EU-Regelpaket: Neue Grenzwerte für Kobalt, PAK und Schweißrauch
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben endgültig grünes Licht für ein umfassendes Regelpaket gegeben, das Beschäftigte künftig besser vor krebserregenden und gesundheitsschädlichen Substanzen schützen soll.
Am 19. Oktober 2026 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die sechste Revision der sogenannten CMR-Richtlinie (Richtlinie 2004/37/EG). Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament am 6. Oktober 2026 der Gesetzesnovelle zugestimmt. Das Vorhaben basiert auf dem Richtlinientext PE-CONS 54/26 vom 8. Oktober 2026.
Nach Einschätzung von EU-Kommission und Rat soll die Neuregelung erhebliche gesundheitliche Verbesserungen bewirken: In den kommenden 40 Jahren wird mit rund 1.700 weniger Fällen von Lungenkrebs sowie dem Verhindern von rund 19.000 anderen Erkrankungen gerechnet.
Strengere Vorgaben für Kobalt und PAK
Das Regelwerk legt neue Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere chemische Verbindungen fest. Für Kobalt und dessen anorganische Verbindungen, denen nach Angaben der EU-Kommission rund 113.000 Arbeitnehmer in der Europäischen Union ausgesetzt sind, gilt künftig ein Grenzwert von 0,01 mg/m³ für einatembare Partikel sowie von 0,0025 mg/m³ für alveolengängige Feinpartikel, bezogen auf eine Schichtdauer von jeweils acht Stunden.
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Für die Umstellung gewährt der EU-Rat der Industrie eine sechsjährige Übergangsfrist, in der vorübergehend Werte von 0,02 mg/m³ beziehungsweise 0,0042 mg/m³ gelten.
Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde ein Grenzwert von 0,00007 mg/m³ (gemessen als Benzo[a]pyren) festgelegt. In neun spezifischen Industriebranchen – darunter Stahl- und Eisengießereien, Aluminiumhersteller, Kokereien, die Teerdestillation sowie das Schweißen von Gleisen – gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren ein Übergangswert von 0,00014 mg/m³.
Neue Grenzwerte für Isopren, 1,4-Dioxan und Schweißrauch
Ebenfalls neu geregelt werden die Grenzwerte für weitere industrielle Stoffe. Für Isopren gilt künftig ein Langzeitgrenzwert von 8,5 mg/m³ (3 ppm). Bei 1,4-Dioxan legt der Beschluss einen Langzeitwert von 7,3 mg/m³ (2 ppm), einen Kurzzeitwert von 73 mg/m³ (20 ppm) sowie einen biologischen Grenzwert von 45 mg HEAA/g Kreatinin im Urin fest.
Zudem wird Schweißrauch offiziell in Anhang I der Richtlinie aufgenommen und damit als potenziell gesundheitsschädlich eingestuft. Neben stoffspezifischen Grenzwerten sieht die Richtlinie ergänzende Schutzmaßnahmen vor.
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Dazu zählen Vorgaben zum Tragen von Atemschutz, geregelte Ruhepausen in kontaminationsfreien Zonen, gezielte Schulungen, spezifische Schutzvorschriften für gefährliche Arzneimittel im Gesundheitswesen sowie gesonderte Garantien für Feuerwehrleute und Rettungskräfte.
Uneinigkeit bei der Abstimmung und zweijährige Umsetzungsfrist
Bei der entscheidenden Abstimmung im Rat am 19. Oktober 2026 fiel das Votum nicht einstimmig aus: Polen und Belgien enthielten sich, während Deutschland gegen das Regelpaket stimmte.
Nach der offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Richtlinie in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die neuen europäischen Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in ihr jeweiliges nationales Recht zu überführen.
