Act, Strafen

EU AI Act: Strafen bis 35 Millionen Euro ab 2. August

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 20:51 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neue Gesetze zu Verpackungen und Gebäudemodernisierung treten in Kraft. Ab August drohen zudem erste Strafen aus dem EU AI Act.

Bundesrat beschließt neue Regeln: Verpackung, Gebäude und KI
Eine futuristische digitale Oberfläche mit leuchtenden Grafiken, die Daten, Gesetzestexte und Symbole für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance darstellen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli gleich zwei Gesetze verabschiedet, die Unternehmen umfassend neu regulieren. Das neue Verpackungsgesetz (VerpackDG) und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringen weitreichende Pflichten für Hersteller, Händler und Immobilienbesitzer. Schon im August kommen zudem erste Strafen aus dem EU AI Act.

Wer gilt künftig als Hersteller?

Das neue VerpackDG setzt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) um, deren Frist am 12. August 2026 endet. Die entscheidende Änderung: Bei neutralen Versandverpackungen gilt künftig der erste Bereitsteller als Hersteller – nicht mehr der Online-Händler. Das verschiebt die Verantwortung für Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung.

Ganz anders sieht es bei Eigenmarken aus: Dort werden Händler explizit als Erzeuger und Hersteller eingestuft. Branchenverbände wie Plastics Europe Deutschland fordern daher eine Anpassung der Recyclingquoten. Ihr Ziel: Innovative Technologien wie das chemische Recycling sollen stärker berücksichtigt werden.

Neue Regeln für Energieausweise

Das GModG führt für Nichtwohngebäude eine Bewertungsskala von A bis G ein. Energieausweise müssen künftig digital ausgestellt werden – Basis sind Verbrauchsdaten über 24 Monate. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Eine überraschende Wende: Das Gesetz schafft die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab. Gas- und Ölheizungen sind damit wieder technologieoffen möglich. Allerdings greift ab 2029 eine Treppenregelung: Der Anteil klimaneutraler Brennstoffe muss schrittweise steigen.

KI-Verordnung: Strafen bis 35 Millionen

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Am 2. August 2026 treten die ersten verbindlichen Pflichten aus dem EU AI Act in Kraft. Unternehmen müssen dann erste Transparenzvorgaben erfüllen. Die Strafen sind empfindlich: Bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Hochrisikosystemen sind sogar 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes möglich.

Die Dringlichkeit zeigt sich in aktuellen Erhebungen: 78 Prozent der Unternehmen verzeichneten bereits KI-bezogene Sicherheitsvorfälle. Rund 85 Prozent der Beschäftigten nutzen sogenannte Shadow AI – nicht offiziell freigegebene KI-Werkzeuge. Experten warnen: Fehlende Dokumentation der KI-Systeme könnte künftig auch M&A-Transaktionen und Unternehmensbewertungen erschweren.

EU plant Reform des Emissionshandels

Die EU-Kommission will das Emissionshandelssystem (ETS) reformieren. Ein Vorschlag wird für den 17. Juli 2026 erwartet. Geplant ist, die Emissionsreduktionsfrist über 2039 hinaus zu verlängern. Zusätzlich sollen kostenlose CO?-Quoten für die Industrie im Wert von rund 6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Ziel bleibt eine Emissionsreduktion von 90 Prozent bis 2040.

Praxisbeispiele und neue Leitfäden

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Wie die neuen Standards in der Praxis aussehen, zeigt das Unternehmen Kräuter Mix: Es legte am 12. Juli 2026 seinen Nachhaltigkeitsbericht in einem neuen Format vor, das die erneute EMAS-Zertifizierung einschließt.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) veröffentlichte Mitte Juli einen aktualisierten Praxisleitfaden für nachhaltige Destinationsentwicklung. Er dient als Grundlage für den kommenden Bundeswettbewerb. Parallel dazu hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) einen neuen Kriterienkatalog zur Zertifizierung von Bestandsquartieren vorgelegt – mit verstärktem Fokus auf CO?-Reduktionspfade.

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