltigkeitsstandards ESRS 2.0
ESRS - Abstrakte Darstellung von sich reduzierenden Datenpunkten und Finanzgrafiken, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Kostenersparnis symbolisieren. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

0) verabschiedet. Die Reform reagiert auf die massive Kritik an der hohen Bürokratiebelastung durch die CSRD-Richtlinie.

Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent. Rechnet man die optionalen Angaben hinzu, liegt die Reduktion sogar bei über 70 Prozent. Das spart Geld: Die Kommission erwartet Kostenersparnisse von über 30 Prozent pro Unternehmen. Die EFRAG-Analyse geht über fünf Jahre sogar von rund 34 Prozent aus.

Neuer Standard schützt kleine Lieferanten

Parallel zu den Kernstandards kommt der freiwillige VSME-Standard für kleinere Betriebe. Er richtet sich an Unternehmen ohne gesetzliche Berichtspflicht, die aber häufig von großen Geschäftspartnern oder Banken nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt werden.

Die sogenannte Value-Chain-Obergrenze ist der Clou: CSRD-pflichtige Großunternehmen dürfen von ihren Lieferanten künftig nicht mehr Informationen verlangen, als der VSME-Standard vorsieht. Das verhindert, dass Bürokratie ungefiltert an kleinere Partner weitergegeben wird.

Methodisch wird es einfacher

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse folgt künftig einem Top-Down-Ansatz. Eine detaillierte Analyse von Auswirkungen, Risiken und Chancen entfällt. Weitere Erleichterungen:

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  • Treibhausgasemissionen: Unternehmen wählen flexibel zwischen finanzieller und operativer Kontrolle
  • Finanzielle Effekte: Die Berichterstattung über erwartete Nachhaltigkeitsauswirkungen darf später erfolgen
  • Klimaschutzpläne: Bei Transformationsplänen über 1,5 Grad Erwärmung gilt eine spezifische Erklärungspflicht

Die Kohärenz mit anderen Regulierungen wie der CS3D und internationalen Standards wurde gestärkt.

Wann die neuen Regeln gelten

Die Standards gelten regulär ab dem 1. Januar 2027 für das Geschäftsjahr 2027. Der erste Bericht wäre 2028 fällig. Unternehmen dürfen die vereinfachten Regeln aber bereits freiwillig ab dem Geschäftsjahr 2026 anwenden. Für KMU mit weniger als 1.000 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist bis 2028.

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Die delegierten Rechtsakte liegen nun beim Europäischen Parlament und Rat. Sie haben zwei Monate Prüfzeit, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist für das vierte Quartal 2026 geplant.

Flankierend tritt am 27. September 2026 in Österreich eine UWG-Novelle in Kraft. Sie verschärft das Verbot irreführender Umweltaussagen – ein weiterer Schritt gegen Greenwashing.

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