ESRS-Reform, Berichtskosten

ESRS-Reform: Berichtskosten für Unternehmen um 30% gesenkt

05.07.2026 - 11:13:16 | boerse-global.de

Die EU-Kommission beschließt umfassende Änderungen an den ESRS. Unternehmen sollen ab 2027 mit über 70 Prozent weniger Datenpunkten auskommen.

EU reformiert Nachhaltigkeitsstandards: Deutlich weniger Bürokratie für Firmen
ESRS-Reform - Abstrakte Darstellung von reduzierter Bürokratie mit sich vereinfachenden geometrischen Formen und Linien. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Brüsseler Behörde verabschiedete am Freitag weitreichende Änderungen an den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Ziel: Die Berichtskosten für Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken. Dazu kommt ein neuer freiwilliger Standard für kleinere Firmen.

70 Prozent weniger Datenpunkte

Im Kern der Reform steht eine radikale Straffung. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent. Rechnet man alle Datenpunkte zusammen, sind es sogar über 70 Prozent weniger. Die Kommission verspricht: Die ESRS werden kürzer und klarer – ohne die wesentlichen ESG-Bereiche (Umwelt, Soziales, Governance) zu vernachlässigen.

Die Reform ist Teil eines größeren Pakets. Die EU will die Bürokratielast für die Wirtschaft insgesamt um 25 Prozent drücken. Zu den konkreten Änderungen gehören ein neuer Ansatz bei der Wesentlichkeitsanalyse, mehr Flexibilität bei der Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und das Prinzip der fairen Darstellung (Fair Presentation).

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Wann gelten die neuen Regeln?

Regulär greifen die überarbeiteten Standards ab dem 1. Januar 2027 für das Geschäftsjahr 2027. Für das laufende Jahr 2026 gibt es eine Wahlfreiheit: Unternehmen können entweder die neuen ESRS anwenden, bei den alten bleiben oder einen Mix fahren.

Die Übergangsfrist für die Berichterstattung über erwartete finanzielle Effekte wurde um ein Jahr bis 2028 verlängert. Jetzt beginnt eine zweimonatige Prüfungsfrist durch EU-Parlament und Rat – mit Option auf Verlängerung um zwei weitere Monate.

Entlastung für kleine Unternehmen

Der neue freiwillige Standard (VS) richtet sich an Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Er soll ihnen helfen, Nachhaltigkeitsinfos in angemessenem Rahmen zu liefern, ohne sie zu überfordern.

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Ein „Value-Chain-Cap“ schützt KMU zusätzlich: Große Unternehmen, die unter die CSRD fallen, dürfen von ihren Zulieferern nur noch Daten anfordern, die dem neuen freiwilligen Standard entsprechen. Für Firmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern gelten verlängerte Übergangsfristen bis 2028.

Flankierend erwartet die Wirtschaft Ende September eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit spezifischen Regeln gegen Greenwashing.

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