EU-Methanverordnung, Berichtspflichten

EU-Methanverordnung: Berichtspflichten für Importeure starten erst 2028

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 20:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
26 Mitgliedstaaten stimmten späteren Fristen zu; Rat und Parlament müssen die Änderung noch vor Jahresende endgültig beschließen.
Industrielle Gasleitungen in einer weiten, unberührten Wüstenlandschaft bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat sich bei einem Botschaftertreffen in Brüssel darauf verständigt, zentrale Berichtspflichten der EU-Methanverordnung für Energieimporteure später in Kraft treten zu lassen. Die Vorgaben für Importeure von Erdgas, Erdöl und Kohle sollen demnach erst zum 1. Januar 2028 greifen, statt wie bisher vorgesehen zum 1. Januar 2027.

Für die Verschiebung votierten 26 der 27 Mitgliedsländer. Einzig Spanien sprach sich gegen den Vorschlag aus. Die Verständigung gelang im dritten Anlauf auf Grundlage eines Kompromisses der irischen Ratspräsidentschaft.

Als Begründung für den Schritt werden die angespannten Energiemärkte infolge des Konflikts im Nahen Osten und des Iran-Krieges angeführt. Ziel der Entscheidung sei es, zusätzlichen Druck auf die Versorgungssicherheit sowie drastische Preissteigerungen zu verhindern. Zuvor hatten auch die USA auf eine Lockerung der europäischen Auflagen gedrängt.

Gestaffelter Zeitplan und Prüfvorbehalte

Der vereinbarte Kompromiss betrifft mehrere Stufen der Verordnung. Neben den Monitoring-, Reporting- und Verifizierungspflichten für Importeure fossiler Energieträger, die nun zum 1. Januar 2028 starten sollen, verschiebt sich auch das Methanintensitäts-Reporting für Importeure und EU-Produzenten. Dieses soll erst ab dem 5. August 2029 statt ab dem 5. August 2028 gelten. Die verbindlichen Höchstwerte für die Methanintensität greifen dem Entwurf zufolge ab dem 5. August 2031 statt ab dem 5. August 2030.

Zudem verpflichtet die Vereinbarung die EU-Kommission dazu, bis zum 30. September 2027 zu überprüfen, ob die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung gegeben sind. Dazu zählen eine ausreichende Anzahl an Drittgutachtern sowie fertige Durchführungsregeln zur Informationsweitergabe und zu gleichwertigen Verifizierungsstandards durch Dritte.

Sollten diese Voraussetzungen fehlen, soll die Kommission die Fristen per Sekundärrecht erneut anpassen können. Der irische Klimaminister Darragh O'Brien nannte das Vorgehen einen pragmatischen Ansatz, der den Belastungen der Energiemärkte Rechnung trage und gleichzeitig die europäische Führungsrolle beim Klimaschutz wahre.

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Koalitionseinigung in Berlin und nächste Schritte

Auf deutscher Seite ermöglichte ein vorangegangener Konsens innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung die Zustimmung in Brüssel. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte sich bereits frühzeitig für eine Verschiebung um drei Jahre starkgemacht, während Bundesumweltminister Carsten Schneider ein solches Moratorium lange ablehnte.

Schneider willigte schließlich in die Verschiebung um mindestens ein Jahr ein und erklärte, diese Lösung sei zwar nicht sein bevorzugter Weg gewesen, das Umweltministerium begrüße jedoch die Einigung vor der anstehenden Weltklimakonferenz in Antalya.

Zuvor hatten zwölf Mitgliedsländer – darunter Österreich, Italien, Polen, die Niederlande und Schweden – in einem gemeinsamen Schreiben sogar einen verbindlichen Aufschub um drei Jahre gefordert, woraufhin sich Deutschland, Malta und Griechenland diesem Ansinnen mündlich anschlossen. Auch der Branchenverband Gas- und Wasserstoffwirtschaft forderte eine dreijährige Pause.

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Kritik kommt hingegen von Umweltorganisationen: Léa Pilsner vom Environmental Defense Fund Europe wandte ein, dass die Verordnung auf dem Papier zwar nur um ein Jahr verschoben werde, in der Praxis jedoch durch die zusätzlichen Prüfschritte zerstückelt werde.

Die Verordnung ist seit 2024 in Kraft und gilt als international erster regulatorischer Versuch, Methanemissionen aus undichter Infrastruktur mit Vorschriften zur Lecksuche sowie Verboten von Abfackeln und Entlüften systematisch zu senken. Methan gilt nach Kohlendioxid als zweitgrößter Treiber der Erderwärmung und ist für rund 30 Prozent des weltweiten Temperaturanstiegs verantwortlich.

Die EU-Kommission hatte Mitte Oktober formell eine Fristverlängerung angeregt. Da das Europäische Parlament sogar einen Aufschub um drei Jahre und eine Anwendung erst ab Mai 2031 fordert, müssen Rat und Parlament nun zügig eine finale Fassung verhandeln. Die Einigung muss noch vor dem Jahresende formal beschlossen werden, da die ursprünglichen Fristen andernfalls planmäßig wirksam würden.

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