EU-KI-Verordnung: Kennzeichnungspflicht ab 2. August greift
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 08:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 2. August 2026 greifen innerhalb der Europäischen Union weitreichende Transparenzpflichten für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Mit dem Inkrafttreten von Artikel 50 des EU AI Act müssen Anbieter und Nutzer bestimmte Anforderungen an die Offenlegung und Kennzeichnung von KI-Systemen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Interaktion mit Chatbots sowie die Erstellung und Verbreitung von KI-generierten Inhalten.
Kennzeichnungspflichten und drohende Sanktionen
Die neuen Regelungen sehen vor, dass KI-generierte Inhalte künftig klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Dies gilt insbesondere für Texte, die öffentliche Interessen berühren, sowie für Deepfakes. Bei der Nutzung von Chatbots ist zudem vorgeschrieben, dass die Interaktion mit einer Künstlichen Intelligenz für das Gegenüber offengelegt wird. Ein am 20. Juli 2026 veröffentlichter Leitfaden der EU-Kommission konkretisiert diese Transparenzpflichten und den dazugehörigen Verhaltenskodex. Bereits im Juni wurde ein entsprechender Kodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte publiziert.
Unternehmen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Strafen können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zur Bestimmung von Deepfakes sieht die EU einen Vier-Stufen-Test vor, der Kriterien wie Realismus, Plausibilität, den Bezug zu realen oder fiktiven Subjekten sowie die Wahrnehmung der Authentizität umfasst. Für Bestandssysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
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Reaktionen aus Wirtschaft und Industrie
Große Technologieunternehmen haben bereits auf die kommenden Anforderungen reagiert. Am 24. Juli 2026 unterzeichnete Google einen EU-Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Das Unternehmen setzt dabei auf den C2PA-Standard und das sogenannte SynthID-Wasserzeichen. Diese Initiative erfolgt in Partnerschaft mit weiteren Branchenakteuren wie Apple, ElevenLabs, Kakao, NVIDIA und OpenAI.
Trotz dieser Bereitschaft gibt es auch kritische Stimmen. Karen Massin von Google warnte am 23. Juli 2026 vor einer möglichen Überregulierung. Zusätzliche regulatorische Komplexität könne die Verbraucher verwirren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas beeinträchtigen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übte Kritik und verwies auf die Unsicherheit bei Unternehmen, da detaillierte Leitlinien erst sehr kurz vor dem Inkrafttreten der Pflichten veröffentlicht worden seien.
Nationale Umsetzung und Haftungsfragen in Deutschland
In Deutschland wurde am 23. Juli 2026 der Weg für ein nationales Durchführungsgesetz zum AI Act frei gemacht, nachdem der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hatte. Die Marktüberwachung für KI-Systeme wird hierzulande zentral bei der Bundesnetzagentur gebündelt. Der TÜV-Verband forderte in diesem Zusammenhang einen zügigen Aufbau der notwendigen Aufsichts-, Akkreditierungs- und Notifizierungsprozesse.
Parallel zur gesetzlichen Neuregelung konkretisiert sich die Rechtsprechung. Das Landgericht München I entschied am 23. Juli 2026, dass Plattformbetreiber für KI-generierte Zusammenfassungen haften.
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Kompetenzaufbau und verschobene Fristen für Hochrisiko-Systeme
Ein weiterer Aspekt des EU AI Act ist die Forderung nach KI-Kompetenz. Behörden können ab August entsprechende Nachweise von Unternehmen verlangen, basierend auf Artikel 4 des Gesetzes. Verschiedene Anbieter halten hierfür bereits Lösungen bereit. Die Provimedia GmbH startete am 23. Juli 2026 eine Online-Schulung in acht Sprachen, die in 60–90 Minuten grundlegendes Wissen vermittelt. Die Schulung umfasst zehn Kapitel, wobei ein Pflichtteil aus fünf Kapiteln mit 46 Lernkarten und 18 Prüfungsfragen besteht. Das verifizierbare Zertifikat hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Das Fraunhofer FIT stellte am selben Tag mit „Kassandra“ ein KI-Exit-Game vor, das spielerisch Wissen über Risikoklassen und das kritische Hinterfragen von KI-Ergebnissen vermittelt.
Während die Transparenzpflichten nun in Kraft treten, wurden die Fristen für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme angepasst. Durch den am 24. Juli 2026 veröffentlichten „Digital Omnibus on AI“, der am 27. Juli 2026 offiziell in Kraft tritt, verschieben sich die Fristen für diese Systeme auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und den 2. August 2028 für eingebettete Systeme.
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