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EU Data Act: AVM verschÀrft Datenschutz mit FritzOS 8.25

05.07.2026 - 21:22:50 | boerse-global.de

AVM passt mit FritzOS 8.25 die Nutzungsbedingungen an den EU Data Act an. Router erfassen kĂŒnftig technische Daten und Smart-Home-Informationen.

AVM FritzOS 8.25: Neue Regeln durch EU Data Act
Data - Ein moderner Router mit leuchtenden Anzeigen und stilisierten Datenströmen, die Datenregulierung und Technologie darstellen. 05.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

25 neue Nutzungsbestimmungen veröffentlicht. Grund sind die strengeren Vorgaben des EU Data Act.

Umfassende Datenerfassung unter FritzOS 8.25

Die neue Vereinbarung regelt die Erfassung technischer Informationen wie MAC-Adresse, Providerkennung, Betriebssystemversion sowie LĂ€ndereinstellungen und Sprache. Auch Support-Daten, Fehlerberichte, Diagnose-Informationen und Smart-Home-Daten werden an den Hersteller ĂŒbermittelt.

Eine Besonderheit: Die Diagnosefunktion kann im Bedarfsfall einen geschĂŒtzten Port am Router öffnen. AVM betont, die Daten weder fĂŒr Marketingzwecke zu nutzen noch an Dritte weiterzugeben. Nutzer können widersprechen – der Router bleibt dann grundsĂ€tzlich funktionsfĂ€hig, einzelne Dienste stehen aber möglicherweise nur eingeschrĂ€nkt zur VerfĂŒgung.

DSGVO und EuGH setzen Grenzen

Sony löscht seit April 2026 inaktive PSN-Konten nach 36 Monaten ohne AktivitĂ€t. Vor der endgĂŒltigen Löschung gibt es eine sechsmonatige Frist nach E-Mail-Benachrichtigung. Als Grund nennt Sony Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof prĂ€zisierte am 19. MĂ€rz 2026 (Az. C-526/24) die Grenzen der Datenauskunft. Erste DSGVO-AuskunftsantrĂ€ge können als exzessiv gelten, wenn eine missbrĂ€uchliche Vorteilsabsicht vorliegt. FĂŒr Schadensersatz mĂŒssen Verstoß, konkreter Schaden und Kausalzusammenhang nachgewiesen werden.

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AVM zwingt mit FritzOS 8.25 alle Router-Betreiber zu neuen Nutzungsbestimmungen – MAC-Adresse, Providerkennung, Smart-Home-Daten werden erfasst. Die kostenlose Checkliste zeigt Ihnen, welche Daten betroffen sind, wie Sie widersprechen und Ihre DSGVO-Compliance sichern. Compliance-Checkliste anfordern

Verzögerungen bei KI-Regulierung und Cookie-Reformen

Der EU-Rat hat Ende Juni 2026 die Fristen fĂŒr Hochrisiko-Systeme in der KI-Verordnung verlĂ€ngert. EigenstĂ€ndige Systeme mĂŒssen die Anforderungen bis zum 2. Dezember 2027 erfĂŒllen, eingebettete Systeme bis zum 2. August 2028. Deepfake-Verbote sollen bereits ab dem 2. Dezember 2026 greifen. Die Bundesnetzagentur wurde im Juni 2026 als zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde benannt.

Stockungen gibt es bei der Cookie-Reform. Die zyprische EU-RatsprĂ€sidentschaft bremste PlĂ€ne aus dem Digital Omnibus aus. Die EU-Kommission will die Cookie-Regelungen vollstĂ€ndig in die DSGVO ĂŒberfĂŒhren – einige Mitgliedstaaten lehnen das wegen zweigeteilter ZustĂ€ndigkeiten ab. Im GesprĂ€ch ist eine zentrale Einwilligungslösung mit sechsmonatiger GĂŒltigkeit.

Transatlantische Datenströme wackeln

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Ein Urteil des US Supreme Court zur UnabhĂ€ngigkeit der Federal Trade Commission könnte die Grundlage fĂŒr den EU-US-Datenaustausch schwĂ€chen. Experten raten Unternehmen, DatenflĂŒsse prĂ€ventiv zu dokumentieren. Bei einem Scheitern des Data Privacy Framework wĂ€ren erneut komplexe Transfer Impact Assessments und Standardvertragsklauseln nötig.

VerbraucherschĂŒtzer fordern derweil die Aufhebung einer Überwachungsanordnung fĂŒr die Plattform X. Kritikpunkt: Das KI-Training „Grok“ mit Nutzerdaten ohne explizite Zustimmung bei kaum auffindbarer Opt-out-Möglichkeit.

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