EU-KI-Verordnung, Chatbots

EU-KI-Verordnung: Chatbots müssen sich ab sofort zu erkennen geben

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 01:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August gelten EU-weite Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Hochrisiko-Systeme erhalten durch den Digital Omnibus Aufschub bis 2027.

EU-KI-Verordnung: Neue Transparenzregeln für Chatbots und Deepfakes aktiv
Modernes Rechenzentrum mit leuchtenden Glasfaserkabeln und Datenströmen als Symbol für KI-Regulierung in kritischen Infrastrukturen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU-KI-Verordnung ist seit dem 2. August weitgehend in Kraft. Transparenzpflichten für generative KI-Systeme gelten ab sofort, Hochrisiko-Anwendungen bekommen mehr Zeit.

Chatbots müssen sich jetzt zu erkennen geben

Konkret greifen ab Anfang August die Regeln aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Unternehmen müssen offenlegen, wenn sie KI-Systeme einsetzen. Chatbots müssen als solche erkennbar sein, KI-generierte Inhalte wie politische Texte oder Deepfakes brauchen eine eindeutige Kennzeichnung.

Technisch setzt die EU auf maschinenlesbare Markierungen wie Wasserzeichen oder Metadaten. Das soll Manipulation erschweren und digitale Inhalte nachvollziehbar machen. Ausnahmen gelten nur bei menschlicher Prüfung der Inhalte oder für KI-Systeme, die legal in Strafverfolgung und Sicherheit eingesetzt werden.

Aufschub für Hochrisiko-Systeme

Die strengen Auflagen für Hochrisiko-KI kommen später als geplant. Der Ende Juli verabschiedete Digital Omnibus verschiebt die Pflichten für Systeme aus Anhang III – darunter kritische Infrastruktur, Bildung und Beschäftigung – auf den 2. Dezember 2027.

Noch mehr Zeit haben Hersteller von Hochrisiko-Systemen, die als Sicherheitskomponenten in Produkte integriert sind. Für sie gilt der 2. August 2028 als Stichtag. Bestehende Altsysteme müssen die Vorgaben bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen. Branchenexperten sehen darin eine Chance für Zertifizierungen und den Aufbau von Risikomanagementsystemen.

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Wer in Deutschland kontrolliert

Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Koordinierungsstelle im neuen Aufsichtsrahmen. Fachbehörden behalten die Kontrolle in ihren Bereichen. Die BaFin überwacht den KI-Einsatz im Finanzsektor bereits seit Ende Juli.

BaFin-Präsident Branson fordert, dass Menschen KI-Entscheidungen korrigieren können müssen – etwa bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder Risikobewertungen. Ab September erwartet auch der Irish High Court eine verstärkte menschliche Verifizierung für KI-generierte Dokumente.

Kritik an fehlenden Standards

Bitkom und eco bemängeln die kurzfristig veröffentlichten Leitlinien und fehlende verbindliche Standards. Die rechtssichere Umsetzung sei für Unternehmen schwer planbar. Branchenvertreter sprechen von einem regulatorischen Blindflug.

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Die Strafen sind happig: Verbotene KI-Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die neuen Transparenzpflichten schlagen mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes zu Buche. Im Dezember folgt zudem ein Verbot von Nudify-Apps und sexualisierten Deepfakes.

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