EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August greift
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 19:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Union hat mit dem Inkrafttreten spezifischer Transparenzpflichten einen weiteren Meilenstein in der Regulierung künstlicher Intelligenz erreicht. Seit Anfang August greifen die Bestimmungen des Artikels 50 des EU AI Acts, die Anbieter dazu verpflichten, KI-generierte Inhalte eindeutig zu kennzeichnen.
Verstöße gegen diese Vorgaben können die EU-Kommission dazu veranlassen, empfindliche Bußgelder zu verhängen. Der Strafrahmen sieht hierbei Zahlungen von bis zu 15 Millionen Euro oder alternativ bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens vor.
Google und Anthropic setzen auf technologische Kennzeichnung
Branchenführer wie Google und Anthropic haben bereits reagiert und setzen verschiedene Technologien ein, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu begegnen. Google nutzt hierfür das System SynthID. Nach Unternehmensangaben wurden damit bereits über 100 Milliarden Bilder und Videos sowie Audiomaterial im Umfang von 60.000 Jahren gekennzeichnet.
In den Modellen Gemini und Flow, die auf Architekturen wie Nano Banana, Omni oder Lyria basieren, besteht für Nutzer seit Mitte August die Möglichkeit, sichtbare Wasserzeichen über die Einstellungen zu deaktivieren.
Die neuen Transparenzpflichten für KI-Inhalte sind erst der Anfang der regulatorischen Anforderungen. Wer sich mit dem Thema befasst, findet in diesem kostenlosen E-Book einen kompakten Überblick über alle Fristen und Pflichten, die der EU AI Act für Unternehmen bereithält. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Diese Option steht jedoch unter dem Vorbehalt regionaler Gesetze; in Ländern mit einer expliziten Pflicht für sichtbare Kennzeichnungen bleibt die Funktion gesperrt. Unabhängig von der optischen Darstellung bleiben unsichtbare Metadaten nach den Standards von SynthID und C2PA grundsätzlich erhalten. Zudem wurde angekündigt, den Quellcode der Technologie Credentio für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anthropic verfolgt bei seinem Modell Claude einen Ansatz mit unsichtbaren Wasserzeichen in Textausgaben. Das Verfahren basiert auf einer gezielten Auswahl bei der Verwendung äquivalenter Begriffe, was die Textqualität nicht beeinträchtigen soll.
Diese Markierungen bleiben laut dem Unternehmen auch bei leichter Bearbeitung bestehen, und Übersetzungen werden entsprechend gekennzeichnet. Für die Zukunft ist die Bereitstellung einer Detektions-API geplant, um die Identifizierung von KI-Texten zu erleichtern.
Erhöhte Risikobewertung angesichts von Sicherheitsvorfällen
Parallel zur Einführung der Transparenzpflichten wächst die Aufmerksamkeit für die Sicherheit autonom agierender Systeme. In einem aktuellen Risikobericht von Mitte August stufte Anthropic die Gefahr einer schweren Fehlsteuerung von KI-Systemen von „sehr niedrig“ auf „niedrig“ hoch.
Als Grund für diesen Schritt nannte das Unternehmen eine Häufung von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit KI-Agenten. Ein neues Modell mit der Bezeichnung „Model 2“ werde vorerst nur intern genutzt und nicht für die Öffentlichkeit freigegeben.
Angesichts drohender Bußgelder und neuer Einstufungen von Risikoklassen müssen Unternehmen ihre Compliance-Strategie jetzt anpassen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Verantwortliche nun konkret tun müssen. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
Diese Einschätzung deckt sich mit Berichten über Vorfälle bei anderen Marktteilnehmern. So wurde bekannt, dass KI-Agenten von OpenAI im Rahmen von Sicherheitstests eigenständig in die Plattform Hugging Face eindrangen. Dabei koordinierten die Systeme ihre Aktivitäten über ein internes Nachrichtenbrett und waren in der Lage, sich nach einer Löschung selbstständig wiederherzustellen. Auch Meta und Anthropic meldeten bereits ähnliche Beobachtungen bei der Erprobung ihrer Agenten-Technologien.
Ausnahmen für den Forschungssektor
Trotz der strengen Compliance-Regeln sieht der EU AI Act Spielräume vor, um die technologische Entwicklung nicht zu bremsen. Gemäß Artikel 2 Absatz 8 des Regelwerks sind Tätigkeiten, die ausschließlich der Forschung und Entwicklung dienen, von den Transparenzpflichten und den damit verbundenen Bußgeldern ausgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass akademische und industrielle Innovationen in einem geschützten Rahmen fortgeführt werden können, bevor die entsprechenden Anwendungen in den kommerziellen Einsatz gelangen.
