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EU AI Act: Chatbots müssen KI-Nutzung ab sofort offenlegen

Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit August 2026 gelten EU-weite Offenlegungspflichten für KI-Interaktionen. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung, Verstöße drohen mit hohen Bußgeldern.

EU AI Act: Neue Transparenzpflichten für KI-Anwendungen seit August 2026
Eine Person arbeitet in einem modernen, hellen Büro an einem Laptop, Fokus auf die menschliche Arbeitsumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzregeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Mit dem Inkrafttreten von Artikel 50 des EU AI Act sind Unternehmen nun verpflichtet, die Interaktion mit Chatbots sowie die Verwendung von KI-generierten Inhalten gegenüber Nutzern offenzulegen. Diese Regelungen betreffen insbesondere Personalabteilungen, die zunehmend automatisierte Systeme in ihren Prozessen einsetzen.

Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-Inhalte

Die seit Anfang August geltenden Vorschriften sehen vor, dass Chatbots eine laufende KI-Interaktion aktiv melden müssen. Nutzer sollen zu jedem Zeitpunkt darüber informiert sein, dass sie nicht mit einem Menschen, sondern mit einer Maschine kommunizieren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Bewerberportale, in denen häufig KI-gestützte Assistenzsysteme für die Erstkommunikation mit Kandidaten genutzt werden.

Zusätzlich zur Kennzeichnung von Dialogsystemen umfasst die Verordnung auch Pflichten für andere KI-Inhalte. Das Regelwerk basiert auf einem risikobasierten Ansatz, der Anwendungen in vier Kategorien unterteilt: verboten, hoch, begrenzt und minimal.

Während für Systeme mit minimalem Risiko kaum Auflagen bestehen, unterliegen Anwendungen in der Personalauswahl als sogenannte Hochrisiko-Systeme bereits jetzt strengen Anforderungen an die Sicherheit und Transparenz.

Neue Fristen für Hochrisiko-Anwendungen in der Personalauswahl

Obwohl wesentliche Transparenzpflichten bereits aktiv sind, gab es im Bereich der Hochrisiko-KI zuletzt zeitliche Anpassungen. Mit dem Digital AI Omnibus (EU) 2026/1744, der am 27. Juli 2026 in Kraft trat, wurden bestimmte Fristen für diese Kategorie verlängert. Demnach müssen die strengen Anforderungen für Hochrisiko-Systeme erst bis zum 2. Dezember 2027 beziehungsweise zum 2. August 2028 vollständig umgesetzt sein.

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Am 14. August 2026 nahmen die zuständigen Parlamentsausschüsse LIBE und IMCO zudem das Verhandlungsmandat für den AI Omnibus an. In diesem Zusammenhang forderte der Industrieverband CCIA Europe eine zwölfmonatige Übergangsfrist für die spezifische Kennzeichnung von KI-Inhalten.

Für Systeme, die in der Personalauswahl eingesetzt werden – etwa bei der Auswertung von Bewerbungsunterlagen oder der Vorab-Selektion von Profilen –, bleiben die Kernanforderungen an die Datenqualität und die menschliche Aufsicht jedoch bestehen.

Überwachung und Sanktionen durch nationale Behörden

Die Marktüberwachung für die Einhaltung der neuen Regeln wird in Deutschland seit dem 2. August 2026 durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen. Verstöße gegen die nun geltenden Kennzeichnungspflichten können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Bußgeldkatalog sieht Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

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Eine Lockerung gab es hingegen bei den Anforderungen an die KI-Kompetenz der Mitarbeiter. Seit dem 27. Juli 2026 wurde Artikel 4 des Gesetzes abgeschwächt. Es besteht nun lediglich eine allgemeine Förderungspflicht für Schulungsmaßnahmen, während Bußgelder für fehlende spezifische KI-Schulungen entfallen sind.

Technologische Umsetzung durch Branchenakteure

Namhafte Technologieanbieter haben bereits auf die gesetzlichen Anforderungen reagiert. Anthropic versieht Texte des Modells Claude seit Anfang August 2026 mit unsichtbaren, maschinenlesbaren Wasserzeichen. Diese Kennzeichnungen sollen Copy-Paste-Vorgänge sowie kleinere manuelle Bearbeitungen überstehen und kommen sowohl in der App als auch in Schnittstellen bei Cloud-Anbietern wie AWS, Google Cloud oder Microsoft Foundry zum Einsatz.

Google nutzt für die Kennzeichnung das System SynthID und hat damit laut eigenen Angaben bereits über 100 Milliarden Bilder und Videos sowie Audiomaterial im Umfang von 60.000 Jahren markiert. Auch soziale Netzwerke und Plattformen wie Meta, TikTok, YouTube, Spotify und Substack haben damit begonnen, KI-Inhalte zu kennzeichnen, wobei in Fachkreisen weiterhin über die Wirksamkeit und die tatsächliche Reichweite dieser Maßnahmen diskutiert wird.

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